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== Die soziale und ökonomische Lage der Kunstschaffenden verbessern!
== Drei Jahre IMAG. Eine (Zwischen)Bilanz.
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Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) - seit drei Jahren das  
vermeintliche Losungswort, wenn es um die Verbesserung der sozialen  
Lage von Künstler_innen geht. Doch nun, drei Jahre später: Was ist  
besser? Ist etwas besser?

= Mobilität statt Barrieren! Infobroschüre in Arbeit.

Während Vielfalt und Internationalität gefördert wie auch geforderter  
werden, ziehen fremdenrechtliche Mobilitätsbarrieren Künstler_innen  
ohne EU/EWR-Pass regelmäßig einen Strich durch die Rechnung. Ende 2009  
hat sich das BMUKK diesem Problem gestellt und auch zum Thema  
Mobilität eine IMAG eingerichtet. Ein "Künstler_innen-Guide" (z.T. auf  
Papier, im Web, in mehreren Sprachen) soll demnächst zumindest durch  
den Paragraphen- und Ämterdschungel helfen. Erarbeitet von einer  
Redaktionsgruppe aus Mitarbeiter_innen von BMUKK sowie Sozial-, Innen-  
und Außenministerium, wird diese Publikation ein Resultat dieser IMAG  
sein.

Informationsaufbereitung ist gut, doch ohne legistische Veränderungen  
lassen sich keine strukturellen Mobilitätsbarrieren abbauen.  
Vorschläge für Verbesserungsmaßnahmen - von Änderungen in der  
Durchführungspraxis bis hin zu Gesetzesnovellen - hat u.a. die IG  
BILDENDE KUNST in einem mehrseitigen Forderungskatalog formuliert.  
Doch wo ist nun die Bereitschaft den Status Quo tatsächlich zu  
verbessern?

= Arbeit, aber erwerbslos. Absicherung abgehakt?

So schnell es das Thema "Arbeitslosenversicherung & AMS" auch auf die  
IMAG-Agenda geschafft hat, so schnell war es es im Sommer 2009 auch  
schon wieder abgehakt. Seither: Stillstand! Dabei liegt auf der Hand,  
dass gerade bei prekärer Erwerbsarbeit eine Absicherung in erwerbslose  
Zeiten oberstes Gebot sein muss.

Das 2011 in Kraft getretene  
Künstler_innensozialversicherungsstrukturgesetz (KSVSG) hat als  
punktuelle Reparatur der vorangegangenen AlV-Gesetzesnovelle zumindest  
für ein paar anspruchsberechtigte Künstler_innen den Bezug von  
Arbeitslosengeld überhaupt erst wieder ermöglicht - vorausgesetzt das  
Prozedere der sog. „Ruhendmeldung“ wird korrekt absolviert.  
Doch die allermeisten Künstler_innen kommen gemäß der aktuellen  
Gesetzeslage erst gar nicht (mehr) in die Lage, überhaupt je eine  
Anwartschaft auf Arbeitslosengeld zu erreichen.

= Zuschüsse zu Sozialversicherungsbeiträgen: Kein Thema?

Die Anspruchsvoraussetzungen für einen Zuschuss aus dem  
Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF) sind nach wie rigoros  
ausschließend. Wer nicht das geforderte Mindesteinkommen aus der  
künstlerischen Tätigkeit - im Sinne des KSVF-Gesetzes - erreicht, hat  
keine Chance. Und was der KSVF als künstlerische Tätigkeit anerkennen  
darf, ist ebenfalls sehr beschränkt.

Im November 2011 - bei einer Veranstaltung des Kulturrat Österreich,  
also keineswegs im IMAG-Prozess - haben Vertreter_innen von SPÖ und  
ÖVP schließlich punktuell Änderungen zugesagt. Nur passiert ist  
weiterhin nichts, die letzte Kulturausschusssitzung ist in dieser  
Sache ergebnislos verstrichen.

Die Daten der letzten Studie zur sozialen Lage sind mittlerweile fünf  
Jahre alt. Die desaströsen Ergebnisse waren Ausgangspunkt für den  
IMAG-Prozess, eine Verbesserung das Ziel. Dass dieses erreicht wurde,  
wird wohl niemand wagen zu behaupten.


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