[Talk-de] Straßennamenlisten in SH

2008-09-03 Diskussionsfäden Jan Tappenbeck
Moin !

Rene Falk schreibt in 
http://wiki.openstreetmap.org/index.php/Stra%C3%9Fenverzeichnis#Anfragen.2C_die_an_Kommunen_gestellt_wurden

In Schleswig-Holstein müssen die Gemeinden ein öffentlich einsehbares 
Straßenverzeichnis führen.

Kann mir einer die rechtliche Grundlage dafür benennen ??

Gruß Jan :-)

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Re: [Talk-de] Straßennamenlisten in SH

2008-09-03 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Jan Tappenbeck schrieb:
 Kann mir einer die rechtliche Grundlage dafür benennen ??

Jeweilige Verfassung des Bundeslandes oder Satzung des Landtages?
http://sh.juris.de/sh/Verf_SH_rahmen.htm

Einen Eitrag dazu findet man i nder LAPOhtVerwD (Landesverordnung über
die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des höheren
technischen Verwaltungsdienstes des Landes Schleswig-Holstein).

Tipp: http://www.google.de/

Auch _sehr_ interessant für uns:
http://www.schleswig-holstein.de/LBVSH/DE/DownloadPDF/strasseninfobank__neu.html

So taggen die!

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Re: [Talk-de] Straßennamenlisten in SH

2008-09-03 Diskussionsfäden René Falk
Am Mittwoch, 3. September 2008 schrieb Jan Tappenbeck:
 Moin !

 Rene Falk schreibt in
 http://wiki.openstreetmap.org/index.php/Stra%C3%9Fenverzeichnis#Anf
ragen.2C_die_an_Kommunen_gestellt_wurden

 In Schleswig-Holstein müssen die Gemeinden ein öffentlich
 einsehbares Straßenverzeichnis führen.

 Kann mir einer die rechtliche Grundlage dafür benennen ??

Nanu, keine Suchmaschine zur Hand?

Erster Asatz ist dort:
Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein
(StrWG)

§3(2)

(2) Für die öffentlichen Straßen werden Straßenverzeichnisse geführt. 
Für Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen können die 
Straßenverzeichnisse in vereinfachter Form eingerichtet werden 
(Bestandsverzeichnisse). In die Straßenverzeichnisse ist Einsicht zu 
gewähren.


Die nachfolgenden Verordnungen musst Du dir selber suchen. Im Zuge der 
derzeitigen Verwaltungsreformen ist dort mit Änderungen zu rechnen. 
Die Straßenverzeichnisse werden, meines Wissens, auch noch bei der 
jeweiligen Straßenaufsichtsbehörde und der zuständigen 
Straßenbaubehörde gehortet. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob die 
Grundbuchämter auch noch Straßenverzeichnisse haben, vor vielen 
Jahren war das jedenfalls noch so.

Grüße

René

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