Re: [Talk-de] Radverkehrsinfrastruktur / Lübecker Modell

2019-01-26 Thread Florian Lohoff
On Fri, Jan 25, 2019 at 08:32:40PM +0100, Richard wrote:
> > Und bicycle=no ist wieder genau so eine Überladung von tags die wir
> > nicht brauche können. Damit kannst du Straßen bei denen ein Fahrrad
> > wirklich verboten ist, und eine Straße bei der ein Radweg angeordnet
> > ist nicht mehr voneinander unterscheiden.
> 
> wenn der Radweg verpflichtend ist, ist die Straße de facto verboten?

Das ist der Unterschied zwischen einem Verbot und einem Gebot.
Die Straße ist nicht verboten. Ist der Radweg blockiert durch
ein Auto oder eine Baustellen dürfen Radfahrer auf die Straße.
Ist der Radweg nicht zumutbar (Weil z.b. entgegen der Fahrbahn)
nicht von Schnee geräumt gehe ich davon aus das die Fahrbahnnutzung
ebenfalls zulässig ist.

Es ist eben was komplett anderes ob die Straße für Fahrräder gesperrt
ist (z. B. Kraftfahrtstraße) oder eben es eine Benutzungspflicht
für den Radweg gibt (Gebot)

> Wenn Radweg nur in eine Richtung geht wäre die Straße dann
> oneway für bicycle.

Da gibt es ja alle Konstellationen. Ja nach meinem Verständnis
sind Straßenbegleitende Radwege, ob angeordnet oder nicht, erstmal
Fahrtrichtungsgebunden es sei denn Schilder wie "Fahrrad frei" 
geben den linksseitigen Radweg frei. (Wobei man sich dann lieber
für die Fahrbahn entscheiden sollte aufgrund der Unfallstatistik)

So wie ich das sehe können Benutzungspflichten auch einseitig
ausgesprochen/angeordnet werden.

Flo
-- 
Florian Lohoff f...@zz.de
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Re: [Talk-de] Radverkehrsinfrastruktur / Lübecker Modell

2019-01-26 Thread Martin Koppenhoefer


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> On 26. Jan 2019, at 09:37, Florian Lohoff  wrote:
> 
> Das ist der Unterschied zwischen einem Verbot und einem Gebot.
> Die Straße ist nicht verboten. Ist der Radweg blockiert durch
> ein Auto oder eine Baustellen dürfen Radfahrer auf die Straße.
> Ist der Radweg nicht zumutbar (Weil z.b. entgegen der Fahrbahn)
> nicht von Schnee geräumt gehe ich davon aus das die Fahrbahnnutzung
> ebenfalls zulässig ist.


das Benutzungsgebot gilt auch nur wenn der Weg dorthin führt wo man hinwill, 
wenn man z.B. links abbiegen will (wo es keinen Radweg gibt), dann macht es 
evtl schon Sinn, auch ein kurzes Stück davor auf der Straße zu fahren

Gruß, Martin 
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