14. Juni 2016
Nr. 17/16


Effektive Geheimdienstkontrolle nur mit ausdrücklichem Klagerecht

Berlin (DAV). Laut Medienberichten hat sich die Regierungskoalition  auf eine 
bessere parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste geeinigt. Dem Deutschen 
Anwaltverein (DAV) gehen die Beschlüsse der Koalitionsparteien zum 
Parlamentarischen Kontrollgremium für die Geheimdienste aber nicht weit genug. 
Einen Bevollmächtigten mit einem Mitarbeiterstab von 20 Personen einzusetzen 
ist nach Ansicht des DAV zwar ein wichtiges Signal. Der Bevollmächtigte muss 
aber mit weiteren Befugnissen ausgestattet sein. Der DAV fordert daher einen 
unabhängigen "Anwalt der Betroffenen".

"Es wäre wichtig, den Bevollmächtigten mit einem Klagerecht auszustatten", sagt 
der DAV-Präsident Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg. Es sei einerseits 
sehr lobenswert, die Parlamentarier mit einem unabhängigen 
Geheimdienstbeauftragten und einem Mitarbeiterstab zu unterstützen. Um eine 
wirkungsvolle Kontrolle zu ermöglichen, müsse jedoch eine gerichtliche 
Überprüfung ausdrücklich etabliert werden, so Schellenberg weiter. Ohne eine 
solche Möglichkeit laufe der Gesetzgeber Gefahr, einen zahnlosen Tiger zu 
schaffen.

Naturgemäß erfahren die Betroffenen selbst zunächst nichts von den heimlichen 
Überwachungsmaßnahmen, so dass eine unabhängige rechtliche Überprüfung der 
Maßnahmen erforderlich ist.

Die Koalitionsparteien haben sich auf ein neues Gesetz zum Parlamentarischen 
Kontrollgremium für die Geheimdienste (PKGr) verständigt. Danach soll unter 
anderem ein auf fünf Jahre gewählter "Ständiger Bevollmächtigter" mit einem 
20-köpfigen Mitarbeiterstab dem Kontrollgremium zuarbeitet. Der Bevollmächtigte 
soll unter anderem die Sitzungen des Kontrollgremiums vorbereiten und den 
Abgeordneten berichten.

Der DAV hat bereits im September 2015 den Reformbedarf bei den Geheimdiensten 
moniert und eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet. Die DAV-Stellungnahme Nr. 
47/2015 finden Sie 
hier<https://anwaltverein.de/de/newsroom/sn-47-15-reformbedarf-nachrichtendienste>.

Hier<http://anwaltverein.de/de/service/presse> gelangen Sie zu unserem 
Pressebereich. Dort steht auch ein Foto des DAV-Präsidenten, Rechtsanwalt und 
Notar Ulrich Schellenberg, zur Verfügung.
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Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Pressesprecher Swen Walentowski,

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Mit freundlichen Grüßen

gez. RA Swen Walentowski
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