2011/1/13 Michael Kagerbauer <[email protected]>: > aufgrund der > Gewinnerzielungsabsicht auch ein Gewerbe vonnöten, welches deine Tochter > hoffentlich hat?
Da ich Software selbst entwickle und vertreibe (also weniger als Auftragnehmer arbeite), hat mich das FA als Freiberufler akzeptiert. Wer also Entwicklungen selbst im App Store vertreibt, sollte das in Erwägung ziehen. Da erspart man sich das Gewerbe (zahlt dafür auch keine Steuer), und machts ein Stückchen einfacher. -- Thomas Tempelmann, http://www.tempel.org/
