Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie folgendes Zitat von Herrn Bundesminister Heiko Maas zum heutigen Kabinettbeschluss des Gesetzentwurfs zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Wohnungseinbruchsdiebstahl:
"Einbruchsdiebstähle in die private Wohnung sind Straftaten, die in die Intimsphäre der Menschen eindringen – und bei den Opfern traumatische Folgen haben können. Wir müssen alles tun, um die Menschen in ihren eigenen vier Wänden so gut wie möglich zu schützen. Dazu gehört auch: Wohnungseinbrüche sollen in Zukunft härter bestraft werden. Unser Gesetzentwurf schafft eine neue Qualifikation für den Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung. Hierfür ist ein Strafrahmen von einem Jahr bis zehn Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen. Und: Bei Einbruchsdiebstählen in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung wird es keine so genannten ‚minder schweren‘ Fälle geben. Das bedeutet: In Zukunft wird jeder Einbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung immer eine Mindeststrafe von einem Jahr zur Folge haben. Außerdem werden wir den Ermittlern ermöglichen, auch in diesen Fällen eine Verkehrsdatenabfrage durchzuführen. Allein die Gesetze zu verschärfen, wird aber nicht ausreichen. Entscheidend wird sein, dringend die Aufklärungsquoten zu erhöhen und die Täter möglichst schnell zur Rechenschaft ziehen, damit sie nicht monatelang ihr Unwesen treiben. Dazu benötigen wir deutlich mehr Polizisten. Und: Wir wollen die Eigentümer und Mieter durch mehr staatliche Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziell unterstützen, die in einen besseren Einbruchschutz ihrer Wohnung investieren - etwa durch Alarmanlagen." Mit freundlichen Grüßen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Pressereferat Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax: 030 18 580 9046 E-Mail: [email protected] Internet: www.bmjv.de _______________________________________________ Pressemeldungen mailing list [email protected] https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
