NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 69/16 | 9. JUNI 2016
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Umwelt/Klima
NABU: EEG-Novelle bringt Pariser Klimaziele in Gefahr 
Tschimpke: Neues Ausschreibungssystem mit negativen Folgen für
Bevölkerung und Natur 
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Berlin – Mit der am gestrigen Mittwoch beschlossenen Novelle des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bringt die Bundesregierung nach
Ansicht des NABU die Pariser Klimaziele in Gefahr. „Es ist schon
erschreckend, dass die Bundesregierung beim ersten Lackmustest wieder
einmal den Schutz unseres Klimas hinten anstellt und den Bewahrern des
fossilen und atomaren Energiesystems massiv in die Karten spielt. Mit
Blick auf die Zukunft hätte die Bundesregierung eigentlich wichtige
Vorgaben machen müssen: für eine bessere Qualität und den
naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren“, so Tschimpke. 
 
Mit der Neufassung des EEG steht ein grundlegender Systemwechsel an.
Wurden bislang Festpreise für Ökostrom gewährt, kommt nun ein neues
Ausschreibungssystem. Neue Projekte für Erneuerbare werden
ausgeschrieben – den Zuschlag soll erhalten, wer am wenigsten
Subventionen benötigt. Damit will die Bundesregierung den Ausbau der
Erneuerbaren begrenzen, bis 2025 auf maximal 45 Prozent. Doch dieses
Ziel beißt sich mit den Klimaschutzzielen von Paris: Für einen
effektiven Schutz des Klimas müsste dieser Anteil bis dahin bei deutlich
über 50 Prozent liegen. 
 
„Dass sich die Bundesregierung auf die strikte Begrenzung des Ausbaus
Erneuerbarer versteift, zeugt von geringer Weitsicht. Langfristig
gesehen wäre es deutlich besser gewesen, qualitative Ziele in das EEG
aufzunehmen. Denn nur wenn Anlagen sauber geplant und gebaut sind, wird
die Energiewende zum Erfolgsprojekt“, so der NABU-Präsident. Um die
Akzeptanz bei der Bevölkerung zu sichern und die Natur nicht unnötig in
Mitleidenschaft zu ziehen, muss der Ausbau räumlich besser gesteuert
werden, und zwar über eine verbindliche Regionalplanung. Dazu zählt auch
ein besseres Qualitätsmanagement bei den ökologischen
Verträglichkeitsprüfungen für Anträge und Genehmigungen von
Neuanlagen. 
 
Doch in der EEG-Novelle kommt die Rücksicht auf die Natur bislang zu
kurz. Stattdessen wurden sogar aus Naturschutzsicht wertvolle Flächen,
nämlich Grünland in benachteiligten Gebieten, für den Ausbau von
Photovoltaik-Freiflächen freigegeben. „Selbst mit der Solar-Branche sind
wir uns einig, dass für Freiflächenanlagen vorrangig Gebiete mit hoher
Vorbelastung und geringer naturschutzfachlicher Bedeutung genutzt werden
sollten“, so Tschimpke.
 
Ein weiterer Kritikpunkt: Durch den Systemwechsel beim EEG werden
künftig vor allem kleinere Akteure benachteiligt. „Ausgerechnet die
Bürgerenergie, die regionale Wertschöpfung generiert und die
Akzeptanz der Energiewende sichert, wird durch das Ausschreibungssystem
systematisch ausgebremst. Zwar kann die Bürgerenergie an Ausschreibungen
teilnehmen und erst im Nachgang die notwendigen Genehmigungen einreichen
– doch dadurch ist die Planungssicherheit für diese Projekte überhaupt
nicht gewährleistet. Gleichzeitig geraten naturschutzfachliche Belange
in Gefahr. Denn ausgerechnet diese Genehmigungen können nachgelagert
werden. Das führt dazu, dass Genehmigungsbehörden unter öffentlichen
Druck geraten und womöglich Bewilligungen erteilen, die rechtlich nicht
haltbar sind“, so der NABU-Präsident. 
 
Auch bei der Windenergie auf See müssen nach Ansicht des NABU Natur und
Umwelt stärker berücksichtigt werden. Bei Voruntersuchungen für mögliche
Flächen muss dazu das Bundesamt für Naturschutz einbezogen werden.
 
Als Begründung für die Drosselung erneuerbarer Energien gilt der
derzeit schleppende Netzausbau. Er wird durch Querschüsse einzelner
Bundesländer, wie zuletzt Bayern, immer wieder massiv ausgebremst. Um
die notwendigen Leitungen so bald wie möglich zu errichten und Wind- und
Sonnenstrom besser transportieren zu können, müssen alle technischen und
räumlichen Möglichkeiten genutzt werden. Dazu zählen die Erdverkabelung,
eine Bündelung von Leitungen und auch modernere Mastdesigns – alle diese
Optionen müssen ergebnisoffen und je nach Ort gewählt werden. So können
Mensch und Natur so weit wie möglich geschont werden. Durch eine
Förderinitiative von Speichermöglichkeiten für erneuerbare Energien
ließen sich einzelne Leitungen sogar ganz einsparen. 
 
Mehr zur EEG-Novelle: www.NABU.de/energie ( http://www.nabu.de/energie
)
 
 
Für Rückfragen:
Kathrin Klinkusch, NABU-Pressesprecherin, Tel. +49 (0)30.28 49 84-1510,
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mailto:[email protected] )
 
Sebastian Scholz, NABU-Klimaexperte, Tel. +49 (0)30.28 49 84-1617,
Mobil +49 (0)172-4179727, E-Mail: [email protected]
 
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