_______/ PRESSEMITTEILUNG

 ______/ Kulturrat Österreich


 __/ Neuer Anlauf: KünstlerInnen-Sozialversicherungsfondsgesetz (KSVFG) 
 muss endlich reformiert werden!

 __/ Kulturrat Österreich: Das Inkrafttreten des 
 KünstlerInnen-Sozialversicherungsstrukturgesetzes (KSVSG) und andere 
 offene Baustellen machen Anpassungen dringend notwendig!


 _______/ http://kulturrat.at


 Der Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF), der seit 2001 Zuschüsse 
 zu Versicherungsbeiträgen von selbstständig erwerbstätigen KünstlerInnen 
 vergibt, ist für einen Teil der Betroffenen eine Unterstützung: für 
 freischaffende KünstlerInnen mit dem passenden Einkommen und einem 
 Faible für Lotterie und Almosen. Der Fonds kann nämlich Zuschüsse 
 zurückfordern, wenn KünstlerInnen die geforderten Einkommensgrenzen und 
 andere Vorgaben des KSVFG entgegen ihren Prognosen nicht erfüllen.

 Seit dem Antreten von Ministerin Schmied im Kunstressort läuft ein 
 Prozess zur Verbesserung der sozialen Lage der KünstlerInnen in 
 Österreich. Das bisherige Resultat:

 __/ Eine Novelle des KünstlerInnen-Sozialversicherungsfondsgesetzes 
 (KSVFG) Anfang 2008, die im Kern nichts verbessert, dafür die Situation 
 der KünstlerInnen im Pensionsalter verschlechtert hat.

 __/ Eine Studie zur sozialen Lage der KünstlerInnen in Österreich, 
 veröffentlicht im November 2008, die die katastrophale soziale Lage der 
 KünstlerInnen in Österreich „amtlich“ bestätigt hat.

 __/  Seit Mai 2009 mehr oder weniger regelmäßig tagende 
 interministerielle Arbeitsgruppen, deren bislang einziges greifbares 
 Resultat das KünstlerInnen-Sozialversicherungsstrukturgesetz (KSVSG) 
 ist. Es stellt den Versuch einer grundsätzlichen Lösung für ein 
 spezifisches Problem dar: Erworbene Ansprüche aus der 
 Arbeitslosenversicherung sollen – über komplizierte 
 Spezialkonstruktionen – auch für Personen mit (zeitgleich) 
 unterschiedlichen Beschäftigungsformen überhaupt beziehbar werden. Ohne 
 weitere Novellierung sowohl des KSVSG als auch des KSVFG wird der 
 angestrebte Effekt allerdings kaum zu erzielen sein.

 Die Forderung nach einer grundlegenden Novellierung des KSVFG ist noch 
 älteren Datums. Das Sofortmaßnahmenpapier des Kulturrat Österreich aus 
 dem Jahr 2005 ist bis heute in allen Punkten aktuell. Neu hinzugekommen 
 ist die Forderung nach Abschaffung der 2008 völlig überraschend 
 ergänzten Gesetzesklausel, wonach Pensionsberechtigte keinen Anspruch 
 auf Zuschüsse aus dem Fonds haben – obwohl sie für Einkommen aus 
 aktuellen Tätigkeiten trotz Pensionsbezug Sozialversicherungsbeiträge 
 bezahlen müssen. In den Gesprächen zur Entwicklung des KSVSG wurde die 
 Streichung dieser Klausel als beschlossene Sache dargestellt, dennoch 
 fand diese Lösung, offenbar beeinsprucht vom Wirtschaftsflügel der ÖVP, 
 nicht den Weg ins neue Gesetz.

 Zehn Jahre Künstler-Sozialversicherungsfonds, zwei Jahre IMAG-Prozess – 
 genug gewartet! Die Kunst- und Kulturschaffenden sind es Leid, dass ihre 
 Lage immer nur bejammert wird. Wir fordern endlich Maßnahmen, die unsere 
 Situation grundlegend verbessern, kein halbherziges Drehen an   
 Stellschrauben, das bestenfalls kosmetische Wirkung hat.




 ______/ Forderungen zum Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz

 Der Kulturrat Österreich fordert als Sofortmaßnahmen zur Verbesserung 
 der sozialen Absicherung von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden 
 folgende Änderungen im Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz:


 __/  Ausweitung der grundsätzlich Bezugsberechtigten auf Kunst-, 
 Kultur- und Medienschaffende

 __/  Nicht ein Kunstbegriff, sondern die Arbeitssituation muss 
 ausschlaggebend für einen Zuschuss sein
 Streichung der „künstlerischen Befähigung“ als Anspruchsbegründung. 
 Voraussetzung für einen Zuschuss zur sozialen Absicherung darf nicht 
 eine von außen postulierte Qualität oder ein sich der Bewertung 
 entziehender vager Kunstbegriff sein, sondern die berufsspezifische 
 Arbeitssituation von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden.

 __/  Keine Altersdiskriminierung bei Zuschüssen – ersatzlose Streichung 
 der Pensionsklausel §17 (7) Zuschüsse zu den 
 Sozialversicherungsbeiträgen müssen wieder für alle BezieherInnen von 
 Pensionsleistungen einschließlich Witwen-, Waisen-, 
 (Teil-)Invalidenpensionen usw. sowie unabhängig vom Lebensalter möglich 
 sein – also immer dann, wenn auch Sozialversicherungsbeiträge aufgrund 
 selbstständiger Erwerbstätigkeit eingezahlt werden.

 __/  Zuschüsse zur Pflichtversicherung auch für KleinstverdienerInnen
 Streichung der Mindesteinkommensgrenze aus künstlerischer Tätigkeit als 
 Anspruchsvoraussetzung für einen Zuschuss aus dem 
 Künstlersozialversicherungsfonds.

 __/  Ausweitung des Zuschusses
 Der Zuschuss soll von allen ZuschussbezieherInnen (nicht nur von 
 solchen mit sehr geringem Einkommen) für alle Zweige der 
 Pflichtversicherung (Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung sowie 
 Vorsorgebeitrag) bzw. ggf. auch für die freiwillige 
 Arbeitslosenversicherung bezogen werden können.

 __/  Angleichung der oberen Einkommensgrenze
 Die Einkommensobergrenze (die maximalen Gesamteinkünfte, bis zu denen 
 ein Zuschuss bezogen werden kann) soll gleich der 
 Höchstbemessungsgrundlage in der Sozialversicherung sein.

 __/  Fixer Zuschuss bei Einkommen unter der halben 
 Höchstbemessungsgrundlage
 Festlegung der Zuschusshöhe in diesen Fällen auf einen Fixbetrag in 
 Höhe von 50% der Versicherungsbeiträge, die sich rechnerisch aus einem 
 Einkommen in der Höhe der halben Höchstbeitragsgrundlage ergeben.

 __/  Keine Aliquotierung des Fixbetrags
 Dieser Fixbetrag muss – wie auch die Bemessung der 
 Sozialversicherungsbeiträge – unabhängig von der Anzahl der 
 Pflichtversicherungsmonate in einem Kalenderjahr sein. Keine 
 Aliquotierung des Fixbetrags für Zuschüsse bei nicht-durchgehender 
 Pflichtversicherung im gesamten Kalenderjahr! Auch die Beiträge zur 
 Pflichtversicherung werden schließlich nicht aliquotiert.

 __/  50% Zuschuss für Einkommen über der halben 
 Höchstbemessungsgrundlage
 Festlegung der Höhe des Zuschusses auf 50% der Beitragsleistung für 
 jene Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden, deren Einkommen über der 
 halben Höchstbemessungsgrundlage liegt.

 __/  Keine rückwirkenden Eingriffe
 Aufhebung der Option, bereits geleistete Zuschüsse des 
 Künstlersozialversicherungsfonds bei Nicht-Erreichen der 
 Mindesteinkommensgrenze bzw. Überschreiten der Höchsteinkommensgrenze 
 zurückzufordern.

 __/  EinzahlerInnenkreis erweitern
 Ausweitung des EinzahlerInnenkreises in den 
 Künstler-Sozialversicherungsfonds auf alle regelmäßigen 
 AuftraggeberInnen von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden sowie auf 
 kommerzielle AnbieterInnen von Infrastruktur, die den „Konsum“ von 
 Kunst, Kultur und Medien ermöglicht. (Änderungen im 
 „Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz“ und 
 „Kunstförderungsbeitragsgesetz“ notwendig).

 __/  Verpflichtende Beitragsleistung des Bundes an den 
 Künstlersozialversicherungsfonds.

 __/  Mitspracherecht der Betroffenen
 Der Kulturrat Österreich fordert darüber hinaus mindestens zwei Sitze 
 im Kuratorium des Künstler-Sozialversicherungsfonds, um eine Mitsprache 
 von InteressenvertreterInnen der selbstständig erwerbstätigen Kunst-, 
 Kultur- und Medienschaffenden zu gewährleisten.


 Diese Erstmaßnahmen sind umso leichter und rascher umzusetzen, als 
 sämtliche Änderungen ausschließlich das 
 „Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz“ und das 
 „Kunstförderungsbeitragsgesetz“ betreffen. Ein Eingriff in die 
 Sozialversicherungsgesetze ist zur Umsetzung der Sofortmaßnahmen nicht 
 notwendig.

 Auch wenn alle genannten Sofortmaßnahmen umgesetzt sind, ist damit 
 lediglich ein kleiner Schritt getan. Die Forderung nach einer weiteren 
 Verbesserung der sozialen Absicherung von Kunst-, Kultur- und 
 Medienschaffenden bleibt auch danach bestehen. Ziel muss die Schaffung 
 einer sozialen Absicherung sein, die der prekären Arbeitssituation – 
 nicht nur ! – von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden Rechnung trägt.

 Die grundsätzliche Forderung des Kulturrat Österreich lautet daher: 
 Recht auf soziale Rechte für alle! Existenzsicherung muss von 
 Erwerbsarbeit entkoppelt werden – bedingungsloses Grundeinkommen für 
 alle! Jetzt!


 _______/ Weitere Informationen:

 __/ Kundgebung anlässlich der Beschlussfassung der Novelle des 
 Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes (KSVFG) am 11.3.2008
 http://kulturrat.at/agenda/sozialerechte/ksvfg2007/20080311

 __/  em. o. Univ.-Prof. Dr. Theo Öhlinger: Rechtsgutachten zum 
 Erfordernis eines Mindesteinkommens aus selbständiger künstlerischer 
 Tätigkeit im KSVFG aus verfassungsrechtlicher Sicht.
 
http://kulturrat.at/agenda/sozialerechte/ksvfg2007/20071212/ksvfg_gutachten_oehlinger_kroe.pdf

 __/  Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz: Novelle? (2007/2008). 
 Übersicht zum Thema.
 http://kulturrat.at/agenda/sozialerechte/ksvfg2007

 __/  Künstler-Sozialversicherungsfonds? Sicher kein Erfolg! Bilanz nach 
 fünf Jahren Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz (KSVFG) im März 2006
 http://kulturrat.at/agenda/sozialerechte/2006pk



 _______/ Rückfragen:

 Kulturrat Österreich
 Gumpendorfer Str. 63b
 A-1060 Wien
 [email protected]
 http://kulturrat.at



 _______/ Erklärung gemäß § 107 TKG

 Angesichts einer zunehmend erdrückenden Medienkonzentration leistet der 
 nicht-kommerzielle Versand von kulturpolitischen Informationen einen 
 wichtigen Beitrag zur Herstellung diskursiver Öffentlichkeiten. Die 
 neuen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG § 107) bedeuten 
 eine diesbezügliche Einschränkung, denn seit 1. März 2006 dürfen 
 e-Mail-Zusendungen ausschließlich mit dem Einverständnis der 
 EmpfängerInnen zugesendet werden.

 Sollten Sie keine weiteren Informationen des Kulturrat Österreich 
 beziehen wollen, so ersuchen wir Sie um eine kurze Verständigung.
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