[Talk-de] OT: Mindestgeschwindigkeit, was: BAB mit no horse, bike etc.

2010-06-09 Diskussionsfäden Johannes Huesing
M∡rtin Koppenhoefer dieterdre...@gmail.com [Wed, Jun 09, 2010 at 03:07:28PM 
CEST]:
 Am 9. Juni 2010 14:30 schrieb Wolfgang wolfg...@ivkasogis.de:
  nach der Logik müsste man ja auch auf Feldwegen 100 fahren ;-)
 
  gerade nicht, denn die Wegebeschaffenheit, Sichtweite etc sind dafür nicht
  geeignet.
 
 
 OK, ich nehme das zurück, also: dann müsste man auf _manchen_
 Feldwegen 100 fahren. Es gibt aber überhaupt keine
 Mindestgeschwindigkeit, lediglich die Vorgabe in §1 (!) STVO: (1) Die
 Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und
 gegenseitige Rücksicht.

Es gibt auch den konkreteren §2(2). Allerdings kommt dieser mW sehr
selten in Gerichtsurteilen zur Anwendung. Auf keinen Fall bei 80 statt
100 km/h.


-- 
Johannes Hüsing   There is something fascinating about science. 
  One gets such wholesale returns of conjecture 
mailto:johan...@huesing.name  from such a trifling investment of fact.  
  
http://derwisch.wikidot.com (Mark Twain, Life on the Mississippi)

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[Talk-de] OT: Mindestgeschwindigkeit (was: BAB mit no horse, bike etc.)

2010-06-07 Diskussionsfäden Bodo Meissner
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Am 07.06.2010 12:02, schrieb Wolfgang:

 Eine Mindestgeschwindigkeit gibt es nicht ausdrücklich, sie ergibt sich aber 
 aus §1 STVO (behindern etc) und ganz deutlich §3 Abs.2 STVO und gilt nicht 
 nur 
 auf der Autobahn. Man darf auch auf der Bundesstraße nicht weniger als 100 
 fahren, wenn man jemanden hinter sich hat, der nicht überholen kann und die 
 Geschwindigkeit legal gefahren werden könnte

Das ist vielleicht das Wunschdenken des Hinteren.
Die Höchstgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, die man auch unter günstigen 
Umständen nicht überschreiten darf. Das ist keine Richtgeschwindigkeit.
Es gilt auch §3 Abs. 1. Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er 
sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den 
Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen 
Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Ich habe gerade keine Quelle gefunden, aber es gibt Gerichtsurteile, nach denen 
es kein Problem ist, wenn man mehr als 60% der Höchstgeschwindigkeit fährt. Das 
zählt auch nicht als langsamfahrendes Fahrzeug, das verpflichtet wäre, eine 
Schlange überholen zu lassen.


Bodo
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Version: GnuPG v1.4.10 (GNU/Linux)

iEYEARECAAYFAkwNMqAACgkQnMz9fgzDSqcq8gCfc0phGqeUf2KE1qrY0uDHO9t9
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=T2qW
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Re: [Talk-de] OT: Mindestgeschwindigkeit (was: BAB mit no horse, bike etc.)

2010-06-07 Diskussionsfäden Wolfgang
Hallo,
Am Montag 07 Juni 2010 19:55:44 schrieb Bodo Meissner:
 Am 07.06.2010 12:02, schrieb Wolfgang:
  Eine Mindestgeschwindigkeit gibt es nicht ausdrücklich, sie ergibt sich
  aber aus §1 STVO (behindern etc) und ganz deutlich §3 Abs.2 STVO und gilt
  nicht nur auf der Autobahn. Man darf auch auf der Bundesstraße nicht
  weniger als 100 fahren, wenn man jemanden hinter sich hat, der nicht
  überholen kann und die Geschwindigkeit legal gefahren werden könnte
 
 Das ist vielleicht das Wunschdenken des Hinteren.
 Die Höchstgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, die man auch unter
  günstigen Umständen nicht überschreiten darf. Das ist keine

richtig, überschreiten verlangt ja auch niemand

  Richtgeschwindigkeit. Es gilt auch §3 Abs. 1. Der Fahrzeugführer darf nur

Richtgeschwindigkeit != Mindestgeschwindigkeit, nur empfohlen!

  so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine
  Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und
  Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den
  Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
 
 Ich habe gerade keine Quelle gefunden, aber es gibt Gerichtsurteile, nach
  denen es kein Problem ist, wenn man mehr als 60% der Höchstgeschwindigkeit
  fährt. Das zählt auch nicht als langsamfahrendes Fahrzeug, das
  verpflichtet wäre, eine Schlange überholen zu lassen.

Die findest du mit Sicherheit für alles. (Hohe See und so)

Wenn der Vordere ohne einen _vernünftigen_ Grund den Hinteren am zügigen 
Weiterkommen hindert, verstößt er gegen §1 und §3 Abs 2. Ob er dafür bestraft 
werden kann oder wird, ist eine andere Frage, die wohl mit zunehmender 
Verkehrsdichte enger diskutiert werden muss.

Geschwindigkeit legal gefahren werden könnte = gutes Wetter, freie breite 
Straße, nichts im Weg, etc., also Ausschluss aller von dir genannten Umstände. 
Es gibt häufig Gründe, langsamer zu fahren. Wenn die aber _nur_ darin 
bestehen, das 70. Lebensjahr vollendet zu haben und einen Hut im Auto zu 
tragen, muss derjenige eben die Bushaltestellen nutzen, um entweder die 
Kolonne vorbei zu lassen oder das Verkehrsmittel zu wechseln.

Ich möchte das aber hier nicht ausufern lassen. Für uns relevant (und 
hoffentlich unstreitig) ist, dass es auf Autobahnen keine (tagbare) 
Mindestgeschwindigkeit gibt, wenn sie nicht ausdrücklich ausgeschildert ist. 

Gruß, Wolfgang

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