Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte beachten Sie folgendes Zitat von Herrn Bundesminister Heiko Maas zum 
heutigen Kabinettbeschluss des Gesetzentwurfs zur Änderung des Strafgesetzbuchs 
- Wohnungseinbruchsdiebstahl: 

"Einbruchsdiebstähle in die private Wohnung sind Straftaten, die in die 
Intimsphäre der Menschen eindringen – und bei den Opfern traumatische Folgen 
haben können. Wir müssen alles tun, um die Menschen in ihren eigenen vier 
Wänden so gut wie möglich zu schützen.

Dazu gehört auch: Wohnungseinbrüche sollen in Zukunft härter bestraft werden. 
Unser Gesetzentwurf schafft eine neue Qualifikation für den Einbruchdiebstahl 
in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung. Hierfür ist ein Strafrahmen von einem 
Jahr bis zehn Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen. Und: Bei Einbruchsdiebstählen 
in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung wird es keine so genannten ‚minder 
schweren‘ Fälle geben.

Das bedeutet: In Zukunft wird jeder Einbruchsdiebstahl in eine dauerhaft 
genutzte Privatwohnung immer eine Mindeststrafe von einem Jahr zur Folge haben. 
Außerdem werden wir den Ermittlern ermöglichen, auch in diesen Fällen eine 
Verkehrsdatenabfrage durchzuführen.

Allein die Gesetze zu verschärfen, wird aber nicht ausreichen. Entscheidend 
wird sein, dringend die Aufklärungsquoten zu erhöhen und die Täter möglichst 
schnell zur Rechenschaft ziehen, damit sie nicht monatelang ihr Unwesen 
treiben. Dazu benötigen wir deutlich mehr Polizisten.

Und: Wir wollen die Eigentümer und Mieter durch mehr staatliche Zuschüsse der 
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziell unterstützen, die in einen 
besseren Einbruchschutz ihrer Wohnung investieren - etwa durch Alarmanlagen."



Mit freundlichen Grüßen

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Pressereferat 
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