NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 97/20 | 2. NOVEMBER 2020
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Artenschutz/Wölfe
Neue Wolfszahlen veröffentlicht: Mehr Wölfe, mehr illegaler Beschuss  

Schulte: Artenschutzkriminalität muss stärker geahndet werden 
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Bonn – Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat das Ergebnis des
aktuellen Wolfsmonitorings veröffentlicht. Im Monitoringjahr 2019/20
wurden in Deutschland 128 Wolfsrudel, 35 Paare und zehn territoriale
Einzeltiere bestätigt. Das bedeutet einen Anstieg der Territorienzahl um
9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das weiterhin positive Wachstum war
zu erwarten, da es in weiten Teilen der deutschen Kulturlandschaft hohe
Wilddichten und geeigneten, noch nicht besetzten Lebensraum für Wölfe
gibt. Auffällig ist jedoch, dass der Zuwachs deutlich geringer ausfällt
als in den Jahren zuvor, in denen teils Wachstumsraten von 30 Prozent
registriert wurden. Schwankungen können mitunter in der Natur einer
Population liegen, von exponentiellem Wachstum kann daher keine Rede
sein.


Neben der Verbreitung wird auch die Totfundstatistik aktualisiert: Seit
2000 starben 378 Wölfe im Verkehr, 50 Wölfe wurden hingegen mutwillig
illegal getötet. Letztere wurden meist geschossen, doch auch geköpfte
und absichtlich überfahrene Wölfe wurden gefunden. Neueste Erkenntnisse
zeigen zudem: Sieben der 98 im Straßenverkehr verunfallten Wölfe des
letzten Monitoringjahrs 2019/20 wurden zu Lebzeiten beschossen, was
jedoch nicht zum Tod der Tiere führte. Dazu kommen elf Wölfe, die in
diesem Zeitraum illegal getötet wurden. Diese Zahl steigt stetig,
2018/19 waren es acht, 2017/18 sechs illegal getötete (und gefundene
Wölfe).


Die Aufklärungsrate dieser Straftaten ist verschwindend gering, die
Dunkelziffer vermutlich hoch. Ralf Schulte, Teamleiter Artenschutz beim
NABU Bundesverband: „Der Wolf ist eine streng geschützte Art, das
Nachstellen und Töten der Tiere ist strafbar. Die Verfolgung der Täter
muss stärker voran getrieben werden.“ Artenschutzkriminalität wird in
vielen Bundesländern immer noch als Kavaliersdelikt vernachlässigt. „Wir
fordern die Länder auf, in ihren Landeskriminalämtern Stellen zu
schaffen, die auf die Ermittlung von Artenschutzkriminalität
spezialisiert sind. Neben Wölfen werden auch geschützte Greifvögel oder
Luchse immer wieder Opfer illegaler Tötung. Diese Straftaten dürfen
nicht bagatellisiert werden.“ 
 
Das BfN macht ebenfalls deutlich, dass der sogenannte „günstige
Erhaltungszustand“ der hiesigen Wolfspopulation noch nicht erreicht ist.
Forderungen nach offizieller Bejagung wird somit eine Absage erteilt.
Marie Neuwald, NABU-Wolfsexpertin erklärt: „Aus fachlicher Sicht müssen
Wölfe in Deutschland nicht bejagt werden. Aufgrund ihrer Territorialität
wird es nie übermäßig viele Tiere auf einer kleinen Fläche geben. Auch
als vorbeugende Herdenschutzmaßnahme ist Bejagung nachweißlich kein
erfolgreiches Mittel. Wer das fordert, lenkt nur von wirklich
hilfreichen, aber aufwendigeren Methoden wie Elektrozäunen und deren
Förderung ab.“
 
 
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Für Rückfragen:








Ralf Schulte, Fachbereichsleiter Naturschutz und Umweltpolitik,
Tel.: 030.28 49 84-1601, E-Mail: ralf.schu...@nabu.de 






Marie Neuwald, Referentin für Wolfsschutz und Wolfsbotschafter,
Tel. 030.28 49 84-1624, E-Mail: marie.neuw...@nabu.de






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