Aus der Dokumentationswissenschaft ist bekannt, dass im Laufe eines 
Dokumentationsprozesse aus einer dokumentarischen Bezugseinheit  eine 
Dokumentationseinheit gebildet wird. Dabei handelt es sich um einen Datensatz, 
der die Merkmale der dokumentarischen Bezugseinheit enthält und stellvertretend 
für sie in ein elektronisches Datenverarbeitungsverfahren eingespeist wird. 
Hätten man es beispielsweise mit einer Bücherdatenbank zu tun, dann enthielte 
die Dokumentationseinheit – der Datensatz – die einzelnen bibliographischen 
Daten, aber auch Angaben zum Inhalt, zum Beispiel in Form von Schlagworten oder 
einer Klassifikation. In diesem Sinne ist die dokumentarische Bezugseinheit ein 
virtuelles Objekt, eine Bündelung von Informationsderivaten, die als Gegenstand 
der dokumentarischen  Bearbeitung genommen wird. Bei den dokumentarischen 
Bezugseinheiten kann es sich um alle möglichen physischen Träger von abrufbaren 
Informationen handeln, also Druckerzeugnisse aller Art, To
 nträger, Filme, Museumsobjekte und vieles mehr. Wichtig dabei ist aber, dass 
eine dokumentarische Bezugseinheit nicht in jeder Hinsicht gleichzusetzen ist 
mit einer speziellen Dokumentenart. Sie wird stattdessen als 
Informationseinheit aufgefasst, die aus einer Dokumentenart abgeleitet wird. So 
kann z. B. ein einzelnes Kapitel aus einem Fachbuch, ein Artikel aus einer 
Fachzeitschrift oder auch ein Produkt aus einem Warenkatalog als 
dokumentarische Bezugseinheit verstanden werden....

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