** SPERRFRIST Beschluss des Bundestages **

Liebe Kolleginnen und Kollegen,



bitte beachten Sie das Zitat von BM Christine Lambrecht anlässlich der 2./3. 
Lesung des Deutschen Bundestags zum Zustimmungsgesetz zum Übereinkommen über 
ein Einheitliches Patentgericht (ca. heute um 17.05 Uhr):



"Mit der heutigen Abstimmung im Bundestag sind wir der für innovative 
Unternehmen so wichtigen Europäischen Patentreform einen entscheidenden Schritt 
nähergekommen. Auf die deutschen Unternehmen entfallen rund 40 Prozent der an 
Anmelder aus Europa erteilten europäischen Patente. Die deutsche Wirtschaft 
wird deshalb besonders von einem besseren Schutz ihrer Erfindungen im 
europäischen Binnenmarkt profitieren. Dies gilt insbesondere für kleine und 
mittlere Unternehmen, die entscheidend zum Innovationspotential unseres Landes 
beitragen."



Zum Hintergrund:

Die europäische Patentreform mit dem durch Unionsverordnungen geregelten 
EU-Einheitspatent sowie dem Einheitlichen Patentgericht als erstem 
grenzüberschreitend zuständigen Zivilgericht bildet den neuen Rechtsrahmen für 
einen einheitlichen europäischen Patentschutz. Insbesondere die deutsche 
Industrie, auf die rund 40 Prozent der vom Europäischen Patentamt an 
europäische Anmelder erteilten europäischen Patente entfallen, wird von dem 
verbesserten Schutz ihrer Erfindungen profitieren. Der Schutz von Erfindungen 
wird insbesondere auch zugunsten der in zukunftsorientierten Innovationsfeldern 
tätigen kleinen und mittleren Unternehmen deutlich verbessert. Ihre 
grenzüberschreitende wirtschaftliche Aktivität wird durch den erleichterten 
Zugang zum Patentschutz und durch die Vermeidung mehrfacher Prozessführung 
wesentlich einfacher. Das mit dem Übereinkommen eingerichtete Einheitliche 
Patentgericht wird in einem Verfahren über Rechtsverletzungen sowie die 
Wirksamkeit von Schutztiteln entscheiden und kann damit Rechtssicherheit im 
gemeinsamen Markt herstellen. In der Bundesrepublik Deutschland als besonders 
bedeutsamem Patentland sollen fünf erstinstanzliche Gerichtstandorte 
eingerichtet werden: Eine Zentralkammerabteilung in München sowie Lokalkammern 
in Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München. Das Berufungsgericht wird in 
Luxemburg eingerichtet.



Nachdem das BVerfG in seiner am 20. März 2020 veröffentlichten Entscheidung das 
bereits 2017 verabschiedete Gesetz aus formellen Gründen für nichtig erklärt 
hatte, wurde das Vertragsgesetz von der Bundesregierung - ohne inhaltliche 
Änderungen im Gesetzestext - erneut eingebracht. Das ursprüngliche 
Vertragsgesetz war zwar einstimmig durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet 
worden, allerdings im Bundestag nicht mit einer Mehrheit von Zweidritteln 
seiner gesetzlichen Mitglieder, die das BVerfG für erforderlich hielt. Nachdem 
der Bundesrat bereits am 18. September 2020 im ersten Durchgang einstimmig 
beschlossen hatte, keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf zu erheben, hat 
auch der Bundestag dem Gesetzesentwurf nunmehr mir der erforderlichen 
Zweidrittelmehrheit zugestimmt. Der zweite Durchgang im Bundesrat, mit dem das 
Gesetzgebungsverfahren seinen Abschluss findet, wird voraussichtlich am 18. 
Dezember 2020 stattfinden. Im Anschluss daran erfolgt die Ratifikation des 
Übereinkommens.



Bislang haben 15 Unterzeichnerstaaten (Österreich, Belgien, Dänemark, 
Frankreich, Luxemburg, Malta, Portugal, Schweden, Finnland, Bulgarien, Estland, 
Italien, Lettland, Litauen und die Niederlande) das Übereinkommen ratifiziert. 
Sobald das Übereinkommen auch von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert 
worden ist, wird das Übereinkommen in Kraft treten.

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Mit freundlichen Grüßen
Ihr


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für Verbraucherschutz
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