Re: [swinog] Legal: Email Dienstleistung: Kunden im Ausland?

2015-03-03 Diskussionsfäden rudolphi
Das kann aber dann noch weitere Implikationen haben. Mal angenommen,
der Kunde verlangt einen Zugang gemäss Legal Interception-Vorschriften
in seinem Land. Da kann es gut möglich sein, dass diese Vorschriften
Schweizer Gesetzen widersprechen. Würde dann etwa ein Kunde Deines
Kunden gegen Euch klagen, weil ihr auf Schweizer Boden Schweizer Recht
verletzt habt... Der Szenarien gibt es wohl viele, einfache Antworten
auf Anfangsfrage aber offensichtlich nicht

g.r.


Am Tue, 3 Mar 2015 13:05:22 + schrieb Peter Preuss
:

> Grundsätzlich schon richtig von wegen den CH-Recht zu unterstehen,
> bloss wenn Du Deinem potentiellen Kunden etwas verkaufen willst
> kommst Du vermutlich nicht drum ihm dieses Problem zu lösen. Also
> rechtlich nicht verpflichtet fremdes Recht zu erfüllen, kommerziell
> wohl schon.
> 
> Just my 2 cents
> pap
> 
> -Ursprüngliche Nachricht-
> Von: swinog-boun...@lists.swinog.ch
> [mailto:swinog-boun...@lists.swinog.ch] Im Auftrag von Andreas Fink
> Gesendet: Dienstag, 3. März 2015 12:14 An: Benoit Panizzon
> Cc: swi...@swinog.ch
> Betreff: Re: [swinog] Legal: Email Dienstleistung: Kunden im Ausland?
> 
> Als schweizer Firma unterstehst du schweizer Recht.
> Wenn deine Server auch in der Schweiz stehen, kann dir das Ausland
> egal sein.
> 
> Dein Kunde wiederum kann dem ausländischen Recht unterstehen. D.h.
> dein Kunde muss dann ev. dafür sorgen das seine Ermittlungsbehörden
> zugriff kriegen, das ist dann aber nicht dein Problem.
> 
> > On 03 Mar 2015, at 12:04, Benoit Panizzon 
> > wrote:
> > 
> > Hallo zusammen
> > 
> > Wir bieten einen Email Hosting Service für Kunden und andere
> > Provider an.
> > 
> > Wir haben nun einen potentiellen Interessenten im Ausland. Einen
> > ISP.
> > 
> > Nun stellt sich die Frage, nach welchem Recht wir den Service 
> > erbringen müssen. Gilt, weil der Service in der Schweiz erbracht
> > und die Mailboxen auf Storage in der Schweiz liegen, Schweizer
> > Recht?
> > 
> > Oder gilt, da der ISP sozusagen Reseller unserer Dienstleistungen
> > ist, was Legal Intercept, Überwachung und Anforderung an Logging
> > betrifft, das Recht im Land des ISP der unsere Leistung unter
> > seinem 'Markennamen' verkauft?
> > 
> > Was also heissen müsste, dass wir unser System möglicherweise 
> > entsprechend anpassen und entsprechende Schnittstellen für die 
> > Überwachung aus einem Drittstaat anbieten müssten?
> > 
> > Gruss
> > 
> > Benoit Panizzon
> > --
> > I m p r o W a r e   A G-
> > __
> > 
> > Zurlindenstrasse 29 Tel  +41 61 826 93 07
> > CH-4133 PrattelnFax  +41 61 826 93 02
> > Schweiz Web  http://www.imp.ch
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Re: [swinog] Legal: Email Dienstleistung: Kunden im Ausland?

2015-03-03 Diskussionsfäden Peter Preuss
Grundsätzlich schon richtig von wegen den CH-Recht zu unterstehen, bloss wenn 
Du Deinem potentiellen Kunden etwas verkaufen willst kommst Du vermutlich nicht 
drum ihm dieses Problem zu lösen.
Also rechtlich nicht verpflichtet fremdes Recht zu erfüllen, kommerziell wohl 
schon.

Just my 2 cents
pap

-Ursprüngliche Nachricht-
Von: swinog-boun...@lists.swinog.ch [mailto:swinog-boun...@lists.swinog.ch] Im 
Auftrag von Andreas Fink
Gesendet: Dienstag, 3. März 2015 12:14
An: Benoit Panizzon
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Betreff: Re: [swinog] Legal: Email Dienstleistung: Kunden im Ausland?

Als schweizer Firma unterstehst du schweizer Recht.
Wenn deine Server auch in der Schweiz stehen, kann dir das Ausland egal sein.

Dein Kunde wiederum kann dem ausländischen Recht unterstehen. D.h. dein Kunde 
muss dann ev. dafür sorgen das seine Ermittlungsbehörden zugriff kriegen, das 
ist dann aber nicht dein Problem.

> On 03 Mar 2015, at 12:04, Benoit Panizzon  wrote:
> 
> Hallo zusammen
> 
> Wir bieten einen Email Hosting Service für Kunden und andere Provider an.
> 
> Wir haben nun einen potentiellen Interessenten im Ausland. Einen ISP.
> 
> Nun stellt sich die Frage, nach welchem Recht wir den Service 
> erbringen müssen. Gilt, weil der Service in der Schweiz erbracht und 
> die Mailboxen auf Storage in der Schweiz liegen, Schweizer Recht?
> 
> Oder gilt, da der ISP sozusagen Reseller unserer Dienstleistungen ist, 
> was Legal Intercept, Überwachung und Anforderung an Logging betrifft, 
> das Recht im Land des ISP der unsere Leistung unter seinem 'Markennamen' 
> verkauft?
> 
> Was also heissen müsste, dass wir unser System möglicherweise 
> entsprechend anpassen und entsprechende Schnittstellen für die 
> Überwachung aus einem Drittstaat anbieten müssten?
> 
> Gruss
> 
> Benoit Panizzon
> --
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Re: [swinog] Legal: Email Dienstleistung: Kunden im Ausland?

2015-03-03 Diskussionsfäden Xaver Aerni
Hallo Benoit,
Eigentlich hast Du recht... Aber es gibt Länder wie z.B. die USA für Ihre
Firmen  spezielle Richtlinien haben. 
Also wenn Du z.B. einen US ISP beherbergst, kann die amerikanische Regierung
vom ISP die Zugänge verlangen.
Interessant würde der Rechtstreit, zwischen Dir und den ISP Kunden.
Da gibt es so viel ich weiss kein Präzidenzfall. Auf alle Fällle werden die
US Firmen verplichten auch Zugänge zu servern zur Verfügung zu stellen,
welche nicht in der USA stationiert sind.
Beispiel Google, Microsoft etc. 
Aber eben da sind sehr viele Grauzonen. Zudem testet die US Regierung ihre
Grenzen gerne aus. Also im extremfall hast Du realtiv teure Prozesse. Das
kann Deine existenz bereits bedrohen, auch wenn Du am Schluss recht
bekommst. Deshalb sollte man sich 2 mal überlegen macht man den Deal oder
nicht.
Von der USA z.B. lasse ich z.B. lieber die Hände.
Gruss Xaver

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Gesendet: Dienstag, 3. März 2015 12:14
An: Benoit Panizzon
Cc: swi...@swinog.ch
Betreff: Re: [swinog] Legal: Email Dienstleistung: Kunden im Ausland?

Als schweizer Firma unterstehst du schweizer Recht.
Wenn deine Server auch in der Schweiz stehen, kann dir das Ausland egal
sein.

Dein Kunde wiederum kann dem ausländischen Recht unterstehen. D.h. dein
Kunde muss dann ev. dafür sorgen das seine Ermittlungsbehörden zugriff
kriegen, das ist dann aber nicht dein Problem.

> On 03 Mar 2015, at 12:04, Benoit Panizzon  wrote:
> 
> Hallo zusammen
> 
> Wir bieten einen Email Hosting Service für Kunden und andere Provider an.
> 
> Wir haben nun einen potentiellen Interessenten im Ausland. Einen ISP.
> 
> Nun stellt sich die Frage, nach welchem Recht wir den Service 
> erbringen müssen. Gilt, weil der Service in der Schweiz erbracht und 
> die Mailboxen auf Storage in der Schweiz liegen, Schweizer Recht?
> 
> Oder gilt, da der ISP sozusagen Reseller unserer Dienstleistungen ist, 
> was Legal Intercept, Überwachung und Anforderung an Logging betrifft, 
> das Recht im Land des ISP der unsere Leistung unter seinem 'Markennamen'
verkauft?
> 
> Was also heissen müsste, dass wir unser System möglicherweise 
> entsprechend anpassen und entsprechende Schnittstellen für die 
> Überwachung aus einem Drittstaat anbieten müssten?
> 
> Gruss
> 
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Re: [swinog] Legal: Email Dienstleistung: Kunden im Ausland?

2015-03-03 Diskussionsfäden Stefan Neufeind
On 03/03/2015 12:04 PM, Benoit Panizzon wrote:
> Hallo zusammen
> 
> Wir bieten einen Email Hosting Service für Kunden und andere Provider an.
> 
> Wir haben nun einen potentiellen Interessenten im Ausland. Einen ISP.
> 
> Nun stellt sich die Frage, nach welchem Recht wir den Service erbringen 
> müssen. Gilt, weil der Service in der Schweiz erbracht und die Mailboxen auf 
> Storage in der Schweiz liegen, Schweizer Recht?
> 
> Oder gilt, da der ISP sozusagen Reseller unserer Dienstleistungen ist, was 
> Legal Intercept, Überwachung und Anforderung an Logging betrifft, das Recht 
> im 
> Land des ISP der unsere Leistung unter seinem 'Markennamen' verkauft?
> 
> Was also heissen müsste, dass wir unser System möglicherweise entsprechend 
> anpassen und entsprechende Schnittstellen für die Überwachung aus einem 
> Drittstaat anbieten müssten?

Weiter gedacht:
Was wäre mit den Fällen falls ihr Server im Ausland betreut oder der
Kunde in einem anderen Land Server hat die ihr nur technisch betreut?

Interessante Fragestellung, die mich auch interessieren würde. Nur bin
ich nicht sicher ob es hier eine z.B. EU-weite einheitliche Aussage zu gibt.


Grüße,
 Stefan


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Re: [swinog] Legal: Email Dienstleistung: Kunden im Ausland?

2015-03-03 Diskussionsfäden Andreas Fink
Als schweizer Firma unterstehst du schweizer Recht.
Wenn deine Server auch in der Schweiz stehen, kann dir das Ausland egal sein.

Dein Kunde wiederum kann dem ausländischen Recht unterstehen. D.h. dein Kunde 
muss dann ev. dafür sorgen das seine Ermittlungsbehörden zugriff kriegen, das 
ist dann aber nicht dein Problem.

> On 03 Mar 2015, at 12:04, Benoit Panizzon  wrote:
> 
> Hallo zusammen
> 
> Wir bieten einen Email Hosting Service für Kunden und andere Provider an.
> 
> Wir haben nun einen potentiellen Interessenten im Ausland. Einen ISP.
> 
> Nun stellt sich die Frage, nach welchem Recht wir den Service erbringen
> müssen. Gilt, weil der Service in der Schweiz erbracht und die Mailboxen auf
> Storage in der Schweiz liegen, Schweizer Recht?
> 
> Oder gilt, da der ISP sozusagen Reseller unserer Dienstleistungen ist, was
> Legal Intercept, Überwachung und Anforderung an Logging betrifft, das Recht im
> Land des ISP der unsere Leistung unter seinem 'Markennamen' verkauft?
> 
> Was also heissen müsste, dass wir unser System möglicherweise entsprechend
> anpassen und entsprechende Schnittstellen für die Überwachung aus einem
> Drittstaat anbieten müssten?
> 
> Gruss
> 
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2015-03-03 Diskussionsfäden Benoit Panizzon
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Oder gilt, da der ISP sozusagen Reseller unserer Dienstleistungen ist, was 
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Was also heissen müsste, dass wir unser System möglicherweise entsprechend 
anpassen und entsprechende Schnittstellen für die Überwachung aus einem 
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Gruss

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