[Talk-de] Straßennamenlisten in SH
Moin ! Rene Falk schreibt in http://wiki.openstreetmap.org/index.php/Stra%C3%9Fenverzeichnis#Anfragen.2C_die_an_Kommunen_gestellt_wurden In Schleswig-Holstein müssen die Gemeinden ein öffentlich einsehbares Straßenverzeichnis führen. Kann mir einer die rechtliche Grundlage dafür benennen ?? Gruß Jan :-) --- OpenStreetMap (OSM) - das FREIE Kartenprojekt http://www.openstreetmap.de ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
Re: [Talk-de] Straßennamenlisten in SH
Jan Tappenbeck schrieb: Kann mir einer die rechtliche Grundlage dafür benennen ?? Jeweilige Verfassung des Bundeslandes oder Satzung des Landtages? http://sh.juris.de/sh/Verf_SH_rahmen.htm Einen Eitrag dazu findet man i nder LAPOhtVerwD (Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des höheren technischen Verwaltungsdienstes des Landes Schleswig-Holstein). Tipp: http://www.google.de/ Auch _sehr_ interessant für uns: http://www.schleswig-holstein.de/LBVSH/DE/DownloadPDF/strasseninfobank__neu.html So taggen die! --- OpenStreetMap (OSM) - das FREIE Kartenprojekt http://www.openstreetmap.de Bitte verwende eine korrekte Signatur! ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
Re: [Talk-de] Straßennamenlisten in SH
Am Mittwoch, 3. September 2008 schrieb Jan Tappenbeck: Moin ! Rene Falk schreibt in http://wiki.openstreetmap.org/index.php/Stra%C3%9Fenverzeichnis#Anf ragen.2C_die_an_Kommunen_gestellt_wurden In Schleswig-Holstein müssen die Gemeinden ein öffentlich einsehbares Straßenverzeichnis führen. Kann mir einer die rechtliche Grundlage dafür benennen ?? Nanu, keine Suchmaschine zur Hand? Erster Asatz ist dort: Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) §3(2) (2) Für die öffentlichen Straßen werden Straßenverzeichnisse geführt. Für Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen können die Straßenverzeichnisse in vereinfachter Form eingerichtet werden (Bestandsverzeichnisse). In die Straßenverzeichnisse ist Einsicht zu gewähren. Die nachfolgenden Verordnungen musst Du dir selber suchen. Im Zuge der derzeitigen Verwaltungsreformen ist dort mit Änderungen zu rechnen. Die Straßenverzeichnisse werden, meines Wissens, auch noch bei der jeweiligen Straßenaufsichtsbehörde und der zuständigen Straßenbaubehörde gehortet. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob die Grundbuchämter auch noch Straßenverzeichnisse haben, vor vielen Jahren war das jedenfalls noch so. Grüße René ___ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de