EU-Westbalkan-Ministerforum für Justiz und Inneres
Gemeinsame Pressemitteilung

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https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2020/10/23/joint-press-statement-eu-western-balkans-ministerial-forum-on-justice-and-home-affairs/


Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht 
und der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau 
und Heimat, Prof. Dr. Günter Krings, die den Ratsvorsitz der EU vertreten, 
sowie die Europäische Kommission, vertreten durch den EU-Kommissar für Justiz, 
Verbraucherrechte und Gleichstellung und den EU-Kommissar für Migration, 
Inneres und Bürgerschaft, kamen gestern in einer Videokonferenz mit ihren 
Kolleginnen und Kollegen des westlichen Balkans zum jährlichen 
EU-Westbalkan-Ministerforum für Justiz und Inneres zusammen. Auch 
Vertreterinnen und Vertreter der kommenden Präsidentschaften aus Portugal und 
Slowenien haben an dem Treffen teilgenommen.

Folgende Themen wurden erörtert:

JUSTIZ

Die EU und die westlichen Balkanstaaten in der COVID-19-Pandemie: Auswirkungen 
auf die Justizsysteme und Grundrechte

Die Ministerinnen und Minister haben erörtert, wie sich die Eilmaßnahmen zur 
Abmilderung der COVID-19-Pandemie auf die Funktionsfähigkeit der Justiz 
auswirken. Sie erkannten an, wie wichtig es ist, zwischen der Notwendigkeit, 
die Funktionsfähigkeit der Justiz weiterhin zu gewährleisten, und der 
Verpflichtung, die Achtung der Grundrechte sicherzustellen, einen angemessenen 
Ausgleich zu erzielen.

Die verbürgten Freiheits-, Grund- und Bürgerrechte sichern persönliche 
Freiheiten und ermöglichen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie 
politische und demokratische Debatten und demokratische Entscheidungen. Daher 
stimmen die EU und die westlichen Balkanstaaten darin überein, dass die 
Maßnahmen zur Abmilderung der Krise notwendig, verhältnismäßig und zeitlich 
befristet sein sollten und in nichtdiskriminierender Weise, unter gerichtlicher 
und demokratischer Kontrolle sowie insgesamt im Einklang mit europäischen 
Standards durchgeführt werden sollten. Es sollte alles getan werden, um den 
Rechtsstaat krisenfester zu machen.

Die Ministerinnen und Minister erkannten an, dass die Verfahrens- und 
Verteidigungsrechte von Verdächtigen und Angeklagten auch in Krisenzeiten 
beachten werden sollten. Sie wiesen darauf hin, dass die häusliche Gewalt 
während der Pandemie zugenommen hat, und erkannten an, dass die Unterstützung 
und der Schutz der Opfer häuslicher Gewalt besondere Aufmerksamkeit und 
gezielte Maßnahmen erfordern.

Die Kommission betonte, dass die Achtung der Grundrechte entscheidend dafür 
ist, dass Menschen dazu angehalten werden können, die Maßnahmen zu akzeptieren 
und ihren eigenen Beitrag zu leisten. Dem Schutz personenbezogener Daten und 
der Notwendigkeit, die Ausübung der Meinungsfreiheit zu gewährleisten und 
Desinformation möglichst zu verhindern, sollte besondere Aufmerksamkeit 
gewidmet werden.


Zugang zum Recht im Zeitalter der Digitalisierung

Die Ministerinnen und Minister haben die Bedeutung der Digitalisierung für die 
Qualität, Effizienz und Zugänglichkeit der Justiz und auch ihre Resilienz 
anerkannt. Die EU und die westlichen Balkanstaaten haben bekräftigt, dass 
Justizgrundrechte und Verfahrensgrundsätze, wie beispielsweise das Recht auf 
ein faires Verfahren, bei der Nutzung digitaler Lösungen sichergestellt sein 
müssen, und über die nächsten Schritte zur weiteren Digitalisierung der 
Justizsysteme beraten. Die Ministerinnen und Minister haben betont, dass es im 
Rahmen dieses Prozesses wichtig ist, eine Reihe digitaler Werkzeuge wie 
Online-Datenbanken und computergestützte Fallverwaltungssysteme aufzusetzen, um 
diese ab Ende 2021 nutzen zu können. Die EU brachte zum Ausdruck, dass sie die 
Westbalkanpartner bei der Weiterentwicklung digitaler Werkzeuge für das 
Justizsystem technisch und finanziell weiter unterstützen wird. Die EU und die 
westlichen Balkanstaaten regten eine verstärkte Zusammenarbeit in diesem 
Bereich an. Die Kommission betonte erneut, wie wichtig es ist, über einen 
soliden strategischen und gesetzgeberischen Rahmen zu verfügen und angemessene 
Ressourcen bereitzustellen.

Die EU und die westlichen Balkanstaaten erörterten auch, wie digitale Lösungen 
rechtsstaatliche Grundsätze sicherstellen und einen gleichberechtigten Zugang 
zur Justiz fördern können. Beide Seiten haben konkrete Lösungen und Beispiele 
vorgestellt.


Rechtsstaatlichkeit und Justizreformen: wesentliche Entwicklungen

Die Kommission hat einen aktualisierten Bericht über den ersten Zyklus zur 
Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit in der EU vorgelegt und betont, dass sie 
hinsichtlich ihrer internen Rechtsstaatlichkeitspolitik und der Art und Weise 
der Einbettung der Rechtsstaatlichkeit in den Beitrittsprozess weiterhin einen 
starken und kohärenten Ansatz verfolgen wird.

Die Ministerinnen und Minister haben die Vorstellung der wichtigsten aktuellen 
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur richterlichen Unabhängigkeit 
durch die Kommission zur Kenntnis genommen, die ein wichtiger Bestandteil des 
EU-Besitzstands in diesem Bereich ist.

Die EU hat darauf aufmerksam gemacht, dass der am 6. Oktober verabschiedete 
Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westbalkan darauf verweist, dass die 
Westbalkanpartner grundlegende Reformen und insbesondere die 
Rechtsstaatlichkeit entschiedener voranbringen müssen. Die EU betonte auch, wie 
wichtig es ist, einen Rahmen für eine fruchtbare Zusammenarbeit mit der 
Europäischen Staatsanwaltschaft zu schaffen, die ihre Arbeit voraussichtlich 
bald aufnehmen wird. Die Kommission hat die Westbalkanpartner aufgefordert, 
einen solchen Rahmen in den kommenden Monaten zu schaffen.

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Mit freundlichen Grüßen
Ihr


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Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz
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