30. Mai 2016
Nr. 16/16
DAV: StPO-Reform stößt auf durchwachsenes Echo

Der Referentenentwurf zur Reform des Strafprozessrechts stößt beim Deutschen 
Anwaltverein (DAV) auf ein geteiltes Echo: Neben positiven Aspekten, wie der 
Verpflichtung, Vernehmungen audio-visuell zu dokumentieren, reicht der 
Reformvorschlag an anderen Stellen nicht weit genug. So wäre beim Einsatz von 
sogenannten Vertrauenspersonen der Polizei eine gesetzliche Regelung 
wünschenswert gewesen.

"Mit der Verpflichtung der Ermittlungsbehörden, Vernehmungen audio-visuell zu 
dokumentieren, kommt der Reformvorschlag einer seit Jahren von anwaltlicher 
Seite erhobenen Forderung nach", sagt der Vorsitzende des 
DAV-Strafrechtsausschusses, Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan König. Damit werde 
die häufig mangelhafte Dokumentation von Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen 
in Vernehmungsprotokollen künftig besser zu überprüfen sein.

Ebenfalls positiv bewertet der DAV, dass einige Reformvorschläge die 
Kommunikation zwischen den Beteiligten im Verfahren weiter fördern werden. 
Hierzu zählen insbesondere: Die Einführung eines Erörterungstermins zur 
Vorbereitung der Hauptverhandlung in umfangreichen Verfahren, das Recht der 
Verteidigung auf ein "opening statement" und die erweiterten Hinweispflichten. 
Letzteres soll zum Beispiel dann eingesetzt werden, wenn das Gericht von einer 
vorläufigen Bewertung wieder abrücken will. "Diese Vorschläge sind wichtig", 
betont König. Vielfach werde dies jedoch schon jetzt in der gerichtlichen 
Praxis umgesetzt.

Unter dem Titel "Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren 
Ausgestaltung des Strafverfahrens" hat das Bundesministerium der Justiz und für 
Verbraucherschutz (BMJV) in einem Referentenentwurf Vorschläge zur Reform des 
Strafprozessrechts gemacht. Grundlage hierfür waren Vorschläge einer 
Expertenkommission.

Staatsanwaltschaft wird an den Rand des Ermittlungsverfahrens gedrängt

Es gibt aber auch negative Aspekte: "Eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz 
von sogenannten Vertrauenspersonen der Polizei unterbleibt", stellt König fest. 
Die Polizei könne beim Thema V-Leute damit weiter im Zwielicht unklarer 
Befugnisse agieren. Dies sei besonders bedauerlich, da die Vorschläge der 
Expertenkommission eine solche gesetzliche Regelung vorsahen.

Auch die Verpflichtung einer polizeilichen Ladung zu folgen, wird kritisch 
beurteilt: Die Regelung sieht vor, dass Zeugen und Sachverständige dann 
verpflichtet sind, einer polizeilichen Ladung Folge zu leisten, sofern die 
Vernehmung auf einer staatsanwaltlichen Anordnung beruht. "Die 
Staatsanwaltschaft wird damit faktisch noch weiter an den Rand des 
Ermittlungsverfahrens gedrängt, anstatt sie in dessen Zentrum zu 
positionieren", kritisiert König. Auch an dieser Stelle bleibt der 
Gesetzentwurf hinter den Vorschlägen der Expertenkommission zurück. Es sei 
schon jetzt abzusehen, dass sich ein Formularwesen entwickeln werde, in dem von 
der Polizei vorgefertigte Anordnungen im Einzelfall nur noch vom Staatsanwalt 
unterschrieben werden. "Diesen Regelungsvorschlag lehnen wir nachdrücklich ab", 
so der Strafrechtsexperte weiter.
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