Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und die 
Fachpolitiker der Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU haben sich heute 
darauf verständigt, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz - vorbehaltlich der 
Zustimmung der Fraktionsvorsitzenden und -gremien - kommende Woche in 2./3. 
Lesung verabschiedet werden kann.

Bitte beachten Sie hierzu folgendes Zitat von BM Heiko Maas:

"Dieses Gesetz löst nicht alle Probleme, und doch ist es ein wichtiger Schritt 
zur Bekämpfung von Hasskriminalität und strafbaren Fake News in sozialen 
Netzwerken.

Wir haben gemeinsam weitere sinnvolle Klarstellungen erreicht. Das ist ein 
gutes Ergebnis. Damit werden genau die Ziele erreicht, die wir mit dem Gesetz 
bezwecken. 

Denn: Wir können uns nicht damit zufrieden geben, dass die Sozialen Netzwerke 
unser Recht missachten. Die geltende Rechtslage ist klar: Plattformbetreiber 
sind verpflichtet, strafbare Inhalte zu löschen, wenn sie davon Kenntnis 
erlangen. Dieses Recht müssen wir auch durchsetzen. Das ist der Zweck dieses 
Gesetzes. Die Gesetze muss jeder und jede von uns jeden Tag beachten; das muss 
auch für soziale Netzwerke gelten. Sie dürfen nicht länger zulassen, dass ihre 
Infrastruktur zur Begehung von Straftaten missbraucht wird.

Die Löschpraxis der Plattformbetreiber ist noch immer unzureichend. Unsere 
Erfahrungen haben ganz klar gezeigt: Ohne politischen Druck bewegen sich die 
Sozialen Netzwerke leider nicht.

Die Meinungsfreiheit schützt auch abstoßende und hässliche Äußerungen - sogar 
Lügen können von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Aber: Die Meinungsfreiheit 
endet eben da, wo das Strafrecht beginnt. Mordaufrufe, Bedrohungen und 
Beleidigungen, Volksverhetzung oder die Auschwitz-Lüge sind kein Ausdruck der 
Meinungsfreiheit, sondern sie sind Angriffe auf die Meinungsfreiheit von 
anderen. Damit sollen Andersdenkende eingeschüchtert und  mundtot gemacht 
werden; damit soll ein Klima der Einschüchterung und Angst geschaffen werden. 
Wem am Schutz der Meinungsfreiheit gelegen ist, der darf nicht tatenlos 
zusehen, wie der offene Meinungsaustausch durch strafbare Bedrohung und 
Einschüchterung unterbunden wird.

Wir haben unsere Regelungsvorschläge der Europäischen Kommission übermittelt. 
Und ich habe sie auch meinen Kollegen im Rat der Justiz- und Innenminister 
vorgestellt. Hasskriminalität in sozialen Netzwerken wird in vielen Ländern zu 
einem immer größeren Problem. Das Gesetz wird international stark beobachtet 
und Deutschland nimmt eine Vorreiterrolle ein. Wir wollen den Prozess auf 
europäischer Ebene weiter vorantreiben. Auf Deutschland bezogene nationale 
Regelungen können nur ein Anfang sein. Am Ende brauchen wir für europaweit 
agierende Unternehmen auch europäische Lösungen.

Genauso wichtig ist: Besonders unser Rechtstaat bleibt gefordert. Wer strafbare 
Inhalte im Netz verbreitet, muss von der Justiz konsequent verfolgt und zur 
Rechenschaft gezogen werden. Das hat weiter absolute Priorität. Jedem sollte 
klar sein, dass man auch im Netz nicht straflos beleidigen, bedrohen oder zu 
Straftaten aufrufen kann.

Abschließend: Auch wir alle, unsere gesamte Zivilgesellschaft, dürfen nicht 
schweigen, wenn Menschen im Internet bedroht und verunglimpft werden oder gegen 
Minderheiten gehetzt wird. Dann kann jeder von uns seine Stimme erheben. Wir 
können gemeinsam Gesicht zeigen und für Toleranz und Menschenwürde eintreten."

Für Ihre Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

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Dr. Steffen Rülke

Leiter Leitungseinheit Kommunikation/
Leiter Pressestelle

Bundesministerium der Justiz 
und für Verbraucherschutz 
Mohrenstraße 37, D 10117 Berlin 
Telefon: +49 30 18 580-9030 
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