Re: Das deutsche Maut System/praeventive Telephonueberwachung
* [EMAIL PROTECTED] ([EMAIL PROTECTED]): > On Thu, Oct 16, 2003 at 08:40:06PM +0200, Thomas-Martin Seck wrote: > > Zumindest nach dem PsychKG NW liegt die "Einweisung" eines psychisch > > Kranken ausdrücklich _nicht_ in der Zuständigkeit der Polizei. Eine > > solche Maßnahme darf in Nordrhein-Westfalen _nur_ von der zuständigen > > Ordnungsbehörde ("Ordnungsamt") angeordnet werden. Ich vermute, das ist > > in anderen Bundesländern ebenso. > > Wenn eine Person sich selber und/oder andere gefährdet, ist _jeder_, > insbesondere sind die Ordnungshüter gehalten, helfend einzugreifen. Ich rede hier über freiheitsentziehende Maßnahmen. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Re: Das deutsche Maut System/praeventive Telephonueberwachung
* Matthias Hannich ([EMAIL PROTECTED]): > Am 10/16/2003 04:02 AM schrieb Martin Uecker: > >Thomas kann sich anscheinend nicht verständlich ausdrücken > >und will wahrscheinlich einfach nur seine Antisympathie > >bezüglich Datenschutz und der SPD ausleben. > > > >Warum ignoriert ihr den Typen nicht einfach? Gute Frage. > Weil ich denke er hat bestimmte Sachverhalte in den Raum gestellt, die > recht häufig benutzt werden um Überwachung und andere Dinge zu > rechtfertigen. Zumindest nach dem PsychKG NW liegt die "Einweisung" eines psychisch Kranken ausdrücklich _nicht_ in der Zuständigkeit der Polizei. Eine solche Maßnahme darf in Nordrhein-Westfalen _nur_ von der zuständigen Ordnungsbehörde ("Ordnungsamt") angeordnet werden. Ich vermute, das ist in anderen Bundesländern ebenso. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]