Tobias Wendorff wrote:
> UMAX974 schrieb:
>> Wäre es möglich, dass in der Vorlage "Spielstraße" fest die
>> Geschwindigkeit "Schrittgeschwindigkeit" bzw. "walk" eingestellt ist.

Was auch immer eine Spielstraße ist ;-)
Nennt sich übrigens "verkehrsberuhigter Bereich".

>> Ich stoße immer wieder beim bearbeiten von Spielstraßen
>> "living_street"
>> auf maxspeed=30. Wer so fährt hat wohl nicht mehr lange Freude an
>> seinem
>> Führerschein... ;-)

Ich gebe dir Recht: In verkehrsberuhigten Bereichen ist - übrigens genau
wie auch in Fußgängerzonen, soweit diese befahren werden dürfen -
Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben (was meistens mit 7 km/h
gleichgesetzt wird) und nicht 30 km/h. Und es ist auch keine
Warnblinkanlage einzuschalten (eine Unsitte, die man in Fußgängerzonen
häufig sieht), sondern der ganz normale Blinker beim Abbiegen zu nutzen.

> Wir haben bei uns jetzt auch was Tolles: Eine Spielstraße in der
> Innenstadt (zurückgebaut mit Radfahrstreifen) als Einbahnstraße.

Eine Einbahnstraße gilt immer nur auf der Fahrbahn. Ein verkehrsberuhigter
Bereich hat aber per Definition keine Fahrbahn, somit kann es dort auch
keine Einbahnstraßenregelung geben. Mach mal deine Stadt/Gemeinde auf
diesen Widerspruch aufmerksam.
Und um gleich noch einem Irrtum ein Ende zu setzen: Ein "Verbot der
Einfahrt" (Zeichen 267) auf einer Seite der Straßen-/Bereichszufahrt
bedeutet nicht, dass in der Straße eine Einbahnstraßenregelung existiert -
letztere wird ausschließlich durch Zeichen 220 (sowie -leider- auslaufend
mit Z. 353) begründet.

Übrigens gibt es in einigen Städten/Gemeinden auch Versuche, normale
Straßen mit Fahrbahn und Bürgersteig zum verkehrsberuhigten Bereich zu
deklarieren, dieses ist aber illegal, da verkehrsberuhigte Bereiche
zwingend baulich so gestaltet sein müssen, dass es keine Trennung zwischen
rollendem und gehendem Verkehr gibt, dafür aber der stehende Verkehr seine
besonderen Markierungen (anders gefärbtes Pflaster, eindeutig als
Haltebucht zu erkennende Plätze oder Ausschilderungen) hat. Diese
Vorschrift ignorieren manche Kommunen aber, entweder weil die
Sachbearbeiter doof sind oder nicht damit rechnen, dass sich jemand über
illegale Ausschilderung beschwert.

> Entgegen der Einbahnstraße darf allerdings Lieferverkehr fahren.
> Ich wäre verwundert, wenn da überhaupt ein LKW reinpasst.

Lieferverkehr muss nicht mit LKW stattfinden, es kann sich auch um PKW,
Roller oder Fahrräder handeln.

CU
Andreas


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