Christoph Eckert <[EMAIL PROTECTED]> wrote:

> Für Bachläufe bräuchte man IMO gute Satellitenbilder. In Gegenden, in denen 
> Yahoo hochauflösende Bilder bietet, klappt das ja auch ganz gut. Es gibt 
> allerdings auch Gegenden, in denen die Yahoo-Bilder nicht gut genug sind. 
> Schwimmfähigen GPSr? Ferngesteuertes Boot? Oder auf Yahoo warten?

Vielleicht schreibt einfach mal jemand, der sich dazu berufen fühlt und
das besser formulieren kann als ich eine freundliche Email an die
jeweiligen Landesvermässungsämter!

-> 
http://deutschlandviewer.bayern.de/deutschlandviewer/D_Viewer_Hilfe/Hilfe_D_Viewer.htm#Ansprechpartner

Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass man die Orthofotos der
dieser Ämter für OSM verwenden darf. Für Straßen sind die Bilder in
der Regel zu ungenau, aber für Wälder, Flüsse und Seen definitiv
ausreichend.

Technisch ist es beim ein oder anderen Server eventuell notwenig
einen mapserver zur Anpassung der Projektion dazwischenzuschalten um
das korrekt in josm reinzukriegen. Für Baden-Württemberg hab ich das
mal experimentellerweise konfiguriert:

http://geo.gegg.us/lv-bw.cgi?SERVICE=WMS&VERSION=1.1.1&LAYERS=DVDOP2&srs=EPSG:4326&format=image/png&request=GetMap

Achtung, derzeit ist die Verwendbarkeit aber wie gesagt noch ungeklärt!!!

--schnipp--
Nutzungsbedingungen: Saemtliche Rechte an diesem Produkt liegen beim
Landesvermessungsamt Baden-Wuerttemberg. Die Nutzung ist bis auf
Widerruf kostenfrei. Der Nutzer muss sich vor jeder Nutzung beim
Landesvermessungsamt Baden-Wuerttemberg identifizieren und seine
spezielle Nutzung mit Angabe des Verwendungszwecks und Umfang der
Nutzung anmelden (Kontaktmoeglichkeiten zum Landesvermessungsamt
Baden-Wuerttemberg siehe unten). Die Nutzung ist ausschliesslich fuer
Testzwecke und im Rahmen von GDI-Projekten zulaessig; die Nutzung
fuer kommerzielle Anwendungen ist ausdruecklich ausgeschlossen. Die
mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch
in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrueckliche Genehmigung
durch das Landesvermessungsamt Baden-Wuerttemberg nicht zulaessig.
Der Nutzer ist verpflichtet, einen deutlichen Copyright-Hinweis auf
das Landesvermessungsamt Baden-Wuerttemberg als Dateneigentuemer bei
Visualisierungen jeder Art anzubringen.
--schnapp--

Das ganze bezieht sich wie so oft mal wieder auf die Daten selbst aber eben
nicht auf Daten die mit Hilfe der Bilder erstellt wurden.

Hat jemand genug juristische Kenntnisse um mich da mal drüber
aufzuklären?

BTW, der bayrische WMS-Server läuft sogar direkt im josm ohne
zwischengeschaltetem Mapserver:

http://www.geodaten.bayern.de/ogc/getogc.cgi?SERVICE=WMS&VERSION=1.1.1&LAYERS=DOP&srs=EPSG:4326&format=image/png&request=GetMap

Gruss

Sven

-- 
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs.1 i.V.m. Art.1 Abs. 1GG)
umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität
informationstechnischer Systeme. (BVerfG, 1BvR 370/07)
/me is [EMAIL PROTECTED], http://sven.gegg.us/ on the Web

_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de

Antwort per Email an