Hallo nochmal an alle,

auch wenn ich das Lars bereits in einer PM geschrieben hatte (d.h. ich hatte den falschen Knopf beim Antworten erwischt) ... Das Thema ist IMHO vor Gericht zu entscheiden. Es gibt mittlerweile einige Urteile, dass das geschäftsschädigend ist. Bedeutet, dass der ehemalige Mitarbeiter sämtliche Schäden, die durch sein Fehlverhalten entstanden sind oder noch entstehen, zu tragen hat.
Das kann dann für den ehemaligen MA verdammt teuer werden.

; Michael

P.S.: Wer google't findet dazu auch reichlich ...


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