_______/ KOMMENTAR

 ______/ Kulturrat Österreich


 __/ Nicht die SVA, sondern niedrige Einkommen sind der Sargnagel der 
 Selbstständigen.
 __/ Kulturrat Österreich: Rauf mit den Einkommen statt runter mit den 
 Sozialversicherungsleistungen!

 _______/ http://kulturrat.at


 Wenn dieser Tage die österreichischen Systeme sozialer Absicherung (für 
 Selbstständige) ihr Fett abbekommen, dann nicht zu Unrecht. Die SVA 
 (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) steht als 
 Wegbereiterin der Schuldenfalle im Kreuzfeuer der Kritik. Rufe nach 
 einer Senkung der Versicherungsbeiträge werden laut und Betroffene 
 beginnen sich zu organisieren.

 Doch welche Rolle spielt die SVA im Dschungel österreichischer 
 Sozialversicherungen? Banal gesprochen ist die SVA zuständig für 
 Sozialversicherungen gemäß dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz 
 (das längst nicht nur für Selbstständige mit Gewerbeschein gilt), frei 
 entscheiden über Versicherungsbeiträge kann sie freilich nicht. Doch 
 eines ist klar: Die sozialen Sicherungssysteme hinken den veränderten 
 Erwerbsrealitäten hinterher. Unsichere Beschäftigungsformen nehmen zu, 
 ebenso die Zahl der – nicht immer freiwillig – (Neuen) Selbstständigen. 
 (Freie) Kunst-, Kultur- und Medienschaffende sind schon lange viel 
 zitierte Anschauungsbeispiele im vorherrschenden Prekarisierungsprozess. 
 Seit Jahren stagnierende oder gar sinkende Honorare, Versicherungslücken 
 sowie Phasen der Erwerbslosigkeit ohne Auffangnetz stehen an der 
 Tagesordnung.

 __/ Sozialversicherungsbeiträge reduzieren?

 Wenn bei leeren Kassen auch noch Beitragsvorschreibungen der SVA ins 
 Haus flattern, gehen die Wogen hoch. Wen wundert's? Zwar machen die 
 Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich rund ein Viertel der Einkünfte 
 aus, doch treffen sie Selbstständige mit niedrigen Einkommen ungleich 
 härter, denn weniger als der Mindestbeitrag von derzeit 151,68 pro Monat 
 für ausschließlich Selbstständige ist nicht möglich. Andererseits gibt 
 es einen Maximalbeitrag für Gutverdienende (Einkommen über der 
 Höchstbeitragsgrundlage sind gänzlich sozialversicherungsfrei!). 
 Prozentuell besteht bei der finanziellen Belastung dadurch eindeutig 
 eine Schieflage. Die nun auftauchenden Rufe nach einer Senkung der 
 Versicherungsbeiträge als Problemlösung irritieren dennoch in ihrer 
 Kurzsichtigkeit.
 Der wenig überraschende Konter aus der SVA: Über eine Reduzierung der 
 KrankenversicherungsLEISTUNGEN für diejenigen, die weniger einzahlen, 
 werde schon jetzt nachgedacht! Damit würde die Armutsspirale 
 weitergetrieben: Wer wenig verdient und krank wird, wird durch 
 Zusatzausgaben noch ärmer oder wird die außerhalb des Leistungspakets 
 liegende medizinische Versorgung dann eben nicht erhalten.

 Klar, die Ausgabenseite zu reduzieren, ist ein naheliegender Gedanke, 
 auch für die Versicherten. Nur: Eine wirkliche Abhilfe kann die Senkung 
 der Sozialversicherungsbeiträge vor allem bei (längeren) 
 Einkommensausfällen sicher nicht schaffen. Hier liegt schließlich nicht 
 der Grund der Misere. Wie kurzsichtig eine solche Forderung ist, lässt 
 sich anschaulich mit einem aus der Bildungsprotestbewegung umgemünzten 
 Zitat beantworten: „Bei der sozialen Absicherung zu sparen, ist so 
 intelligent wie bei Kälte in die Hose zu pinkeln, damit es warm wird.“

 __/ Eine gute soziale Absicherung für alle schaffen!

 Existenzsicherung unabhängig von Erwerbsarbeit ist eine langjährige 
 Forderung des Kulturrat Österreich. Die Mindestsicherung ist ein 
 Reinfall, für Selbstständige de facto nicht zugänglich. Auch die seit 
 2009 mögliche freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige 
 ist überhaupt nur der Kritik wegen erwähnenswert. Ein absehbarer Flop, 
 wie längst auch die Zahlen bestätigen: Zur Jahresmitte 2011 waren es 
 österreichweit gerade einmal 867 von rund 570.000 Selbstständigen, die 
 sich dafür entschieden haben.

 Wie sich KleinstverdienerInnen, die erwerbslose Phasen kaum aus eigenen 
 Mitteln finanziell  überbrücken können und damit eine wichtige 
 Zielgruppe wären, diesen „wichtigen Baustein zum Schutz der 
 selbstständig Erwerbstätigen“ (Sozialminister Hundstorfer) leisten 
 können sollen, haben die GesetzgeberInnen offensichtlich zur Gänze 
 ingnoriert. Zudem ist die Entscheidung für oder gegen die freiwillige 
 Arbeitslosenversicherung acht Jahre lang bindend – ein Zeitrahmen, der 
 außerhalb jeder Planungsperspektive von Prekären liegt. Auch die 
 Definition von Arbeitslosigkeit ist für Selbstständige unbrauchbar: Wer 
 weiterarbeiten will, gilt auch ohne Aufträge und Einkommen nicht als 
 arbeitslos. Eine kleine Verbesserung gibt es immerhin in diesem Detail. 
 Seit 1.1.2011 können nun auch Kunstschaffende – wie schon bisher alle 
 Gewerbetreibenden auch – ihre Tätigkeit ruhend melden, alle anderen 
 Neuen Selbstständigen sowie Kunstschaffende, die nicht nur Kunst machen, 
 haben jedoch weiterhin das Nachsehen und bleiben damit kategorisch von 
 einem möglichen Arbeitslosengeld ausgeschlossen.

 __/ Solidarisch statt arm!

 Ganz klar gilt es zunächst, offensichtliche Armutsfallen zu schließen: 
 Abschaffung der Selbstbehalte in der Krankenversicherung bei der SVA – 
 zumindest aber Anhebung der Einkommensgrenze für eine Befreiung von 
 Selbstbehalt und Rezeptgebühr bis zur Armutsgefährdungsschwelle und 
 hierfür eine offensive Information an die SVA-Versicherten. Kostenlose 
 Bereitstellung von SteuerberaterInnen im selben Einkommenssegment. 
 Verzugszinsenfreie Stundung von kleineren Beitragsrückständen bis zur 
 Besserung der Einkommenssituation. Möglichkeit des Ruhendmeldens für 
 alle Neuen Selbstständigen, um somit ggf. Arbeitslosengeld beziehen zu 
 können. Mit den Erwerbsrealitäten kompatibler Zugang zur 
 Mindestsicherung auch für Selbstständige. Krankengeld auch im Rahmen 
 einer SVA-Pflichtversicherung. Und ganz im Sinne des 
 Solidaritätsprinzips: Abschaffung der Höchstbeitragsgrundlage.

 Unerlässlich ist selbstverständlich die Organisierung der Betroffenen: 
 Richtwerte für Mindestgagen und Honorare sind beispielsweise hilfreiche 
 Instrumente gegen Lohndumping durch AuftraggeberInnen wie auch gegen 
 Selbstprekarisierung durch gegenseitiges Unterbieten. Ebenso 
 Fair-Pay-Kampagnen, die sich für die Verankerung von Mindeststandards 
 einsetzen. Problematisch ist hier einmal mehr die freie Marktwirtschaft: 
 Ohne Regelungsmechanismen ist dem Einkommensdruck nach unten kaum eine 
 Grenze zu setzen.

 Das Gesamtziel ist klar: Angemessene Einkommen und eine soziale 
 Absicherung, die der prekären Arbeitssituation – nicht nur ! – von 
 Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden Rechnung trägt. Das bedeutet: 
 Zugang zur Arbeitslosenversicherung, Entwicklung von Maßnahmen zur 
 sozialen Absicherung im Krankheitsfall und umfassende 
 Versicherungsleistungen müssen auch für Selbstständige möglich werden.
 Darüber hinaus lautet die grundsätzliche Forderung des Kulturrat 
 Österreich: Recht auf soziale Rechte für alle! Existenzsicherung muss 
 von Erwerbsarbeit entkoppelt werden – bedingungsloses Grundeinkommen für 
 alle! Jetzt!



 __/ Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitslosenversicherung
 http://kulturrat.at/agenda/ams/alg/alvg_massnahmen

 __/ Forderungen zum Künstlersozialversicherungsfondsgesetz
 http://kulturrat.at/agenda/sozialerechte/forderungen/ksvfg

 __/ Grundsatzpapier zum Grundeinkommen
 http://kulturrat.at/agenda/sozialerechte/existenz/grundsatzpapier

 __/ 1 Jahr Mindestsicherung in Wien: Bombenüberraschungen für Hilfe 
 Suchende!
 Massiver Rechts- und Verfassungsbruch bei der letzten Existenzsicherung 
 an der Tagesordnung.
 
http://www.mindestsicherung-wien.at/wien/20110901_ein_jahr_mindestsicherung_wien_kritik_bms.html




 _______/ Kulturrat Österreich

 Gumpendorfer Str. 63b
 A-1060 Wien

 [email protected]
 http://kulturrat.at



 _______/ Erklärung gemäß § 107 TKG

 Angesichts einer zunehmend erdrückenden Medienkonzentration leistet der 
 nicht-kommerzielle Versand von kulturpolitischen Informationen einen 
 wichtigen Beitrag zur Herstellung diskursiver Öffentlichkeiten. Die 
 neuen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG § 107) bedeuten 
 eine diesbezügliche Einschränkung, denn seit 1. März 2006 dürfen 
 e-Mail-Zusendungen ausschließlich mit dem Einverständnis der 
 EmpfängerInnen zugesendet werden.

 Sollten Sie keine weiteren Informationen des Kulturrat Österreich 
 beziehen wollen, so ersuchen wir Sie um eine kurze Verständigung.
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