Re: Bruch von GPL?
* RA Stehmann: > Nun die Pflichten eines Rechenzentrumbetreibers sind für Strom und > Netz zu sorgen und den Rechner sicher zu verwahren. Der Bürger soll mit dem EU-Router wohl auch pfleglich umgehen, mit Strom und Netz versorgen und ja nicht im System herumstochern. > Hier wird jedoch ein Rechner jemandem zur Benutzung zur Verfügung > gestellt. Der EU-Bürger soll diesen nicht nur mit Netz und Strom > versorgen und sicher verwahren, sondern mit ihm arbeiten. Soweit ich das sehe, ist das nicht der Fall. Es ist bloß ein Router. > Damit ist zwar die Frage einer GPL-Verletzung noch nicht endgültig > geklärt, aber der vorliegende Fall unterscheidet sich doch wesentlich > vom "Server in RZ stellen"-Fall. Warum kann der RZ-Betreiber wirksam auf seine GPL-Rechte verzichten, nicht aber der Bürger, der den Router aufstellt? ___ fsfe-de mailing list fsfe-de@fsfeurope.org https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
Re: Bruch von GPL?
Florian Weimer schrieb: > * Bernhard Reiter: > >> Für mich sieht das auf den ersten Blick >> nach einer Verletzung der GNU GPL v2 von Linux und busybox aus. >> Die Einschränkung die box nicht zu erkunden darf sich nicht auf die >> ausgelieferte Freie Software unter GNU GPL erstrecken. >> Es wird zwar zeitweise diese Box überlassen, aber das dürfte Verteilen im >> Sinne der GNU GPLv2 sein. Sonst wäre die Lizenz zu leicht auszuhebeln. > > Warum handelt es sich hier nicht um Auftragsdatenverarbeitung? (In dem > von Dir weiter oben erwähnten Sinne, nicht im datenschutzrechtlichen.) > > Letztlich ist das, was die EU-Kommission macht, auch nichts anderes, > als einen Rechner mit eigens installierter Software in ein > Rechenzentrum zu stellen. Dort soll der Rechenzentrumsbetreiber auch > keinen Zugriff erlangen. Nun die Pflichten eines Rechenzentrumbetreibers sind für Strom und Netz zu sorgen und den Rechner sicher zu verwahren. Hier wird jedoch ein Rechner jemandem zur Benutzung zur Verfügung gestellt. Der EU-Bürger soll diesen nicht nur mit Netz und Strom versorgen und sicher verwahren, sondern mit ihm arbeiten. Damit ist zwar die Frage einer GPL-Verletzung noch nicht endgültig geklärt, aber der vorliegende Fall unterscheidet sich doch wesentlich vom "Server in RZ stellen"-Fall. Näher ist eher jener Fall: A muss eine Arbeit dringend beenden. Sein Rechner streikt. B leiht ihm (unentgeltlich) einen Rechner mit GPL-Software, sagt ihm aber, er solle an der installierten Software ja nichts verändern. Abwandlung 1: B verschenkt den Rechner an A mit der selben Auflage. Abwandlung 2: B vermietet den Rechner an A mit der selben Auflage. GPL-Violation? Gruß Michael signature.asc Description: OpenPGP digital signature ___ fsfe-de mailing list fsfe-de@fsfeurope.org https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
Re: Bruch von GPL?
* Bernhard Reiter: > Für mich sieht das auf den ersten Blick > nach einer Verletzung der GNU GPL v2 von Linux und busybox aus. > Die Einschränkung die box nicht zu erkunden darf sich nicht auf die > ausgelieferte Freie Software unter GNU GPL erstrecken. > Es wird zwar zeitweise diese Box überlassen, aber das dürfte Verteilen im > Sinne der GNU GPLv2 sein. Sonst wäre die Lizenz zu leicht auszuhebeln. Warum handelt es sich hier nicht um Auftragsdatenverarbeitung? (In dem von Dir weiter oben erwähnten Sinne, nicht im datenschutzrechtlichen.) Letztlich ist das, was die EU-Kommission macht, auch nichts anderes, als einen Rechner mit eigens installierter Software in ein Rechenzentrum zu stellen. Dort soll der Rechenzentrumsbetreiber auch keinen Zugriff erlangen. ___ fsfe-de mailing list fsfe-de@fsfeurope.org https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
Re: Bruch von GPL?
Am Tuesday, 18. October 2011 14:24:35 schrieb walter harms: > Am 12.10.2011 23:27, schrieb Torsten Grote: > > On Wednesday 12 October 2011 17:38:42 Frank Lanitz wrote: > >> Also sie schreiben explizit in den Bedingungen zur Teilnahme, > >> dass man die Geräte nicht anfassen darf und nicht erforschen. > > > > Auf der Webseite [1] steht, dass man sich mit der Bewerbung einverstanden > > erklaert, "not attempt to reverse engineer or alter the unit". Also man > > kriegt die Box quasi nur, wenn man auf die Freiheiten der GPL verzichtet. > > Ich koennte mir schon vorstellen, dass das keine GPL Verletzung ist, aber > > das muesste sicher ein Anwalt genau klaeren. Für mich sieht das auf den ersten Blick nach einer Verletzung der GNU GPL v2 von Linux und busybox aus. Die Einschränkung die box nicht zu erkunden darf sich nicht auf die ausgelieferte Freie Software unter GNU GPL erstrecken. Es wird zwar zeitweise diese Box überlassen, aber das dürfte Verteilen im Sinne der GNU GPLv2 sein. Sonst wäre die Lizenz zu leicht auszuhebeln. > > [1] http://www.samknows.eu/index.php/de/requirements > Ihm Rahmen des Tests ist eine derartige Einschränkung sicher notwendig > (Vergleichbarkeit der Ergebnisse) aber danach ist es definitiv vorbei Die Erforschung hat meiner Ansicht nach keine Aufwirkungen auf das Testergebniss. Insofern kann sie problemlos erlaubt werden und der Quelltext muss mitkommen oder schriftlich angeboten werden. Natürlich läßt sich GNU GPLv2 Software für solche Tests nutzen, dann würde ich die Nutzer verpflichten den Test nicht zu verfälschen. Auch eine Prüfsummenabsicherung der Gerät halte ich für Okay, dann geht das Gerät aus dem Test raus. > btw: auf der Webseite gibt es folgenden Hinweis: > "If you are interested in either purchasing a Whitebox or downloading the > firmware, please leave your details below.." ( > http://www.samknows.com/broadband/buy_whitebox) > > Es stellt sich zwar die Frage nach den Details aber wenigstens geben sie > die download Möglichkeit mit an. Das von Dir gefundene recht meiner Ansicht nach nicht aus, um beispielsweise das durch die GNU GPL Lizenzen erforderliche Angebot umzusetzen. Gruß, Bernhard -- FSFE -- Gründungsmitglied der Vollversammmlung Ihre Spende ermöglicht unsere Arbeit: www.fsfe.org/help/donate.de.html signature.asc Description: This is a digitally signed message part. ___ fsfe-de mailing list fsfe-de@fsfeurope.org https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
Re: Bruch von GPL?
Am Tuesday, 18. October 2011 15:20:57 schrieb Florian Weimer: > In der aktuellen GPL steht zu diesem Thema: > | You may convey covered works to others for the sole purpose > | of having them make modifications exclusively for you, or provide you > | with facilities for running those works, provided that you comply with > | the terms of this License in conveying all material for which you do > | not control copyright. Those thus making or running the covered works > | for you must do so exclusively on your behalf, under your direction > | and control, on terms that prohibit them from making any copies of > | your copyrighted material outside their relationship with you. > > "provide you with facilities for running those works" ist hier wohl > einschlägig. Und ohne Kopien gibt es auch kein Ausforschen. > > In der alten Version 2 war das noch nicht explizit > enthalten. Angeblich wird dieselbe Erlaubnis in dieser Version > implizit erteilt. Ich glaube eher, daß die Version 3 dies neu > einführte und deswegen nur noch eine schwache Copyleft-Lizenz ist. Hier handelt es sich, soweit ich das sehen kann, um eine Auftragsdatenverarbeitung. Das wäre dann praktisch so, als ob ich es selbst mache, juristisch gesehen. Eine Schwächung der GNU GPL v3 kann ich da nicht erkennen, das war bei der v2 ja auch so, weil es eigentlich keine Weitergabe im juristischen Sinne gibt. V3 erklärt das nur ausdrücklich. -- FSFE -- Gründungsmitglied der Vollversammmlung Ihre Spende ermöglicht unsere Arbeit: www.fsfe.org/help/donate.de.html signature.asc Description: This is a digitally signed message part. ___ fsfe-de mailing list fsfe-de@fsfeurope.org https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
Re: Bruch von GPL?
* Frank Lanitz: > Achso. Ja. Also sie schreiben explizit in den Bedingungen zur Teilnahme, > dass man die Geräte nicht anfassen darf und nicht erforschen. Knackpunkt > wird hier wohl der Eigentumsübergang vs. Besitz sein. Aber da bin ich > ein zu großer juristischer Leihe an dem Punkt. > > Wie auch immer. Nach meinem Verständnis ist eine solche Einschränkung > nicht 100% sauber bei der Nutzung von GPL-Software - aber deswegen fragt > ich ;) In der aktuellen GPL steht zu diesem Thema: | You may convey covered works to others for the sole purpose | of having them make modifications exclusively for you, or provide you | with facilities for running those works, provided that you comply with | the terms of this License in conveying all material for which you do | not control copyright. Those thus making or running the covered works | for you must do so exclusively on your behalf, under your direction | and control, on terms that prohibit them from making any copies of | your copyrighted material outside their relationship with you. "provide you with facilities for running those works" ist hier wohl einschlägig. Und ohne Kopien gibt es auch kein Ausforschen. In der alten Version 2 war das noch nicht explizit enthalten. Angeblich wird dieselbe Erlaubnis in dieser Version implizit erteilt. Ich glaube eher, daß die Version 3 dies neu einführte und deswegen nur noch eine schwache Copyleft-Lizenz ist. ___ fsfe-de mailing list fsfe-de@fsfeurope.org https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
Re: Bruch von GPL?
Am 12.10.2011 23:27, schrieb Torsten Grote: > On Wednesday 12 October 2011 17:38:42 Frank Lanitz wrote: >> Also sie schreiben explizit in den Bedingungen zur Teilnahme, >> dass man die Geräte nicht anfassen darf und nicht erforschen. > > Auf der Webseite [1] steht, dass man sich mit der Bewerbung einverstanden > erklaert, "not attempt to reverse engineer or alter the unit". Also man > kriegt > die Box quasi nur, wenn man auf die Freiheiten der GPL verzichtet. Ich > koennte > mir schon vorstellen, dass das keine GPL Verletzung ist, aber das muesste > sicher ein Anwalt genau klaeren. > > lg, > Torsten > > [1] http://www.samknows.eu/index.php/de/requirements Die erste Frage ist "Wer ist Eigentümer" ? Wenn "ich" dann die zweite Frage: "wie lange" ? Ihm Rahmen des Tests ist eine derartige Einschränkung sicher notwendig (Vergleichbarkeit der Ergebnisse) aber danach ist es definitiv vorbei *für den Eigentümer*. btw: auf der Webseite gibt es folgenden Hinweis: "If you are interested in either purchasing a Whitebox or downloading the firmware, please leave your details below.." ( http://www.samknows.com/broadband/buy_whitebox) Es stellt sich zwar die Frage nach den Details aber wenigstens geben sie die download Möglichkeit mit an. re, wh ___ fsfe-de mailing list fsfe-de@fsfeurope.org https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
Re: Bruch von GPL?
On Wednesday 12 October 2011 17:38:42 Frank Lanitz wrote: > Also sie schreiben explizit in den Bedingungen zur Teilnahme, > dass man die Geräte nicht anfassen darf und nicht erforschen. Auf der Webseite [1] steht, dass man sich mit der Bewerbung einverstanden erklaert, "not attempt to reverse engineer or alter the unit". Also man kriegt die Box quasi nur, wenn man auf die Freiheiten der GPL verzichtet. Ich koennte mir schon vorstellen, dass das keine GPL Verletzung ist, aber das muesste sicher ein Anwalt genau klaeren. lg, Torsten [1] http://www.samknows.eu/index.php/de/requirements signature.asc Description: This is a digitally signed message part. ___ fsfe-de mailing list fsfe-de@fsfeurope.org https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
Re: Bruch von GPL?
Am 12.10.2011 16:41, schrieb Torsten Grote: > On Wednesday 12 October 2011 16:34:45 Frank Lanitz wrote: >> stellt sich mir die Frage, ob sie da nicht GPL verletzten. Immerhin ist >> OpenWRT ein Linuxkenrel mit z.B. busybox etc. > > Magst du noch etwas konkretisieren, warum du glaubst, dass sie die GPL > verletzen? Achso. Ja. Also sie schreiben explizit in den Bedingungen zur Teilnahme, dass man die Geräte nicht anfassen darf und nicht erforschen. Knackpunkt wird hier wohl der Eigentumsübergang vs. Besitz sein. Aber da bin ich ein zu großer juristischer Leihe an dem Punkt. Wie auch immer. Nach meinem Verständnis ist eine solche Einschränkung nicht 100% sauber bei der Nutzung von GPL-Software - aber deswegen fragt ich ;) Gruß Frank ___ fsfe-de mailing list fsfe-de@fsfeurope.org https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
Re: Bruch von GPL?
On Wednesday 12 October 2011 16:34:45 Frank Lanitz wrote: > stellt sich mir die Frage, ob sie da nicht GPL verletzten. Immerhin ist > OpenWRT ein Linuxkenrel mit z.B. busybox etc. Magst du noch etwas konkretisieren, warum du glaubst, dass sie die GPL verletzen? Torsten signature.asc Description: This is a digitally signed message part. ___ fsfe-de mailing list fsfe-de@fsfeurope.org https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
Bruch von GPL?
Hallo, bin gerade bei heise über http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Kommission-verteilt-10-000-Router-fuer-Breitbandzugangstests-1359130.html gestolpert. Dabei geht es um ein 'Projekt', bei dem OpenWRT-Router an Haushalte verteilt werden um irgendwie eine Art Breitbandatlas zu erstellen. Sinn, Nutzen und Gefahr der Aktion einmal dahingestellt, stellt sich mir die Frage, ob sie da nicht GPL verletzten. Immerhin ist OpenWRT ein Linuxkenrel mit z.B. busybox etc. Im Artikel u.a. > Für die Teilnahme muss man sich bei Samknows mit Namen, E-Mail- > Adresse und anderen Angaben bewerben sowie einige Bedingungen wie den > Verzicht auf das Reverse Engineering der Box akzeptieren Unter anderem steht dies auch unter http://www.samknows.eu/index.php/de/requirements Meinungen? Gruß Frank ___ fsfe-de mailing list fsfe-de@fsfeurope.org https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de