Am 18.06.2010 07:59, schrieb Karl Eichwalder:
Florian Grossusenet-spam-genausoguel...@grossing.de writes:
Bei einem Blauschild *must* du den Weg benutzen und
darfst die Fahrbahn daneben nicht benutzen.
Das ist unsinn. Es ist nicht verboten, die fahrbahn zu benutzen. Und
blau-beschilderte wege ist man nicht verpflichtet zu benutzen, wenn
diese nicht zumutbar sind (zu gefährlich, zugerümpelt etc.) oder nicht
dorthin führend, wo man hin will.
Benutzungspflicht, Benutzungspflicht, Benutzungspflicht.
Blaue Schilder bedeuten dies und jenes, du hast Unsinn, Fahrradwege sind
eh Teufelszeug, dann fahr da mal mit einem Hänger lang,
Das hat schon eine gewisse Komik, wenn man diese Neuigkeitsleeren
Sandkastenspiele immer und immer wieder liest. Andererseits nervt es
aber auch inzwischen ziemlich.
Wie wollt ihr eigentlich jemals zu einem sauberen Fahrradrouting kommen,
wenn beim Begriff Fahrradweg immer gleich zehn Leuten der Kamm schwillt?
Worin liegt der Sinn *genau* die gleichen Themen in nahezu identischer
Form hier 10mal zu diskutieren?!?
Kann nicht jemand wissender eine Wikiseite zum Thema Benutzungspflicht
der Radwege anfangen (ohne die strittige Abbildung auf OSM Tags), dort
werden dann gemeinsam alle Fakten eingearbeitet (z.B. Ausnahmeregelungen
des Landkreises Hintertupfingen). Bei zukünftigen Diskussionen wird dann
kurz darauf verwiesen, so könnte man sich zumindest diesen Teil der
Diskussion in Zukunft schenken ...
Gruß, ULFL
P.S: ... der inzwischen Skepsis an der gängigen These hat, daß
körperliche Bewegung Aggressionen abbaut ;-)
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