_______/ AUFRUF

______/ Kulturrat Österreich


__/ Redirect Protestmails!

__/ Kuhhandel KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds: Nach dem 
Kulturausschuss ist vor dem Parlament

__/ Ja zur Abschaffung der Pensionsklausel! - Nein zum Leeren des Fonds!


_______/ http://kulturrat.at


Nachdem der Initiativantrag zur Abschaffung der Pensionsklausel im 
Tausch gegen die massive Verkleinerung des KSVF-Vermögens im 
Kulturausschuss durchgewinkt wurde, steht nun die Entscheidung im 
Parlament an, voraussichtlich am Donnerstag, dem 5.7.2012.

Wir rufen daher auf, umgehend (noch) eine Protestmail an alle 
Parlamentsabgeordneten zu schicken, um ihnen sachliche Informationen 
zukommen zu lassen. Siehe dazu unseren ausführlicheren 
Protestmail-Textvorschlag.

Wie notwendig diese Information ist, bewies zuletzt Silvia Fuhrmann, 
Kultursprecherin der ÖVP: Via Presseaussendung ließ sie ausrichten, dass 
ohnedies 12.000 „bedürftige“ KünstlerInnen jährlich Zuschüsse aus dem 
KSVF bekommen ‒ das wäre ja ein Anfang, wenn es denn wahr wäre. In einem 
zweiten Anlauf korrigierte sie die Zahlen: 12.000 hätten seit 2001 einen 
Antrag gestellt, rund 8.400 seitdem auch einen Zuschuss bekommen. Die 
tatsächlichen Korrekturzahlen: Aktuell bekommen jährlich 4.500 Personen 
einen Zuschuss, von denen etwa 2.700 anschließend mit 
Rückzahlungsverfahren konfrontiert sind. Unrichtig ist aber der bemühte 
Topos der Bedürftigkeit! Der Zuschuss ist keine Unterstützung für 
„Bedürftige“ ‒ da wäre es ja erst recht nicht einzusehen, warum gerade 
jene mit den geringsten Einkommen qua Gesetz nichts bekommen sollten. 
Vielmehr handelt es sich um den Versuch einer berufsspezifischen 
Sozialversicherungslösung für KünstlerInnen, die der Tatsache Rechnung 
trägt, dass nur ein geringer Anteil der mit künstlerischen Leistungen 
erwirtschafteten Mittel bei den KünstlerInnen selbst ankommt.


__/ Unser Mailvorschlag – als Vorlage für jene, die nicht selbst 
formulieren möchten:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin!
Sehr geehrte Abgeordnete des Parlaments!

Seit Jänner 2001 sind alle selbstständig erwerbstätigen KünstlerInnen in 
die Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz 
(GSVG) einbezogen.

Schon bevor die Berufsgruppe der KünstlerInnen als „Neue Selbstständige“ 
2001 der SVA, der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen 
Wirtschaft, zugewiesen wurde, war klar, dass die meisten 
Versicherungspflichtigen Probleme beim Bezahlen der 
Versicherungsbeiträge haben würden. Anders als bei UnternehmerInnen 
anderer Branchen verdienen nämlich überwiegend Dritte an der Verwertung 
von Kunst. Um für pensionsversicherte KünstlerInnen diese ungleiche 
Situation partiell auszugleichen, wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 
2001 der KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds (KSVF) geschaffen. 
Aufgabe dieses Fonds ist die Leistung von Zuschüssen zu den 
Pensionsversicherungsbeiträgen, seit 2008 zusätzlich auch – bei extrem 
niedrigen Einkommen – die Leistung von Zuschüssen zu Kranken- und 
Unfallversicherungsbeiträgen.

Zur Aufbringung der Mittel wurde eine Bundesabgabe geschaffen, die 
VerwerterInnen künstlerischen Contents - Kabelnetzbetreiber sowie die 
VerkäuferInnen und VermieterInnen von SAT-Receivern - zu einer Abgabe 
verpflichtete. Darüber hinaus wurde der Fonds durch einen Bundeszuschuss 
gespeist. Aufgrund der Einnahmen durch diese Abgabe und der geringen 
Anzahl von ZuschussbezieherInnen durch rigide Zugangsbestimmungen 
stellte der Bund 2003 diese Zahlungen zur Gänze ein, sodass der Fonds 
seit 9 Jahren ausschließlich auf die Mittel der Abgabe zurückgreift.

Seit der Novellierung des KünstlerInnen-Sozialversicherungsfondsgesetzes 
2008 wurde der Kreis der ZuschussbezieherInnen weiter eingeschränkt: 
KünstlerInnen, die eine wie immer geartete Pensionsleistung beziehen 
(Waisen, Witwen, Invaliden usw.), sind seit 1.1.2009 von einem Zuschuss 
aus dem Fonds ausgeschlossen. Nach langjährigen Protesten haben die 
Regierungsparteien nun einen Initiativantrag zur Abschaffung dieser 
Pensionsklausel eingebracht und im Kulturausschuss angenommen. Zu einem 
hohen Preis! Im Gegenzug soll auf Drängen der ÖVP das Fondsvermögen 
drastisch reduziert werden: von derzeit 28 Millionen Euro auf geschätzte 
15 Millionen!

Ich protestiere auf das Schärfste gegen diesen Plan und appelliere an 
Sie, nur der Abschaffung der Pensionsklausel zuzustimmen!

Ich fordere stattdessen, das Fondsvermögen dazu zu verwenden, die 
Zugangsbedingungen zum Fonds endlich zu erleichtern und die längst 
überfällige Abschaffung der Untergrenze zu realisieren, um Kunst- und 
Kulturschaffenden, die am schlechtesten sozial abgesichert sind, 
Zuschüsse zu ermöglichen. Aktuell beziehen nur 4500 KünstlerInnen Mittel 
des Fonds - demgegenüber stehen etwa 2700 Rückforderungsverfahren, 2/3 
davon wegen Unterschreitung der Untergrenze der Einkünfte aus 
selbstständiger künstlerischer Tätigkeit.

Ich verbleibe in Erwartung Ihrer Stellungnahme,

mit freundlichen Grüßen


__/ AN

BM Claudia Schmied [email protected]
ÖVP Parlaments-Klub [email protected]
SPÖ Parlaments-Klub [email protected]

Mit der Bitte, die Protestmails auch uns zukommen zu lassen: 
[email protected]

Mailadressen der Parlamentsabgeordneten haben wir hier zusammengestellt:
http://kulturrat.at/agenda/sozialerechte/ksvfg2012/protestmail





_______/ Weitere Informationen:

__/ Kuhhandel KünstlerInnen*Sozialversicherungsfonds (Kulturrat
Österreich 18.6.2012)
www.kulturrat.at/agenda/sozialerechte/ksvfg2012

__/ Initiativantrag KSVFG-Novelle von SPÖ/ÖVP
www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A_01965/index.shtml

__/ Sofortmaßnahmenpaket zur Verbesserung des KSVF
www.kulturrat.at/agenda/sozialerechte/forderungen/ksvfg


_______/ Rückfragen:

Kulturrat Österreich
Gumpendorfer Str. 63b
A-1060 Wien
[email protected]
http://kulturrat.at


_______/ Erklärung gemäß § 107 TKG

Angesichts einer zunehmend erdrückenden Medienkonzentration leistet der 
nicht-kommerzielle Versand von kulturpolitischen Informationen einen 
wichtigen Beitrag zur Herstellung diskursiver Öffentlichkeiten. Die 
neuen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG § 107) bedeuten 
eine diesbezügliche Einschränkung, denn seit 1. März 2006 dürfen 
e-Mail-Zusendungen ausschließlich mit dem Einverständnis der 
EmpfängerInnen zugesendet werden.

Sollten Sie keine weiteren Informationen des Kulturrat Österreich 
beziehen wollen, so ersuchen wir Sie um eine kurze Verständigung.

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