PRESSEMITTEILUNG

EU-Justizministerinnen und -minister beraten über Terrorbekämpfung und 
Rechtsstaatlichkeit



Videokonferenz unter dem Vorsitz von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht

Fotos und Videos: 
https://newsroom.consilium.europa.eu/events/20201202-video-conference-of-justice-ministers-december-2020

Die Ministerinnen und Minister erörterten justizielle Aspekte der 
Terrorismusbekämpfung und die Entwicklungen der Rechtsstaatlichkeit im 
Justizbereich. Ferner befassten sie sich mit den neuesten Entwicklungen 
hinsichtlich der Verordnung über Forderungsübertragungen und der Errichtung der 
Europäischen Staatsanwaltschaft.

Terrorismusbekämpfung
Infolge der jüngsten Anschlägen in Frankreich, Österreich und Deutschland 
erörterten die Ministerinnen und Minister justizielle Aspekte der 
Terrorismusbekämpfung und gingen dabei auf eine Reihe von Themen ein.

Beim Thema Hassrede im Internet sprachen die Ministerinnen und Minister über 
ihre Erfahrungen auf nationaler Ebene, was die Meldung von Straftaten im 
Zusammenhang mit Hasskriminalität und Hassrede angeht, sowie über mögliche 
weitere Maßnahmen. Sie waren sich im Wesentlichen darüber einig, dass die 
freiwilligen Bemühungen der Online-Plattformen zur wirksamen Verhinderung der 
Verbreitung solcher illegalen Inhalte nicht ausreichen und verbindliche 
Regelungen erforderlich sind.

"Der Kampf gegen Terror ist auch ein Kampf gegen die Menschenverachtung und den 
Hass im Netz. Hetzer, die zu Gewalt aufstacheln, müssen in ganz Europa noch 
entschiedener und frühzeitiger verfolgt werden. Wir brauchen mit dem Digital 
Services Act klare europaweite Verpflichtungen der Online-Plattformen zum 
Umgang mit strafbarer Hetze. Wenn diese nicht eingehalten werden, muss es auch 
Sanktionen geben. Freiwillige Selbstverpflichtungen reichen nicht gegen 
Mordaufrufe und Terrorpropaganda. Es ist höchste Zeit, Menschen konsequent vor 
den Wellen des Hasses zu schützen."
Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Die Ministerinnen und Minister erörterten ferner, ob es angebracht wäre, über 
die Löschung von Inhalten hinauszugehen und Online-Plattformen dazu zu 
verpflichten, Straftaten im Zusammenhang mit Hasskriminalität und Hassrede der 
zuständigen Behörde zu melden, wenn sie davon Kenntnis erlangen. Einige 
Ministerinnen und Ministern wiesen auch darauf hin, dass zwischen diesen 
verbindlichen Verpflichtungen und der Meinungsfreiheit ein Gleichgewicht nach 
den Grundsätzen der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit gefunden werden muss.

Die Ministerinnen und Minister zogen Bilanz über die laufenden Arbeiten im 
Bereich der digitalen Zusammenarbeit. Der Vorsitz hob eine Studie der 
Kommission über grenzüberschreitende digitale Strafjustiz hervor, in der 
verschiedene Möglichkeiten zur weitergehenden Nutzung der Digitalisierung für 
die justizielle Zusammenarbeit in der EU aufgezeigt werden. Die Ministerinnen 
und Minister bekräftigten ferner die Bedeutung des E-Evidence-Pakets, zu dem 
der Rat im Dezember 2018 seine Verhandlunglinie festgelegt hat. Die 
Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament werden aufgenommen, sobald dieses 
sein eigenes Mandat verabschiedet hat. Mehrere Mitgliedstaaten brachten auch 
die Notwendigkeit zum Ausdruck, in der Frage der Vorratsdatenspeicherung einen 
Weg nach vorne zu finden, der die jüngsten Urteile des Europäischen 
Gerichtshofs berücksichtigt.

Die Unterstützung der Opfer des Terrorismus und die Stärkung ihrer Rechte sind 
ein grundlegender Bestandteil der EU-Politik zur Terrorismusbekämpfung. Der 
Vorsitz informierte die Ministerinnen und Minister über die laufenden Arbeiten 
in diesem Bereich, in dem die Koordinierung in Fällen mit grenzüberschreitenden 
Auswirkungen noch verbessert werden muss, um die Soforthilfe für Opfer von 
Anschlägen, wo immer sie sich ereignen, zu erleichtern.

Der Vorsitz stellte ferner die Schlussfolgerungen des Rates zu den aktuellen 
Herausforderungen und dem weiteren Vorgehen in Bezug auf den Europäischen 
Haftbefehl und die Auslieferungsverfahren vor, die am 1. Dezember 2020 
angenommen wurden.

Die Ministerinnen und Minister befassten sich mit dem Bericht von Eurojust und 
des Genozid-Netzwerks über die kumulative Strafverfolgung ausländischer 
terroristischer Kämpfer wegen völkerrechtlicher Kernverbrechen und 
terrorismusbezogener Straftaten. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die 
gleichzeitige strafrechtliche Verfolgung von terroristischen Straftaten und 
völkerrechtlichen Kernverbrechen zur umfassenden strafrechtlichen Verantwortung 
der Täterinnen und Täter, höheren Strafen und mehr Gerechtigkeit für die Opfer 
führt.

Rechtsstaatlichkeit
Die Ministerinnen und Minister tauschten sich im Anschluss an den im September 
vorgelegten Jahresbericht der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2020 über 
die Entwicklungen der Rechtsstaatlichkeit im Justizbereich aus.

Sie tauschten ihre Ansichten über justizbezogene Aspekte, Entwicklungen und 
bewährte Praktiken im Bereich Rechtsstaatlichkeit aus, insbesondere im Hinblick 
auf die Schlüsselelemente Unabhängigkeit der Justiz, Effizienz und 
Korruptionsbekämpfung. Auch brachten sie eine breite Unterstützung für die 
Schaffung eines Dialogforums für Richterinnen und Richter zum Ausdruck, das ein 
wichtiges Instrument zur Stärkung der Gemeinsamkeiten in Bezug auf die 
Rechtskultur und zur Verbesserung des Austauschs im Bereich der 
Rechtsstaatlichkeit sein kann.

Forderungsübertragungen
Die Ministerinnen und Minister wurden vom Vorsitz über den Sachstand bezüglich 
des Vorschlags für eine Verordnung über Forderungsübertragungen informiert.

In den letzten Monaten wurden bei etlichen Punkten bedeutende Fortschritte 
erzielt, betreffend u. a. bestimmte Ausschlüsse vom Anwendungsbereich der 
Verordnung, die Definition der Drittwirkung von Forderungsübertragungen und die 
Behandlung von Staaten mit mehr als einem Rechtssystem. In verschiedenen 
Bereichen sind jedoch noch weitere Anstrengungen notwendig, z. B. im Hinblick 
auf die anzuwendende allgemeine Regel, sonstige Aspekte im Zusammenhang mit dem 
Anwendungsbereich des Vorschlags und die Behandlung von 
Forderungsübertragungen, die durch Immobilien oder eingetragene Vermögenswerte 
gesichert sind.

Die Arbeit an diesem Vorschlag soll im Rahmen der bevorstehenden 
portugiesischen Ratspräsidentschaft auf Fachebene fortgesetzt werden.

Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA)
Die Justizministerinnen und -minister wurden von der Kommission über den 
Sachstand bezüglich der Umsetzung der EUStA-Verordnung informiert. Gegenwärtig 
laufen Arbeiten in mehreren Bereichen, damit die EUStA so bald wie möglich 
vollständig eingerichtet und funktionsfähig ist.

In den vergangenen Monaten wurden Fortschritte bei der Ernennung der 
Abgeordneten Europäischen Staatsanwälte sowie im Rat bei den Beziehungen der 
EUStA zu Drittstaaten und zu den Mitgliedstaaten, die nicht an der verstärkten 
Zusammenarbeit teilnehmen, erzielt.


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