Re: [Talk-de] Ist eine Hauptsatzung gemeinfrei?

2007-10-26 Diskussionsfäden Sven Grüner
Damian Sulewski schrieb:
> was für Tags würde ich denn für sowas nehmen?

Gute Frage!

ich dachte das die Diskussion von vor ein paar tagen es auch ins Wiki
geschaft hätte, aber Pustekuchen. Alles was ich finden konnte war:


Dann werde mal abwarten, was sich da so tut. Bevor ich bei solchen
Diskussionen reinfunke will ich lieber noch einen zweiten Monat bei OSM
Erfahrungen sammeln.

MfG, Sven

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Re: [Talk-de] Ist eine Hauptsatzung gemeinfrei?

2007-10-26 Diskussionsfäden Damian Sulewski
Hi,

> wäre es gut diese Karte ins Wiki zu kopieren bzw. gar die Grenzen zu mappen.

was für Tags würde ich denn für sowas nehmen?

Grüße,

Damian


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Re: [Talk-de] Ist eine Hauptsatzung gemeinfrei?

2007-10-25 Diskussionsfäden Sven Grüner
Thomas Krüger schrieb:
> Die Karte hat nach §5 (1) Urheberrechtsgesetz keinen urheberrechtlichen
> Schutz, da sie Teil einer amtlichen Erlasses ist. Die Copyright-Angabe
> ist daher nur verwirrend.
> Einer Verwendung steht also nichts entgegen. Das gilt wohlgemerkt nur
> für diese Version aus der Satzung.

Habe die Karte gerade in GIMP etwas aufgearbeitet und ins Wiki geladen:


Da hätte ich jetzt noch eine Frage:

Da kann man mit etwas Mühe und Ortskenntnis doch einiges erkennen. Wäre
es ebenfalls legitim das Bild bei Metacarta zu hinterlegen und danach
mit JOSM abzumalen?

MfG, Sven

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Re: [Talk-de] Ist eine Hauptsatzung gemeinfrei?

2007-10-25 Diskussionsfäden Sven Grüner
Longbow4u schrieb:
> Ich wäre vorsichtig. Die Satzung geht nur bis zur Unterschrift des
> Behördenleiters, im letzten Paragraphen. Die Karte ist dahintergehängt und 
> trägt
> zudem noch einen Copyrightvermerk. Longbow4u

Also laut §13 (2) gehört die Karte noch zur Satzung: "Die Stadtbezirke
sind in der als Anlage 1 beigefügten Karte im Maßstab 1 : 65 000, die
Teil dieser Satzung ist, dargestellt."

Ich kann sie also verwenden, sehr schön!

Vielen dank für die Antworten,
Sven

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Re: [Talk-de] Ist eine Hauptsatzung gemeinfrei?

2007-10-25 Diskussionsfäden Longbow4u
> 
> Die Karte hat nach §5 (1) Urheberrechtsgesetz keinen urheberrechtlichen
> Schutz, da sie Teil einer amtlichen Erlasses ist. Die Copyright-Angabe
> ist daher nur verwirrend.
> Einer Verwendung steht also nichts entgegen. Das gilt wohlgemerkt nur
> für diese Version aus der Satzung.
> 
> Thomas
> 

Ich wäre vorsichtig. Die Satzung geht nur bis zur Unterschrift des
Behördenleiters, im letzten Paragraphen. Die Karte ist dahintergehängt und trägt
zudem noch einen Copyrightvermerk. Longbow4u



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Re: [Talk-de] Ist eine Hauptsatzung gemeinfrei?

2007-10-25 Diskussionsfäden Thomas Krüger
Sven Grüner schrieb:
> Die entscheidende Frage ist natürlich ob wir das dürfen. Die Karte ist
> Bestandteil der städtischen Hauptsatzung:
> 
> (letzte Seite)
> 
> Kann mir jemand sagen, ob derartige Dokumente Gemeingut und damit frei
> verfügbar sind? 

Die Karte hat nach §5 (1) Urheberrechtsgesetz keinen urheberrechtlichen
Schutz, da sie Teil einer amtlichen Erlasses ist. Die Copyright-Angabe
ist daher nur verwirrend.
Einer Verwendung steht also nichts entgegen. Das gilt wohlgemerkt nur
für diese Version aus der Satzung.

Thomas

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[Talk-de] Ist eine Hauptsatzung gemeinfrei?

2007-10-25 Diskussionsfäden Sven Grüner
Hallo Liste,

angeregt durch die Debatte über mögliche quellen von Grenzverläufen habe
ich mal im Internetangebot meiner Stadt (Braunschweig) gestöbert und
eine ganz brauchbare Karte mit den Grenzen der Stadtbezirke gefunden.

Da wir diese Bezirke benutzen um im Wiki den Fortschritt zu erfassen,
aber nirgendwo genau ersichtlich ist, wo welche Bezirke anfangen/enden
wäre es gut diese Karte ins Wiki zu kopieren bzw. gar die Grenzen zu mappen.

Die entscheidende Frage ist natürlich ob wir das dürfen. Die Karte ist
Bestandteil der städtischen Hauptsatzung:

(letzte Seite)

Kann mir jemand sagen, ob derartige Dokumente Gemeingut und damit frei
verfügbar sind? In der Wikipedia habe ich nur was über
Informationsfreiheit auf Bundesebene gefunden...

Apropos, gibt es keine amtlichen Dokumente die Länder- und
Gemeindegrenzen festlegen? Die Kartierungsbehörden zeichnen sie ja nur
in bunte Karten ein, aber die Festlegung, also urheberrechtliche
Wertschöpfung macht doch der Staat durch irgendwelche Gesetze, oder?

MfG, Sven


Ps: Den fast unkenntlichen Hinweis habe ich gesehen aber einerseits
bezieht der sich auf die Kartengrundlage (also nicht die Grenzen) und
andererseits frage ich mich ob das in einem derartigen Dokument nicht
nichtig wird.
Bei dieser Karte ist der Urheberschutz dagegen ganz klar zu erkennen:


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