25. Juni 2018 Nr. 17/18 DAV: Rechtsberatung darf nicht unter Strafe gestellt werden
Berlin/Brüssel (DAV). Das ungarische Parlament hat am 19. Juni 2018 ein Gesetz verabschiedet, durch das die anwaltliche Beratung von Asylsuchenden kriminalisiert wird. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist erschüttert über diese staatliche Kriminalisierung der anwaltlichen Tätigkeit in Asylsachen. Die neue Strafvorschrift des § 353 A des ungarischen Strafgesetzbuches stellt jegliche Hilfe bei Einleitung eines Asylgesuchs unter Strafe. Im Fall der regelmäßigen Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, der Tätigkeit in den Transitzonen oder der Tätigkeit für mehr als eine Person droht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. "Damit ist effektiv jede anwaltliche Tätigkeit im Bereich Migrationsrecht in Ungarn zur Straftat erklärt worden. Diese staatliche Kriminalisierung von Rechtsberatung ist unvereinbar mit rechtsstaatlichen Grundsätzen und schränkt den Zugang zum Recht in unverhältnismäßiger Weise ein", hebt DAV-Präsident Ulrich Schellenberg hervor. Die Solidarität des DAV gilt den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Ungarn, die sich durch dieses Gesetz durch ihre Berufsausübung einer möglichen Freiheitsentziehung aussetzen. Das Gesetz stellt eine Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit Ungarns dar und damit einen Angriff auf die europäische Werteordnung. Dies bestätigt die heute angenommene Aufforderung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments an die Europäische Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 7 EU-Vertrag gegen Ungarn einzuleiten. Am heutigen Montag wird auch die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) des Europarats ihr Gutachten veröffentlichen, worin Verstöße gegen die EU-Menschenrechtskonvention festgestellt werden und die Rücknahme verschiedener Gesetze gefordert wird. Der DAV erwartet von Ungarn durch Änderung bzw. Rücknahme des Gesetzes eine Rückkehr zur Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze und Gewährung eines effektiven Rechtswegs sowie der Freiheit der Ausübung anwaltlicher Tätigkeit. Künftig schnell und unmittelbar über die DAV-Pressearbeit und Statements des DAV-Präsidenten informieren wir unter: https://twitter.com/anwaltverein. Hier<http://anwaltverein.de/de/service/presse> gelangen Sie zu unserem Pressebereich. Dort steht auch ein Foto des DAV-Präsidenten, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, zur Verfügung. _________________________________________________________________________ Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Pressesprecher Swen Walentowski, Tel.: 030 726152-129, PR-Assistentinnen: Katrin Schläfke, Tel. 030 726152149, Manja Jungnickel, Tel.: 030 726152-139, Fax: 030 726152-193 Pressemitteilungen auch im Internet: www.anwaltverein.de<http://www.anwaltverein.de/> Mit freundlichen Grüßen Swen Walentowski stv. Hauptgeschäftsführer Pressesprecher ____________________ Deutscher Anwaltverein PR-Referat, Kooperationen Rechtsanwalt Swen Walentowski stv. Hauptgeschäftsführer Pressesprecher Littenstraße 11, 10179 Berlin Tel. +49 30 726152-129 E-Mail: walentow...@anwaltverein.de<mailto:walentow...@anwaltverein.de> Assistentin: Katrin Bandke Tel. +49 30 726152-135 Fax +49 30 726152-193 www.anwaltverein.de<http://www.anwaltverein.de/> facebook.com/deutscheranwaltverein<http://www.facebook.com/deutscheranwaltverein> twitter.com/anwaltverein<http://www.twitter.com/anwaltverein> Das Anwaltsblatt als komfortables E-Paper für Ihr Tablet und Smartphone. [cid:image003.png@01D2F957.C11C3D10]<https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/anwaltsblatt/anwaltsblatt-app>[cid:image004.jpg@01D2F957.C11C3D10]<https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/anwaltsblatt/anwaltsblatt-app> Jetzt herunterladen: App Store<https://itunes.apple.com/de/app/anwaltsblatt/id1065510208?l=en&mt=8> + Google Play<https://play.google.com/store/apps/details?id=com.pressmatrix.anwaltsblatt&hl=de> +++ Denken Sie bitte an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. +++
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