Hallo Bernd
(Sorry für die Mail, wollte der Liste antworten)
Nach meinem Verständnis der Panoramafreiheit gilt diese nicht mehr, wenn man
nur ein einzelnes, bestimmtes Objekt ablichtet. So kann es ja AFAIK unter
Umständen schon verboten sein, öffentlich ausgestellte Skulpturen oder
architektonisch einzigartige Gebäude zu fotografieren (bzw. das Bild
dann frei zu verteilen).
Fotografieren darfst Du fast alles, erst mit der Weiterverbreitung
fangen die Probleme an.. :) (Häufig wird dann auch kein Unterschied
gemacht, ob das Bild verschenkt oder verkauft wird!)
Lesenswert dazu:
http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#christo
Gruss,
Thomas
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