An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur
Ausschreibung:
Universitätsassistent_in
am Institut für bildende Kunst mit dem Schwerpunkt Kunst und
Fotografie im Ausmaß von je 30 Wochenstunden ab
01.10.2011 befristet bis 30.9.2017
Allgemeine gewünschte Qualifikationen:
Ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes Master-
(Diplom-) studium oder eine für die
Verwendung in Betracht kommende gleich zu wertende künstlerisch-
wissenschaftliche Eignung.
Vorausgesetzt wird ein grundlegendes Interesse an der Fotografie als
Kulturtechnologie in all ihren
Erscheinungsformen sowie Kenntnisse aktueller künstlerischer wie auch
theoretischer fotografiespezifischer Diskurse,
sowie Beherrschung der grundlegenden fotografischen Techniken. Weiters
wird die Bereitschaft, Wissen und
Erfahrung weiterzugeben, an Projekten mitzuarbeiten und Teamfähigkeit
verlangt.
Der Aufgabenbereich umfasst die Zusammenarbeit mit der Leitung des
Bereichs Kunst und Fotografie, sowie der
Institutsleitung, die Mitwirkung in Lehre und Forschung, die Betreuung
von Studierenden, Abhaltung von
Lehrveranstaltungen gem. dem Studienplan „bildende Kunst“ sowie
Mitarbeit an Organisations-,
Verwaltungsaufgaben und Evaluierungsmaßnahmen.
Interessent_innen senden uns ihre Bewerbung unter Angabe der Kennzahl
21/2011 bis 29.08.2011 (Datum des
Poststempels) an die angegebene Kontaktadresse:
Akademie der bildenden Künste Wien, Personalabteilung, Mag. Evelyn
Malek
Schillerplatz 3 | 1010 Wien | www.akbild.ac.at
Tel.: 01 588 16 - 1601 | Fax: 01 588 16 - 1699 | e-mail: [email protected]
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des
Anteils von Frauen im künstlerischen und
wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht
nachdrücklich um Bewerbungen von
qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt
aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die
Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen
in der Personalpolitik.
Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und
Aufenthaltskosten, die aus Anlass des
Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
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