NABU-PRESSESTATEMENT | 19. OKTOBER 2018
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Naturschutz/Wolf
NABU: Bundesratsinitiative zum Wolf setzt falschen Fokus
Miller: Leichtere Entnahmen sind kein Gewinn für den Herdenschutz
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Berlin – Zum heute von den Ländern Niedersachsen, Brandenburg und
Sachsen in den Bundesrat eingebrachten Antrag zum Umgang mit dem Wolf
kritisiert der NABU, dass zum wiederholten Male der Fokus in der
Wolfsdebatte auf den Schutzstatus und leichtere Entnahme von Wölfen
gelegt wird. 
 
„Die Sicherheit des Menschen steht auch für den NABU an erster Stelle.
Wölfe, die für Menschen kritisches Verhalten zeigen, können allerdings
auch unter der momentanen Rechtslage schon entnommen werden“, so
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller, „Auffälliges Verhalten ist der
absolute Ausnahmefall.“
 
„Wir begrüßen das Bestreben der Länder, die Weidetierhaltung zu
unterstützen, sofern es kein Lippenbekenntnis bleibt. Die Anwesenheit
des Wolfes verlangt von den Tierhaltern einen erhöhten Arbeitsaufwand –
welcher entschädigt werden muss, gerade wenn die Schäfer auch in Zukunft
noch wichtige Leistungen für Natur und Gesellschaft erbringen sollen“,
so Miller. „Das ist jedoch nur mit fachgerechtem Herdenschutz möglich.“ 
Der NABU appelliert  an die Länder, ihre Kapazitäten für die Bearbeitung
von Herdenschutz- und Kompensationsanträgen personell und strukturell
auszubauen. Wenn es um Fragen der Akzeptanz für Wölfe geht, sind
Transparenz und  Erreichbarkeit der entscheidenden Behörden das A und O.
Miller: „Erleichterte Entnahmen hingegen bringen keinerlei Gewinn beim
Herdenschutz, und das sollte den Tierhaltern und der Gesellschaft auch
nicht vorgegaukelt werden.“


Für Rückfragen:
Marie Neuwald, NABU-Wolfsexpertin, Tel. +49 (0)30.28 49 85-1624,
E-Mail: marie.neuw...@nabu.de
 
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