Re: deutscher Lizenzhinweis?

2014-04-28 Diskussionsfäden Volker Grabsch
Andreas K. Foerster schrieb:
 On Tue, Apr 22, 2014 at 04:21:05PM +0200, RA Stehmann wrote:
 
  Ich habe auch ein Projekt, welches sich an deutschsprachige Anwender
  richtet: Meinen Hinweis findest Du unter:
  
  http://canzeley.de/lizenzen.html
 
 Ja, sehr schöner Text;

Sehe ich auch so. Mir ist ein kleiner Typo aufgefallen:

| Interessant auch die Freiheit, Kopien ...

Da fehlt wohl ein ist:

| Interessant ist auch die Freiheit, Kopien ...


Gruß
Volker

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Volker Grabsch
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Re: deutscher Lizenzhinweis?

2014-04-22 Diskussionsfäden Michael Kesper

Hallo Andreas,

Am 22.04.2014 13:40, schrieb Andreas K. Foerster:

Hallo,

ich habe ein neues Projekt begonnen, das sich explizit an ein
deutschsprachiges Publikum richtet. Ist es da erlaubt bzw. angebracht,
den Lizenzhinweis im Quelltext auch auf Deutsch zu schreiben?


Das würde ich nicht machen, stiftet imho eher Verwirrung.


Es gibt ja eine deutsche Übersetzung der GPLv3:
http://www.gnu.de/documents/gpl-3.0.de.html
(Dank an den/die Übersetzer)

- Gibt es die auch als reine Textdatei?
- Oder gibt es das auch als alleinstehende HTML-Datei?

Mir ist klar, dass nur der Originaltext rechtsverbindlich ist,
und mit beigefügt werden muss. Aber Lizenztexte sind eh schon schwer
zu lesen, da ist so eine Hilfe mehr als angebracht.


Wer liest schon den Lizenztext im Quelltext?
Entwickler sollten die GPL v2 und v3 sowieso kennen, da bringt das aus 
meiner Sicht keine Vorteile.


Gruß
Michael

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Re: deutscher Lizenzhinweis?

2014-04-22 Diskussionsfäden RA Stehmann
On 22.04.2014 13:40, Andreas K. Foerster wrote:
 Hallo,
 
 ich habe ein neues Projekt begonnen, das sich explizit an ein
 deutschsprachiges Publikum richtet. Ist es da erlaubt bzw. angebracht,
 den Lizenzhinweis im Quelltext auch auf Deutsch zu schreiben?
 

Ich habe auch ein Projekt, welches sich an deutschsprachige Anwender
richtet: Meinen Hinweis findest Du unter:

http://canzeley.de/lizenzen.html

Gruß
Michael



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Re: deutscher Lizenzhinweis?

2014-04-22 Diskussionsfäden Andreas K. Foerster
On Tue, Apr 22, 2014 at 04:16:23PM +0200, Michael Kesper wrote:
 Hallo Andreas,
 
 Am 22.04.2014 13:40, schrieb Andreas K. Foerster:
 Hallo,
 
 ich habe ein neues Projekt begonnen, das sich explizit an ein
 deutschsprachiges Publikum richtet. Ist es da erlaubt bzw. angebracht,
 den Lizenzhinweis im Quelltext auch auf Deutsch zu schreiben?
 
 Das würde ich nicht machen, stiftet imho eher Verwirrung.

Das kann ich nicht ganz nachvollziehen.
 
 Es gibt ja eine deutsche Übersetzung der GPLv3:
 http://www.gnu.de/documents/gpl-3.0.de.html
 (Dank an den/die Übersetzer)
 
 - Gibt es die auch als reine Textdatei?
 - Oder gibt es das auch als alleinstehende HTML-Datei?
 
 Mir ist klar, dass nur der Originaltext rechtsverbindlich ist,
 und mit beigefügt werden muss. Aber Lizenztexte sind eh schon schwer
 zu lesen, da ist so eine Hilfe mehr als angebracht.
 
 Wer liest schon den Lizenztext im Quelltext?

Natürlich meinte ich zwei unterschiedliche Dinge: 1. Der Lizenzhinweis
in Quelltexten und 2. die beigefügten Lizenztexte. Die Dateien sind
für Letzteres.

 Entwickler sollten die GPL v2 und v3 sowieso kennen, da bringt das
 aus meiner Sicht keine Vorteile.

Da hab ich aber ganz andere Erfahrung. Ich gehe zB. nicht davon aus,
dass all die GPL-Verstöße Absicht sind...

Übrigens verwende ich da auch für eigene Bezeichner nur deutschsprachige
Namen und deutsche Kommentare... Strings sowieso. Wie gesagt, es ist eh
auf ein deutschsprachiges Publikum ausgerichtet - und auch nicht nur für
Fortgeschrittene.

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AKFoerster http://AKFoerster.de/
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Re: deutscher Lizenzhinweis?

2014-04-22 Diskussionsfäden Andreas K. Foerster
On Tue, Apr 22, 2014 at 04:21:05PM +0200, RA Stehmann wrote:

 Ich habe auch ein Projekt, welches sich an deutschsprachige Anwender
 richtet: Meinen Hinweis findest Du unter:
 
 http://canzeley.de/lizenzen.html

Ja, sehr schöner Text; vielleicht ein wenig zu lang, aber in Anbetracht
der Zielgruppe dann wohl doch angebracht.

Über einen Satz bin ich aber gestolpert:
| Es ist nicht erforderlich, dass Sie Änderungen oder Verbesserungen
| sich genehmigen lassen oder auch nur anzeigen.

Das Wort anzeigen ist da nicht ganz deutlich. In der Regel sollten
veränderte Kopien doch als solche gekennzeichnet werden (§5a), wenn
sie veröffentlicht werden. Aber sie müssen halt nicht veröffentlicht
werden.

Bei der Download-Seite ist der Link Sicherheitshinweis kaputt
(lokaler Server?)

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