Hallo Thomas,
Thomas Porschberg writes:
> ich bin dabei ein Open Source Projekt aufzusetzen, welches eine
> Wissensdatenbank für ein spezielles medizinisches Gebiet als
> Webapplikation implementiert.
Toll! Es ist immer gut zu hören wenn jemand Freie Software entwickelt.
> Der technische Part der Softwarenentwicklung (rails) wird wohl von mir
> vorerst allein übernommen. Es geht also lizenztechnisch nicht um die
> Software, sondern um die Inhalte der Wissensdatenbank.
Ich gehe mal davon aus, dass die Software der Plattform aber auch frei
ist? Am besten unter einer starken Copyleft-Lizenz wie der GNU GPL oder
der GNU AGPL?
> Diese Inhalte werden Links auf andere Medizindatenbanken sein
> bzw. separate Dokumente, die dann für die Allgemeinheit abrufbar sind.
Solche Werke würde ich unter CC-BY-SA oder CC-BY stellen. Dann können
sie beliebig weiterverarbeitet werden und man kann sich relativ leicht
an die Lizenzbedingungen halten.
> - Wer sollte der Owner solch einer gemeinschaftlich gepflegten
> Webseite sein?
Der Inhaber und der Admin-C sind verfügungsberechtigt. Von daher musst
du wissen, wen du da am besten einträgst. Wenn das du persönlich bist,
hast du halt den Vorteil, dass du die Domain auch umziehen kannst, wenn
die juristische Person, die hinter dem Projekt steht, nicht mehr
existiert. Es spart halt manchmal Papierkram, wenn du persönlich
verfügungsberechtigt bist. Zumindest kenne ich das aus der Arbeit so.
Andererseits hat die juristische Person ein Problem, wenn du persönlich
Inhaber und Admin-C bist und irgendwann ausscheidest. Das merkt dann
vielleicht keiner und irgendwann haben die Probleme die Domain
umzuziehen oder Änderungen zu machen.
> Angenommen als technischer Administrator würde ich auch als
> Privatperson Inhaber der Seite sein:
>
> Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass bspw. von der auch noch so
> gewissenhaft arbeitenden Community durch Publikation eines Dokuments
> bspw. eine Urheberrechtsverletzung begangen wird. Natürlich will man
> für so etwas nicht haften.
Ich glaube kaum, dass das allein am Inhaber der Domain bzw. am Admin-C
festgemacht wird. Du wirst ja wahrscheinlich ein Impressum haben und
wenn da ein Verein oder ein Unternehmen drin steht, sind vermutlich erst
mal die haftbar und nicht du, auch wenn du Domaininhaber bist. Aber ich
denke, dass du im Zweifelsfall zumindest reagieren müsstest und z.B. die
Seite abschalten, wenn dadurch die Rechtsverletzung beendet werden kann.
Aber ich bin kein Anwalt und das kann sicher jemand anders besser
beantworten. Ich kann nur allgemeine Beispiele beschreiben (mehr darf
ich auch gar nicht).
Happy hacking!
Florian
___
fsfe-de mailing list
fsfe-de@fsfeurope.org
https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de