Re: [Talk-de] Anfrage beim Statistischen Landesamt Bayern w g. Verwaltungsgrenzen-Nutzung aus deren Veröffentlichung en - Deren Antwort - Bewertung bitte

2010-04-23 Diskussionsfäden Oliver Kuehn (skobbler)

Hallo,

Ich kann mir kaum vorstellen, dass dort jemand etwas dagegen hat, wenn man
nur die
 Verwaltungsgrenzen übernimmt.

Das sächsische Landesvermessungsamt hatte etwas dagegen. 

Ich kann mir das eigentlich nur damit erklären, dass die Mitarbeiter Angst
haben etwas falsch zu machen. Es ist ja immerhin ein Risiko, dass sie
eingehen, ohne dass sie was dafür bekommen. Diese Angst kommt meistens durch
Unwissenheit. 

Ich habe mal versucht, ein Anschreiben für eine Datenspende zu formulieren,
dass kurz und präzise, ohne OSM-spezifisches Wording die wichtigsten
Informationen bereitstellt. Das Musteranschreiben habe ich in die Wiki zu
existierenden Anschreiben dazufügt:

http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Werbung#Musteranschreiben_zur_Anfrage_der_Datennutzung.2FDatenspende

Ihr könnt gerne modifizieren und verbesseren.

Gruß
-- 
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Re: [Talk-de] Anfrage beim Statistischen Landesamt Bayern w g. Verwaltungsgrenzen-Nutzung aus deren Veröffentlichung en - Deren Antwort - Bewertung bitte

2010-04-23 Diskussionsfäden Georg Feddern
Moin,

M∡rtin Koppenhoefer schrieb:
 Wie kommt man denn an freie Grenzen (*g*) ?

Wie an so vieles in OSM:
1. Einmal schätzen - Yahoo oder GPS ist doch auch nur ein Schätzeisen. ;-)
2. Jahrelang Stück für Stück verbessern - irgendwann passt es schon.

Wofür werden denn z.B. so hochgenaue (Gemeinde-)Grenzen benötigt?
Für OSM-Zwecke reicht es doch, wenn erstmal die jeweiligen entsprechend 
benötigtenen Objekte innerhalb liegen.

Natürlich sollen die Daten langfristig im Endeffekt stimmen - aber ich 
hatte den OSM-Ansatz bisher so verstanden, das das nicht gleich im 
allerersten Versuch unbedingt sein *muss*, um z.B. sofort eine 100% 
gültige Statistik über die Ackerflächen erstellen zu können.

 Wenn die Vermessungsämter
 die einzigen sind, die darüber Auskunft geben können, sollte man
 dieses sächsische Vermessungamt vielleicht mal exemplarisch vorm
 Verwaltungsgericht verklagen? Schriftliche Aussagen liegen doch vor,
 oder?

Wozu braucht man schriftliche Aussagen und einen Kadi?
Von einem Halb-Italiener hätte ich da jetzt eine ganz andere 
Vorgehensweise erwartet (Scusi bello, ma mio patrono ...) *vbg*.

Gruß
Georg

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Re: [Talk-de] Anfrage beim Statistischen Landesamt Bayern w g. Verwaltungsgrenzen-Nutzung aus deren Veröffentlichung en - Deren Antwort - Bewertung bitte

2010-04-23 Diskussionsfäden Florian Gross
M∡rtin Koppenhoefer glaubte zu wissen:
 Am 22. April 2010 18:49 schrieb Fabian Schmidt
fschm...@informatik.uni-leipzig.de:

 Am 22.04.10 schrieb Oliver Kuehn (skobbler):

 So ganz kompatibel ist das nicht. Ich nehme an, dass deren Fokus
 vielmehr
 auf den statistischen Daten als auf den Verwaltungsgrenzen liegt. Ich kann
 mir kaum vorstellen, dass dort jemand etwas dagegen hat, wenn man nur
 die
 Verwaltungsgrenzen übernimmt.

 Das sächsische Landesvermessungsamt hatte etwas dagegen.

 Wie kommt man denn an freie Grenzen (*g*) ? Wenn die Vermessungsämter
 die einzigen sind, die darüber Auskunft geben können, sollte man
 dieses sächsische Vermessungamt vielleicht mal exemplarisch vorm
 Verwaltungsgericht verklagen? Schriftliche Aussagen liegen doch vor,
 oder?

Ich sehe das Ganze so: Als Privatperson wirst du die Grenzen
kostenlos bekommen, aber verkaufen darfst du die z.B. nicht.

Das Problem ist IMO weniger, die Grenzverläufe kostenlos zu
bekommen, sondern eher diese nicht für OSM nutzen zu dürfen.

Dürften die OSM- Daten auschließlich nicht-kommerziell genutzt
werden, würden wir viele Grenzen und andere Daten viel eher
bekommen oder schon lange bekommen haben.

Und bevor das jemand falsch versteht: ich bin nicht dagegen, daß die
OSM- Daten kommerziell genutzt werden dürfen!

flo
-- 
Merke: Wer ständig draussen isst, muss nicht ubedingt drinnen
nichts zu kochen haben. [WoKo in dag°]


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Re: [Talk-de] Anfrage beim Statistischen Landesamt Bayern w g. Verwaltungsgrenzen-Nutzung aus deren Veröffentlichung en - Deren Antwort - Bewertung bitte

2010-04-22 Diskussionsfäden Oliver Kuehn (skobbler)

Hallo,

die Verwendung, Vervielfältigung und/oder Verbreitung von
Veröffentlichungen
oder Daten gleich welchen Mediums, auch auszugsweise, ist bei
unentgeltlicher Verbreitung sowie Nutzung für nichtgewerbliche Zwecke
jederzeit gestattet und hat stets mit folgender Quellenangabe zu erfolgen:

So ganz kompatibel ist das nicht. Ich nehme an, dass deren Fokus vielmehr
auf den statistischen Daten als auf den Verwaltungsgrenzen liegt. Ich kann
mir kaum vorstellen, dass dort jemand etwas dagegen hat, wenn man nur die
Verwaltungsgrenzen übernimmt. Aber Menschen sind nun erst mal kritisch, wenn
sie nicht genau wissen, was man vor hat, und das gilt es auszuräumen.

Mein Vorschlag wäre, dass Du einen Brief schreibst, der genau sagt, (1)
welche Daten des statistischen Bundesamtes Du nutzen möchtest (2) wofür Du
die Daten nutzen möchtes (3) die Grundzüge von OSM und der
Share-Alike-Lizenz nennst und (4) ganz wichtig ein paar Ämter aufzählst,
deren Daten ebenfalls bereits in OSM eingeflossen sind.

Gruß
Oliver
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