Juergen Sauer [EMAIL PROTECTED] wrote:
Am Montag, 5. September 2005 11:05 schrieb Frank Küster:
Dann ist es auch kein Vertrag, so wie auch die GPL keiner ist. Die
Gültigkeit in Deutschland ist möglicherweise fraglich
Die gültigkeit der GPL (Copy-leftteil und Verwertungsrechte) wurden
bereits in einem Prozess in vollem Umfang letztinzanzlich
Welches Gericht war denn die letzte Instanz?
Was ich im Netz finden konnte war nur die einstweilige Verfügung (LG
München I) gegen Sitecom. Eine einstweilige Verfügung würde ich nicht
gerade als in vollem Umfang letztinstanzlich bezeichnen - es ist eben
nur einstweilig.
und damit
Rechtsnorm schaffend bestätigt.
So ist das in Deutschland allerdings nicht. Rechtsnormen schaffen in
erster Linie mal die Parlamente; Richterrecht gibt es zwar auch, aber
technisch kann es genauso leicht verändert werden wie es geschaffen
wurde.
Gruß, Frank
--
Frank Küster
Inst. f. Biochemie der Univ. Zürich
Debian Developer