Re: [swinog] Ansatz zur Umgehung der Echtzeitüberw achung ;-)

2009-07-23 Diskussionsfäden Matthias Hertzog
Sali Manuel

Ich verstehe Deinen Ansatz, weiss aber aus eigener Erfahrung, dass es eben 
auch sinnvoll sein kann, wenn man den Ermittlungsbhörden aktiv hilft, 
kriminielle Täterschaften dingfest zu machen.

Trotz der strittigen Art des Vorgehens des EJPD sollten wir alle nicht 
vergessen, dass es um Verbrechensbekämpfung und auch Opferschutz geht und 
dass jeder Bürger eine [nicht nur moralische] Verpflichtung hat, positiv 
mitzuarbeiten.

Viele Grüsse
Matthias

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- Original Message - 
From: Manuel Wenger manuel.wen...@ticinocom.com
To: swi...@swinog.ch
Sent: Thursday, July 23, 2009 11:50 AM
Subject: Re: [swinog] Ansatz zur Umgehung der Echtzeitüberwachung ;-)


Il giorno 22-lug-09, alle ore 18:40, Claudio Prezzi ha scritto:
 Was haltet ihr von der Idee, einen Kunden sofort abzuschalten,
 sobald eine Echtzeitüberwachung angefordert wird. Mit etwas
 Kreativität in den AGB’s würde das sicher gehen. Auf diese Weise
 entstehen schon gar keine Daten, die Überwacht werden müssten ;-)


Diese Idee ist gar nicht so dumm :-). Mit den AGBs wuerde das sicher
gehen. Dann muss man nur noch das EJPD ueberzeugen, dass keine Daten
entstehen werden, und deshalb keine Zertifizierung des
Ueberwachungsequipments durchgefuehrt werden muss.

Koennte man nicht ernsthaft in diese Richtung arbeiten?
Echtzeitueberwachungen wird es, realistisch gesehen, sowieso fast
keine geben. Wenn man mal einen Kunden im Jahr oder so fristlos
kuendigen muss wegen einer Ueberwachung ist das auch nicht so schlimm.
Dann soll er eben zu Bluewin gehen, dort koennen sie ihn dann beliebig
ueberwachen :-)

-Manuel


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Re: [swinog] Ansatz zur Umgehung der Echtzeitüberw achung ;-)

2009-07-23 Diskussionsfäden Andreas Fink


On 23.07.2009, at 11:50, Manuel Wenger wrote:


Il giorno 22-lug-09, alle ore 18:40, Claudio Prezzi ha scritto:

Was haltet ihr von der Idee, einen Kunden sofort abzuschalten,
sobald eine Echtzeitüberwachung angefordert wird. Mit etwas
Kreativität in den AGB’s würde das sicher gehen. Auf diese Weise
entstehen schon gar keine Daten, die Überwacht werden müssten ;-)



Diese Idee ist gar nicht so dumm :-). Mit den AGBs wuerde das sicher
gehen. Dann muss man nur noch das EJPD ueberzeugen, dass keine Daten
entstehen werden, und deshalb keine Zertifizierung des
Ueberwachungsequipments durchgefuehrt werden muss.

Koennte man nicht ernsthaft in diese Richtung arbeiten?
Echtzeitueberwachungen wird es, realistisch gesehen, sowieso fast
keine geben. Wenn man mal einen Kunden im Jahr oder so fristlos
kuendigen muss wegen einer Ueberwachung ist das auch nicht so schlimm.
Dann soll er eben zu Bluewin gehen, dort koennen sie ihn dann beliebig
ueberwachen :-)

-Manuel



Das seh ich als problematisch. Es könnte als Behinderung der Justiz  
ausgelegt werden. Überwachung an sich ist ja schon seit Ewigkeiten im  
Gesetz. Dagegen sollten wir uns nicht wehren. Schliesslich sollen  
Schwerverbrecher ja auch gefasst werden. Die wichtige Frage ist wie  
weit sie gehen darf und unter welchen Umständen.


Die Hauptkritik sollte aber darauf liegen das massenweise sehr  
persönliche Daten erfasst werden müssen von jedermann ohne jegwelchen  
Verdacht. Daten die nicht einfach so sonst anfallen und eh für  
irgendwas gebraucht werden. Wo persönliche Daten rumliegen, können sie  
auch misbraucht werden. Sei es von Hackern die unsere Server  
eindringen, sei es von unseren eigenen Mitarbeitern, sei es von EJPD  
Mitarbeitern oder von findigen Geheimdiensten. Wenn diese sensitiven  
Daten nicht erhoben werden, so entfällt diese Gefahr des Missbrauchs  
automatisch. Weiss jeder das die Daten da sein müssen, so werden die  
ISP's zur Goldgrube für Informationen und definitiv interessante Ziele  
von Geheimdiensten mit jeder menge Kohle im Rücken.


Ich empfehle jedem wirklich die ersten paar Kapitel der CCC  
Stellungnahme zu lesen und ihr werdet Verstehen wieso solche Daten so  
gefährlich sind. Selbst mir als schon seit 15 jahren in diesem  
Business Tätig waren diese enormen Gefahren in diesem Ausmasse nicht  
bewusst.


Und alles mal auf Halde zu speichern bedeutet jeder ist generell mal  
unter Verdacht.


Der zweite Kritikpunkt sind die Kosten für die Infrastruktur der  
Echtzeitabhörung. Da das EJPD komplizierte Aufwändige Interfaces haben  
will, werden alle ISP dazu verdonnert das zu implementieren obwohl bei  
den meisten die Chance besteht dass sie das nie jemals brauchen. Das  
ist Verschwendung von Steuergeldern und unverhältnismässig.







Andreas Fink

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Re: [swinog] Ansatz zur Umgehung der Echtzeitüberw achung ;-)

2009-07-23 Diskussionsfäden Andre Oppermann
Manuel Wenger wrote:
 Il giorno 22-lug-09, alle ore 18:40, Claudio Prezzi ha scritto:
 Was haltet ihr von der Idee, einen Kunden sofort abzuschalten,  
 sobald eine Echtzeitüberwachung angefordert wird. Mit etwas  
 Kreativität in den AGB’s würde das sicher gehen. Auf diese Weise  
 entstehen schon gar keine Daten, die Überwacht werden müssten ;-)
 
 
 Diese Idee ist gar nicht so dumm :-). Mit den AGBs wuerde das sicher  
 gehen. Dann muss man nur noch das EJPD ueberzeugen, dass keine Daten  
 entstehen werden, und deshalb keine Zertifizierung des  
 Ueberwachungsequipments durchgefuehrt werden muss.

Bei näherer Betrachtung ist das leider keine so gute Idee:

  BÜPF Art. 12, Abs. 3
  Die Tatsache der Überwachung und alle sie betreffenden Informationen
  unterliegen gegenüber Dritten dem Post- und Fernmeldegeheimnis (Art.
  321ter StGB).

  http://www.admin.ch/ch/d/sr/780_1/a12.html

  StGB Art. 321ter Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses
  1 Wer als Beamter, Angestellter oder Hilfsperson einer Organisation,
die Post- oder Fernmeldedienste erbringt, einem Dritten Angaben
über den Post—, Zahlungs- oder den Fernmeldeverkehr der Kundschaft
macht, eine verschlossene Sendung öffnet oder ihrem Inhalt nachforscht,
oder einem Dritten Gelegenheit gibt, eine solche Handlung zu begehen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
  2 Ebenso wird bestraft, wer eine nach Absatz 1 zur Geheimhaltung ver-
pflichtete Person durch Täuschung veranlasst, die Geheimhaltungspflicht
zu verletzen.
  3 Die Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses ist auch nach
Beendigung des amtlichen oder dienstlichen Verhältnisses strafbar.
  4 Die Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses ist nicht strafbar,
soweit sie zur Ermittlung des Berechtigten oder zur Verhinderung von
Schäden erforderlich ist.
  5 Vorbehalten bleiben Artikel 179octies sowie die eidgenössischen und
kantonalen Bestimmungen über die Zeugnispflicht und über die Auskunfts-
pflicht gegenüber einer Behörde.

 Koennte man nicht ernsthaft in diese Richtung arbeiten?  
 Echtzeitueberwachungen wird es, realistisch gesehen, sowieso fast  
 keine geben. Wenn man mal einen Kunden im Jahr oder so fristlos  
 kuendigen muss wegen einer Ueberwachung ist das auch nicht so schlimm.  
 Dann soll er eben zu Bluewin gehen, dort koennen sie ihn dann beliebig  
 ueberwachen :-)

Mit dem obigen Regeln dürfte es schwierig werden die fristlose Kündigung
zu begründen. Speziell wenn sich der Betroffene dagegen wehrt. Ausserdem
dürfte man sich zudem noch der Verhinderung einer Strafverfolgung oder gar
Gehilfenschaft schuldig machen.

IANAL.

-- 
Andre


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