9. Mai 2017
Nr. 5/17

Anwaltschaft kritisiert Prozess gegen chinesischen Menschenrechtsanwalt Xie Yang

Berlin (DAV/BRAK). Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche 
Anwaltverein (DAV) haben sich anlässlich des Prozesses gegen den chinesischen 
Menschenrechtsanwalt Xie Yang kritisch geäußert. Insbesondere mit Blick auf die 
Rechtsstaatlichkeit bestehen Bedenken.

"Ein Prozessbeginn unmittelbar nach Benennung eines neuen Pflichtverteidigers 
ist mit rechtsstaatlichen Verfahren nicht vereinbar. So wird eine angemessene 
Verteidigung unmöglich gemacht", sagt DAV-Präsident, Rechtsanwalt und Notar 
Ulrich Schellenberg. Der Prozess gegen den im Sommer 2015 verhafteten 
Menschenrechtsanwalt Xie Yang hatte am Montag in Changsha in der zentralen 
Provinz Hunan, China, begonnen. Xie Yang wird vorgeworfen, die Staatsgewalt 
untergraben zu haben. Nachdem sein bisheriger Anwalt kurz vor Prozessbeginn 
verhaftet wurde, hat das Gericht nun einen Pflichtverteidiger für Xie Yang 
bestellt.

"Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier ein Exempel statuiert werden soll. 
Es ist höchst irritierend, dass gerade jetzt der Prozess gegen Xie Yang 
beginnt", bringt der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Ekkehart Schäfer, 
die Bedenken auf den Punkt.

Derzeit befinden sich Delegationen von BRAK und DAV anlässlich des deutsch- 
chinesischen Rechtsstaatsdialogs in China. Der Rechtsstaatsdialog beruht auf 
einer im Jahr 2000 geschlossenen Vereinbarung beider Regierungen und dient dem 
Austausch und der Zusammenarbeit im Rechtsbereich.
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