Tobias Wendorff wrote: > UMAX974 schrieb: >> Wäre es möglich, dass in der Vorlage "SpielstraÃe" fest die >> Geschwindigkeit "Schrittgeschwindigkeit" bzw. "walk" eingestellt ist.
Was auch immer eine Spielstraße ist ;-) Nennt sich übrigens "verkehrsberuhigter Bereich". >> Ich stoÃe immer wieder beim bearbeiten von SpielstraÃen >> "living_street" >> auf maxspeed=30. Wer so fährt hat wohl nicht mehr lange Freude an >> seinem >> Führerschein... ;-) Ich gebe dir Recht: In verkehrsberuhigten Bereichen ist - übrigens genau wie auch in Fußgängerzonen, soweit diese befahren werden dürfen - Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben (was meistens mit 7 km/h gleichgesetzt wird) und nicht 30 km/h. Und es ist auch keine Warnblinkanlage einzuschalten (eine Unsitte, die man in Fußgängerzonen häufig sieht), sondern der ganz normale Blinker beim Abbiegen zu nutzen. > Wir haben bei uns jetzt auch was Tolles: Eine SpielstraÃe in der > Innenstadt (zurückgebaut mit Radfahrstreifen) als EinbahnstraÃe. Eine Einbahnstraße gilt immer nur auf der Fahrbahn. Ein verkehrsberuhigter Bereich hat aber per Definition keine Fahrbahn, somit kann es dort auch keine Einbahnstraßenregelung geben. Mach mal deine Stadt/Gemeinde auf diesen Widerspruch aufmerksam. Und um gleich noch einem Irrtum ein Ende zu setzen: Ein "Verbot der Einfahrt" (Zeichen 267) auf einer Seite der Straßen-/Bereichszufahrt bedeutet nicht, dass in der Straße eine Einbahnstraßenregelung existiert - letztere wird ausschließlich durch Zeichen 220 (sowie -leider- auslaufend mit Z. 353) begründet. Übrigens gibt es in einigen Städten/Gemeinden auch Versuche, normale Straßen mit Fahrbahn und Bürgersteig zum verkehrsberuhigten Bereich zu deklarieren, dieses ist aber illegal, da verkehrsberuhigte Bereiche zwingend baulich so gestaltet sein müssen, dass es keine Trennung zwischen rollendem und gehendem Verkehr gibt, dafür aber der stehende Verkehr seine besonderen Markierungen (anders gefärbtes Pflaster, eindeutig als Haltebucht zu erkennende Plätze oder Ausschilderungen) hat. Diese Vorschrift ignorieren manche Kommunen aber, entweder weil die Sachbearbeiter doof sind oder nicht damit rechnen, dass sich jemand über illegale Ausschilderung beschwert. > Entgegen der EinbahnstraÃe darf allerdings Lieferverkehr fahren. > Ich wäre verwundert, wenn da überhaupt ein LKW reinpasst. Lieferverkehr muss nicht mit LKW stattfinden, es kann sich auch um PKW, Roller oder Fahrräder handeln. CU Andreas _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de