_______/ EINLADUNG ZU PRESSEGESPRÄCH

_______/ Mittwoch, 12. Dezember 2007, 10 Uhr
_______/ Kunsthalle Wien, Karlsplatz, 1040 Wien, Treitlstr. 2


__/ Novelle Künstlersozialversicherungsfondsgesetz:

__/ Kulturrat Österreich präsentiert Stellungnahmen
__/ Verfassungsrechtliches Gutachten widerlegt Ministerin Claudia Schmied

Pressegespräch mit

__/ Zuzana Brejcha (Filmschaffende, Dachverband Filmschaffende)
__/ Sabine Muhar (Schauspielerin, IG Freie Theaterarbeit)
__/ Daniela Koweindl (IG Bildende Kunst)
__/ Sabine Kock (IG Freie Theaterarbeit)

_______/ http://kulturrat.at/


Mit dem Entwurf für eine Novelle des 
Künstlersozialversicherungsfondsgesetzes (KSVFG) hat Kunstministerin Claudia 
Schmied erneut bewiesen, dass längst nicht gilt, was sie zu Amtsantritt 
selbst forderte: Abschaffung der Einkommensuntergrenze. Auch in Zukunft soll 
ein künstlerisches Mindesteinkommen Voraussetzung für einen Zuschuss aus dem 
Künstlersozialversicherungsfonds sein. Das Beibehalten dieses 
Ausschlussmechanismus hat die Ministerin mit verfassungsrechtlichen Bedenken 
begründet.

Der Kulturrat Österreich hat bei einem namhaften Verfassungsrechtsexperten 
ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten liegt nun vor und 
zeigt auf, dass es keineswegs verfassungswidrig wäre, die 
Einkommensuntergrenze im KSVFG zu streichen oder allenfalls zu minimieren 
bzw. im Zuge einer Neuregelung jedenfalls Rückforderungen zu streichen. 
"Sauberer und wohl auch praktikabler wäre allerdings die Streichung der 
Einkommensuntergrenze selbst", so das Gutachten abschließend.

Fazit: Die Beibehaltung der Einkommensuntergrenze als Zuschussvoraussetzung 
ist eine politische Entscheidung gegen eine Förderung der sozialen 
Absicherung gerade jener KünstlerInnen, die sie am notwendigsten brauchen - 
garniert mit einem Hang zur Verwaltungsverkomplizierung und getragen vom 
generellen Misstrauen in die Redlichkeit von KünstlerInnen. Vergangenen 
Freitag (7. Dezember 2007) ging die Begutachtungsfrist für den 
Ministerialentwurf zur Novelle des KSVFG zu Ende. In einer Reihe von 
Stellungnahmen ist scharfe Kritik am Gesetzesentwurf, insbesondere an der 
Mindesteinkommensgrenze als Zuschussvoraussetzung, nachzulesen.

Der Kulturrat Österreich stellt bei dem Pressegespräch das zitierte 
"Rechtsgutachten zum Erfordernis eines Mindesteinkommens aus selbständiger 
künstlerischer Tätigkeit im KSVFG aus verfassungsrechtlicher Sicht" vor und 
präsentiert konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Novelle.




_______/ Kontakt

Kulturrat Österreich
Gumpendorfer Str. 63b
A-1060 Wien

[EMAIL PROTECTED]
http://kulturrat.at/





_______/ Erklärung gemäß § 107 TKG

Angesichts einer zunehmend erdrückenden Medienkonzentration leistet der 
nicht-kommerzielle Versand von kulturpolitischen Informationen einen 
wichtigen Beitrag zur Herstellung diskursiver Öffentlichkeiten. Die neuen 
Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG § 107) bedeuten eine 
diesbezügliche Einschränkung, denn seit 1. März 2006 dürfen 
e-Mail-Zusendungen ausschließlich mit dem Einverständnis der EmpfängerInnen 
zugesendet werden.

Sollten Sie keine weiteren Informationen des Kulturrat Österreich beziehen 
wollen, so ersuchen wir Sie um eine kurze Verständigung.

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