Verdreifachung der Härteleistungen für Hinterbliebene terroristischer Anschläge und extremistischer Übergriffe
Gestern Abend hat der Deutsche Bundestag das Haushaltsgesetz für 2018 beschlossen. Auf Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sind im Bundeshaushalt nun Mittel für die rückwirkende Verdreifachung der Härteleistungen für die Hinterbliebenen von terroristischen Gewalttaten und extremistischen Übergriffen vorgesehen. Damit wird ein zentraler Vorschlag des Beauftragten der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz, Herrn Ministerpräsident a.D. Kurt Beck, umgesetzt. Ehe- und Lebenspartner, Kinder und Eltern eines durch einen Terroranschlag oder durch einen extremistischen Übergriff Getöteten erhalten nun 30.000 Euro statt bislang 10.000 Euro als Härteleistung. Geschwister erhalten jeweils 15.000 Euro statt bisher 5.000 Euro. Hierzu erklärt die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Katarina Barley, MdB: "Terroranschläge wie am Berliner Breitscheidplatz sind Angriffe auf unsere Art zu leben. Sie bedeuten für Opfer und Hinterbliebene unendliches Leid. Keine staatliche Entschädigung kann die Trauer über den Verlust der eigenen Eltern, Kinder oder Geschwister lindern. Dennoch steht der Staat in besonderer Verantwortung, schnelle psychologische, praktische und finanzielle Unterstützung zu leisten. Neben den Angehörigen der Opfer des Attentats vom Breitscheidplatz können auch die Hinterbliebenen der schrecklichen Morde des NSU und anderer terroristischer und extremistischer Gewalttaten nun rückwirkend deutlich höhere staatliche Unterstützung erhalten." Der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland, Prof. Dr. Edgar Franke, MdB, erklärt: "Ein Terroranschlag kann das Leben von Menschen zerstören. Zurück bleiben häufig schwerverletzte oder traumatisierte Menschen. Opfer und Hinterbliebene brauchen in dieser unendlich schwierigen persönlichen Situation Rat und Unterstützung. Die bessere Unterstützung von Terroropfern ist der Bundesregierung ein zentrales Anliegen. Ich bin froh, dass der Deutsche Bundestag die Härteleistungen nun deutlich erhöht hat." Die rückwirkende Erhöhung der Härteleistungen kommt Hinterbliebenen der Opfer terroristischer Straftaten seit dem Jahr 2001 zugute. Mit den Hinterbliebenen, die bereits eine Härteleistung erhalten haben, wird sich das Bundesamt für Justiz in Verbindung setzen, damit die Nachzahlungen in die Wege geleitet werden können. Für die Zukunft wurden weitere Härteleistungen deutlich erhöht: So steigt die einmalige Pauschale zur Abmilderung eines Unterhaltsschadens auf 25.000 Euro für hinterbliebene (Ehe-) Partner/innen (statt bislang 10.000 Euro) und 25.000 Euro bis 45.000 Euro für hinterbliebene Kinder (statt bislang 10.000 bis 16.000 Euro). Die Pauschale zur Abmilderung beruflicher Nachteile bei nachgewiesener dauernder Erwerbsunfähigkeit wird auf 20.000 Euro (statt bis-lang 7.500 Euro) erhöht. Bei mittlerer und längerer Dauer der Erwerbsunfähigkeit wird die Pauschale proportional angepasst. Auch eine Reisekostenbeihilfe in Höhe von 1.000 Euro für Angehörige ist nun vorgesehen. _______________________________________________________________________________ Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Pressereferat Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax: 030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmjv.bund.de Internet: www.bmjv.de
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