25. Juni 2018
Nr. 17/18

DAV: Rechtsberatung darf nicht unter Strafe gestellt werden

Berlin/Brüssel (DAV). Das ungarische Parlament hat am 19. Juni 2018 ein Gesetz 
verabschiedet, durch das die anwaltliche Beratung von Asylsuchenden 
kriminalisiert wird. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist erschüttert über diese 
staatliche Kriminalisierung der anwaltlichen Tätigkeit in Asylsachen. Die neue 
Strafvorschrift des § 353 A des ungarischen Strafgesetzbuches stellt jegliche 
Hilfe bei Einleitung eines Asylgesuchs unter Strafe. Im Fall der regelmäßigen 
Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, der Tätigkeit in den Transitzonen oder 
der Tätigkeit für mehr als eine Person droht eine Freiheitsstrafe von einem 
Jahr.

"Damit ist effektiv jede anwaltliche Tätigkeit im Bereich Migrationsrecht in 
Ungarn zur Straftat erklärt worden. Diese staatliche Kriminalisierung von 
Rechtsberatung ist unvereinbar mit rechtsstaatlichen Grundsätzen und schränkt 
den Zugang zum Recht in unverhältnismäßiger Weise ein", hebt DAV-Präsident 
Ulrich Schellenberg hervor.

Die Solidarität des DAV gilt den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in 
Ungarn, die sich durch dieses Gesetz durch ihre Berufsausübung einer möglichen 
Freiheitsentziehung aussetzen. Das Gesetz stellt eine Gefahr für die 
Rechtsstaatlichkeit Ungarns dar und damit einen Angriff auf die europäische 
Werteordnung.

Dies bestätigt die heute angenommene Aufforderung des Ausschusses für 
bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments an die 
Europäische Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 7 EU-Vertrag 
gegen Ungarn einzuleiten. Am heutigen Montag wird auch die Europäische 
Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) des Europarats ihr 
Gutachten veröffentlichen, worin Verstöße gegen die EU-Menschenrechtskonvention 
festgestellt werden und die Rücknahme verschiedener Gesetze gefordert wird. Der 
DAV erwartet von Ungarn durch Änderung bzw. Rücknahme des Gesetzes eine 
Rückkehr zur Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze und Gewährung eines 
effektiven Rechtswegs sowie der Freiheit der Ausübung anwaltlicher Tätigkeit.

Künftig schnell und unmittelbar über die DAV-Pressearbeit und Statements des 
DAV-Präsidenten informieren wir unter: https://twitter.com/anwaltverein.

Hier<http://anwaltverein.de/de/service/presse> gelangen Sie zu unserem 
Pressebereich. Dort steht auch ein Foto des DAV-Präsidenten, Rechtsanwalt und 
Notar Ulrich Schellenberg, zur Verfügung.

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Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Pressesprecher Swen 
Walentowski, Tel.: 030 726152-129,
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Mit freundlichen Grüßen

Swen Walentowski
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