Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und die Fachpolitiker der Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU haben sich heute darauf verständigt, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz - vorbehaltlich der Zustimmung der Fraktionsvorsitzenden und -gremien - kommende Woche in 2./3. Lesung verabschiedet werden kann.
Bitte beachten Sie hierzu folgendes Zitat von BM Heiko Maas: "Dieses Gesetz löst nicht alle Probleme, und doch ist es ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Hasskriminalität und strafbaren Fake News in sozialen Netzwerken. Wir haben gemeinsam weitere sinnvolle Klarstellungen erreicht. Das ist ein gutes Ergebnis. Damit werden genau die Ziele erreicht, die wir mit dem Gesetz bezwecken. Denn: Wir können uns nicht damit zufrieden geben, dass die Sozialen Netzwerke unser Recht missachten. Die geltende Rechtslage ist klar: Plattformbetreiber sind verpflichtet, strafbare Inhalte zu löschen, wenn sie davon Kenntnis erlangen. Dieses Recht müssen wir auch durchsetzen. Das ist der Zweck dieses Gesetzes. Die Gesetze muss jeder und jede von uns jeden Tag beachten; das muss auch für soziale Netzwerke gelten. Sie dürfen nicht länger zulassen, dass ihre Infrastruktur zur Begehung von Straftaten missbraucht wird. Die Löschpraxis der Plattformbetreiber ist noch immer unzureichend. Unsere Erfahrungen haben ganz klar gezeigt: Ohne politischen Druck bewegen sich die Sozialen Netzwerke leider nicht. Die Meinungsfreiheit schützt auch abstoßende und hässliche Äußerungen - sogar Lügen können von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Aber: Die Meinungsfreiheit endet eben da, wo das Strafrecht beginnt. Mordaufrufe, Bedrohungen und Beleidigungen, Volksverhetzung oder die Auschwitz-Lüge sind kein Ausdruck der Meinungsfreiheit, sondern sie sind Angriffe auf die Meinungsfreiheit von anderen. Damit sollen Andersdenkende eingeschüchtert und mundtot gemacht werden; damit soll ein Klima der Einschüchterung und Angst geschaffen werden. Wem am Schutz der Meinungsfreiheit gelegen ist, der darf nicht tatenlos zusehen, wie der offene Meinungsaustausch durch strafbare Bedrohung und Einschüchterung unterbunden wird. Wir haben unsere Regelungsvorschläge der Europäischen Kommission übermittelt. Und ich habe sie auch meinen Kollegen im Rat der Justiz- und Innenminister vorgestellt. Hasskriminalität in sozialen Netzwerken wird in vielen Ländern zu einem immer größeren Problem. Das Gesetz wird international stark beobachtet und Deutschland nimmt eine Vorreiterrolle ein. Wir wollen den Prozess auf europäischer Ebene weiter vorantreiben. Auf Deutschland bezogene nationale Regelungen können nur ein Anfang sein. Am Ende brauchen wir für europaweit agierende Unternehmen auch europäische Lösungen. Genauso wichtig ist: Besonders unser Rechtstaat bleibt gefordert. Wer strafbare Inhalte im Netz verbreitet, muss von der Justiz konsequent verfolgt und zur Rechenschaft gezogen werden. Das hat weiter absolute Priorität. Jedem sollte klar sein, dass man auch im Netz nicht straflos beleidigen, bedrohen oder zu Straftaten aufrufen kann. Abschließend: Auch wir alle, unsere gesamte Zivilgesellschaft, dürfen nicht schweigen, wenn Menschen im Internet bedroht und verunglimpft werden oder gegen Minderheiten gehetzt wird. Dann kann jeder von uns seine Stimme erheben. Wir können gemeinsam Gesicht zeigen und für Toleranz und Menschenwürde eintreten." Für Ihre Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen ____________________________________ Dr. Steffen Rülke Leiter Leitungseinheit Kommunikation/ Leiter Pressestelle Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mohrenstraße 37, D 10117 Berlin Telefon: +49 30 18 580-9030 Fax: +49 30 18 10 580-9046 E-Mail: [email protected] Internet: www.bmjv.de _______________________________________________ Pressemeldungen mailing list [email protected] https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
