Sehr geehrte Damen und Herren,
zur heutigen 2./3. Lesung zweier Gesetzesvorhaben zum Insolvenzrecht im Deutschen Bundestag erklärt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (*** Sperrfrist: Beschluss des Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetzes, voraussichtlich gegen 13:40 Uhr ***): "Die heute beschlossene Reform des Insolvenzrechts ist ein großer Erfolg und ein wichtiger Baustein für die wirtschaftliche Bewältigung der Corona-Pandemie. Mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens werden wir überschuldeten Unternehmen, Selbständigen und Privatpersonen einen schnelleren Neuanfang ermöglichen. Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre sorgt dafür, dass Betroffene schneller wieder aktiv am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können. Besonders erfreulich ist, dass die Verkürzung rückwirkend für alle Insolvenzanträge ab dem 1. Oktober 2020 gelten wird. Darüber hinaus wird die Verkürzung nunmehr auch für Verbraucherinnen und Verbraucher unbefristet gelten. Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts schaffen wir einen modernen und effektiven Rechtsrahmen für die Unternehmenssanierung. Unternehmen können ihr Sanierungskonzept künftig auch ohne Insolvenzverfahren umsetzen, wenn sie eine Mehrheit ihrer Gläubigerinnen und Gläubiger von ihrem Plan überzeugen. Wir wollen damit auch solchen Unternehmen helfen, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Bedrängnis geraten sind, obwohl sie weiterhin über ein überzeugendes Geschäftsmodell verfügen. Die anhaltende Corona-Pandemie führt außerdem dazu, dass die wirtschaftlichen Perspektiven eines Unternehmens schwerer prognostiziert werden können. Diese Prognoseunsicherheiten sollen nicht dazu führen, dass ein Unternehmen Insolvenz anmelden muss. Der Überschuldungsprüfung wird deshalb künftig ein Maßstab zugrunde gelegt, der auf die derzeitigen Prognoseunsicherheiten Rücksicht nimmt. Für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit dem 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht, wird zudem die Insolvenzantragspflicht bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt." _____________________________________________________________________ Mit freundlichen Grüßen [cid:image001.jpg@01D65A99.2EA46470] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Pressereferat Mohrenstraße 37, 10117 Berlin Telefon: +49 (0)30 - 18 580 - 9090 E-Mail: pre...@bmjv.bund.de<mailto:pre...@bmjv.bund.de> www.bmjv.de<http://www.bmjv.de/> www.eu2020.de<http://www.eu2020.de/> twitter.com/bmjv_bund
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