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From: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (Bundesgeschäftsstelle)
<zentr...@sfv.de> 

Sent: Friday, November 23, 2018 5:15 PM

To: zentr...@sfv.de

Subject: [sfv-PM] Verfassungsklage wegen unzureichender deutscher
Klimapolitik

 

P R E S S E M I T T E I L U N G 

 

Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender deutscher Klimapolitik 

 

Ein Klagebündnis von Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV), Bund
für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) und vielen Einzelklägern
hat am Freitag Klage wegen der völlig unzureichenden deutschen Klimapolitik
vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erhoben. 

 

Unter den Einzelklägern der Verfassungsbeschwerde sind Prominente wie der
Schauspieler Hannes Jaenicke, der ehemalige Bundestagsabgeordnete Josef
Göppel (CSU) und Professor Volker Quaschning von der Hochschule für Technik
und Wirtschaft Berlin. 

 

Um die Grundrechte auf Leben, Gesundheit und Eigentum zu schützen, die schon
seit Jahren zunehmend durch Hitzewellen und Naturkatastrophen in Deutschland
und weltweit geschädigt werden, müssen Bundesregierung und Bundestag die
globale Erwärmung konsequent bekämpfen. Zumindest müssen sie die im Pariser
Klima-Abkommen vereinbarte Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad
gegenüber vorindustriellem Niveau einhalten und in der EU ihr Gewicht dafür
in die Waagschale werfen. Das verlangt dem Weltklimarat (IPCC) zufolge
Nullemissionen in sämtlichen Sektoren weltweit in drei Dekaden. Gleichzeitig
sieht der IPCC, wenn man sich drei Dekaden Zeit lässt, eine erhebliche
Wahrscheinlichkeit der Zielverfehlung. Deshalb muss es eher noch schneller
gehen (s.u. Hintergrund). Die Bundesregierung und die Mehrheit des
Bundestags streben zeitnahe Nullemissionen der Klimagase bei Strom, Wärme,
Mobilität, Kunststoffen und Landwirtschaft jedoch nicht einmal an. Zwar hat
die Politik demokratische Entscheidungsspielräume. Diese erlauben es
verfassungsrechtlich jedoch nicht, die physischen Grundlagen menschlicher
Existenz aufs Spiel zu setzen - und damit auch die Demokratie zu
untergraben. Genau das droht jedoch, wenn die Klimapolitik weiter so
unambitioniert bleibt. 

 

Deutschland erreicht nicht einmal seine eigenen Ziele und die EU-Klimaziele
für 2020, obwohl diese viel weniger ambitioniert sind als die genannten
Ziele. Zumindest an diesen einmal selbst als nötig zugestandenen Zielen
müssen sich Bundesregierung und Bundestag zum Schutz der Grundrechte
festhalten lassen. Verfassungsrechtlich ist die Bundesregierung außerdem
verpflichtet, ihrer Politik die aktuellen Fakten zugrunde zu legen und nicht
weiter an der überholten - bereits sehr gefährlichen - 2-Grad-Grenze in der
Klimapolitik festzuhalten. 

 

Wolf von Fabeck, langjähriger Geschäftsführer des SFV, erklärt: „Obwohl der
globale Temperaturanstieg noch nicht einmal die in Paris vereinbarten 1,5
Grad erreicht hat, bedroht der Klimawandel schon jetzt das Überleben der
Menschen-, Tier- und Pflanzenwelt. Wir hoffen, dass das BVerfG die Gefahr
erkennt und ihr entgegen tritt. Auch wundern wir uns, dass die kalifornische
Regierung nicht die deutschen Braunkohlekraftwerke auf Schadenersatz
verklagt“ 

 

Ernst-Christoph Stolper, stellvertretender Bundesvorsitzender des BUND,
erklärt: „Der BUND hat sich als Teil seines internationalen Netzwerkes
Friends of the Earth schon lange und als einer der ersten konsequent
positioniert: Die globale Erwärmung darf 1,5 Grad gegenüber vorindustriellem
Niveau auf keinen Fall überschreiten. Mit unserer Klage erhöhen wir den
Druck auf die Bundesregierung und den Bundestag, endlich ein
Klimaschutzgesetz vorzulegen, das die Ziele des Pariser Klimaabkommens
effektiv umsetzt.“ Der weitere Prozessverlauf liegt im Ermessen des BVerfG.
Sollte es zu einer mündlichen Verhandlung kommen, dann voraussichtlich nicht
zeitnah. Sollte das BVerfG der Klage stattgeben, wäre über Deutschland
hinaus auch europa- und weltweit verdeutlicht: Klimaschutz ist ein massives
Menschenrechtsproblem - er steht nicht im politischen Belieben der
jeweiligen Mehrheit. 

 

Die Klage wird aus Spenden und Eigenmitteln durch den SFV finanziert. Die
Klage wird rechtlich vertreten von der langjährig im Umweltrecht
erfolgreichen Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß, Baumann Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft mbH, und Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt aus Leipzig,
der die Klage außerdem seit 2010 mit einigen Menschenrechts-Gutachten für
den SFV vorbereitet hat. 

 

Hintergrund (basierend auf SFV-Gutachten): 

https://www.mdpi.com/2071-1050/10/8/2812/htm

 

Pressekontakt: 

- Felix Ekardt, Tel. 0341/ 49 27 78 66, felix.eka...@uni-rostock.de 

- Wolf von Fabeck, sfv-fab...@gmx.de 

- SFV-Bundesgeschäftsstelle, Tel. 0241-511616 

 

Zum Interview steht zur Verfügung: Prof. Volker Quaschning, 

volker.quaschn...@htw-berlin.de 

 

Weitere Statements der Kläger finden Sie unter 

http://www.sfv.de/artikel/statements_von_klaegern_der_verfassungsklage_wegen
_unzureichender_deutscher_klim.htm 

 

--

Informationen zum Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) 

 

Der SFV ist ein Umweltschutzverein, der sich aus Klimaschutzgründen für die
rasche und vollständige Umstellung der Energieversorgung auf Sonnen- und
Windenergie - national und weltweit - einsetzt. 

 

Dabei setzt der SFV insbesondere auf eine nationale Vorreiter-Rolle
Deutschlands statt auf zähe internationale Verhandlungen. 

 

1986 gegründet, hat der SFV u.a. die Idee der kostendeckenden
Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien entwickelt, die im
Jahr 2000 in das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) übernommen wurde,
nachdem sie als „Aachener Modell“ in verschiedenen deutschen Kommunen
bereits erfolgreich praktiziert wurde. 

 

Heute kämpft der SFV gegen den unnötigen Ausbau zusätzlicher
Ferntransportleitungen, gegen die fortschreitende Demontage des EEG und
insbesondere für die massive Markteinführung dezentraler Langzeitspeicher. 

 

Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) 

Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aachen 

Tel.: 0241-511616, Fax 0241-535786

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