Verdreifachung der Härteleistungen für Hinterbliebene terroristischer Anschläge 
und extremistischer Übergriffe

Gestern Abend hat der Deutsche Bundestag das Haushaltsgesetz für 2018 
beschlossen. Auf Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz und für 
Verbraucherschutz sind im Bundeshaushalt nun Mittel für die rückwirkende 
Verdreifachung der Härteleistungen für die Hinterbliebenen von terroristischen 
Gewalttaten und extremistischen Übergriffen vorgesehen. 

Damit wird ein zentraler Vorschlag des Beauftragten der Bundesregierung für die 
Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz, Herrn 
Ministerpräsident a.D. Kurt Beck, umgesetzt.

Ehe- und Lebenspartner, Kinder und Eltern eines durch einen Terroranschlag oder 
durch einen extremistischen Übergriff Getöteten erhalten nun 30.000 Euro statt 
bislang 10.000 Euro als Härteleistung. Geschwister erhalten jeweils 15.000 Euro 
statt bisher 5.000 Euro. 

Hierzu erklärt die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. 
Katarina Barley, MdB:

"Terroranschläge wie am Berliner Breitscheidplatz sind Angriffe auf unsere Art 
zu leben. Sie bedeuten für Opfer und Hinterbliebene unendliches Leid. Keine 
staatliche Entschädigung kann die Trauer über den Verlust der eigenen Eltern, 
Kinder oder Geschwister lindern. Dennoch steht der Staat in besonderer 
Verantwortung, schnelle psychologische, praktische und finanzielle 
Unterstützung zu leisten. 

Neben den Angehörigen der Opfer des Attentats vom Breitscheidplatz können auch 
die Hinterbliebenen der schrecklichen Morde des NSU und anderer terroristischer 
und extremistischer Gewalttaten nun rückwirkend deutlich höhere staatliche 
Unterstützung erhalten."

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und 
Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland, Prof. Dr. Edgar 
Franke, MdB, erklärt:

"Ein Terroranschlag kann das Leben von Menschen zerstören. Zurück bleiben 
häufig schwerverletzte oder traumatisierte Menschen. Opfer und Hinterbliebene 
brauchen in dieser unendlich schwierigen persönlichen Situation Rat und 
Unterstützung. 

Die bessere Unterstützung von Terroropfern ist der Bundesregierung ein 
zentrales Anliegen. Ich bin froh, dass der Deutsche Bundestag die 
Härteleistungen nun deutlich erhöht hat."

Die rückwirkende Erhöhung der Härteleistungen kommt Hinterbliebenen der Opfer 
terroristischer Straftaten seit dem Jahr 2001 zugute. Mit den Hinterbliebenen, 
die bereits eine Härteleistung erhalten haben, wird sich das Bundesamt für 
Justiz in Verbindung setzen, damit die Nachzahlungen in die Wege geleitet 
werden können.

Für die Zukunft wurden weitere Härteleistungen deutlich erhöht: So steigt die 
einmalige Pauschale zur Abmilderung eines Unterhaltsschadens auf 25.000 Euro 
für hinterbliebene (Ehe-) Partner/innen (statt bislang 10.000 Euro) und 25.000 
Euro bis 45.000 Euro für hinterbliebene Kinder (statt bislang 10.000 bis 16.000 
Euro). Die Pauschale zur Abmilderung beruflicher Nachteile bei nachgewiesener 
dauernder Erwerbsunfähigkeit wird auf 20.000 Euro (statt bis-lang 7.500 Euro) 
erhöht. Bei mittlerer und längerer Dauer der Erwerbsunfähigkeit wird die 
Pauschale proportional angepasst. Auch eine Reisekostenbeihilfe in Höhe von 
1.000 Euro für Angehörige ist nun vorgesehen.


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