Re: Das deutsche Maut System/praeventive Telephonueberwachung

2003-10-16 Diskussionsfäden Thomas-Martin Seck
* [EMAIL PROTECTED] ([EMAIL PROTECTED]):

> On Thu, Oct 16, 2003 at 08:40:06PM +0200, Thomas-Martin Seck wrote:
> > Zumindest nach dem PsychKG NW liegt die "Einweisung" eines psychisch
> > Kranken ausdrücklich _nicht_ in der Zuständigkeit der Polizei. Eine
> > solche Maßnahme darf in Nordrhein-Westfalen _nur_ von der zuständigen
> > Ordnungsbehörde ("Ordnungsamt") angeordnet werden. Ich vermute, das ist
> > in anderen Bundesländern ebenso.
> 
> Wenn eine Person sich selber und/oder andere gefährdet, ist _jeder_,
> insbesondere sind die Ordnungshüter gehalten, helfend einzugreifen.

Ich rede hier über freiheitsentziehende Maßnahmen.

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Re: Das deutsche Maut System/praeventive Telephonueberwachung

2003-10-16 Diskussionsfäden Thomas-Martin Seck
* Matthias Hannich ([EMAIL PROTECTED]):

> Am 10/16/2003 04:02 AM schrieb Martin Uecker:

> >Thomas kann sich anscheinend nicht verständlich ausdrücken
> >und will wahrscheinlich einfach nur seine Antisympathie
> >bezüglich Datenschutz und der SPD ausleben.
> >
> >Warum ignoriert ihr den Typen nicht einfach?

Gute Frage.

> Weil ich denke er hat bestimmte Sachverhalte in den Raum gestellt, die 
> recht häufig benutzt werden um Überwachung und andere Dinge zu 
> rechtfertigen.

Zumindest nach dem PsychKG NW liegt die "Einweisung" eines psychisch
Kranken ausdrücklich _nicht_ in der Zuständigkeit der Polizei. Eine
solche Maßnahme darf in Nordrhein-Westfalen _nur_ von der zuständigen
Ordnungsbehörde ("Ordnungsamt") angeordnet werden. Ich vermute, das ist
in anderen Bundesländern ebenso.

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