Re: [Talk-de] WMS-Server f?r das Ruhrgebiet

2009-02-11 Diskussionsfäden Sven Geggus
Dirk Stöcker  wrote:

> Nein. Der FOSSGIS kann vielleicht gerade mal für seine Mitglieder 
> sprechen. Für die Community kann er das nicht.

Das soll er ja auch gar nicht können. Aber er ist ein Ansprechpartner und
eine Juristische Person, was der Bürokratie in den meisten Fällen Genüge tun
sollte.

Sven

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Re: [Talk-de] WMS-Server f?r das Ruhrgebiet

2009-02-11 Diskussionsfäden donDH
> Wir haben bislang nichts ver?ffentlicht, weil uns immer nur Entw?rfe
> der R?ckantwort vorlagen.
Da bin ich wohl, aufgrund des "können die Dienste für OSM verwendet werden" 
etwas voreilig.

> Ich werde diesbez?glich nochmal Kontakt mit unseren RVR-Leuten
> aufnehmen, damit hier Klarheit geschaffen wird.
Super, ich denke das liegt in Interesse aller Ruhrpottmapper. Wenn wir den 
RVR WMS-Server nutzten könnten.

Gruß, Stefan

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Re: [Talk-de] WMS-Server f?r das Ruhrgebiet

2009-02-11 Diskussionsfäden Bernd Wurst
Hallo.

Am Mittwoch, 11. Februar 2009 schrieb Tobias Wendorff:
> Auch was Bernd schreibt ist korrekt, denn eine GbR ist neben dem Verein
> die kleinste Form einer juristischen Person. Soweit ich weiß liegt es
> daran, dass ein Verein, eine GbR beim Gericht eingetragen sind.

Das wiederrum ist Quark (bis auf den Verein).
Eine GbR ist keine Juristische Person im eigentlichen Sinne sondern kann nur 
für manche Rechtsgeschäfte wie eine solche behandelt werden.

Beim Gericht (oder sonst irgendwo) eingetragen wird sie nicht.

Insbesondere da eine GbR noch nicht einmal einen Gründungszwang hat. Wenn du 
ne Sammelbestellung machst, hast du eine (temporäre) GbR erzeugt. Ebenso wenn 
viele Leute zusammen freie Geodaten erfassen.

Bei einer gewerblich tätigen GbR muss jeder Gesellschafter einzeln das Gewerbe 
anmelden und nur dadurch dass die Personen dann miteinander arbeiten, ergibt 
sich eine GbR. Idealerweise hat man natürlich einen GbR-Vertrag, mit dem die 
Zusammenarbeit geregelt wird. Das ist aber jedem seine Sache und wird von 
niemandem verlangt.

Gruß, Bernd

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Re: [Talk-de] WMS-Server f?r das Ruhrgebiet

2009-02-11 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Hallo donDH,

OSM schrieb:
> Der erste Teil ist für uns meines Erachtens ja gar nicht relevant da wir ja 
> keine Daten geschenkt bekommen. Wir bekommen durch die Luftbilder ja keine 
> in OSM direkt verwertbaren Daten. Die Daten werden ja erst, auf Grundlage 
> des Bildes wohlgemerkt, von uns erzeugt.

Frank Jäger, Falko Eggers und ich haben die RVR-Kommunen bei diesem
Treffen über OSM informiert.

Wir haben bislang nichts veröffentlicht, weil uns immer nur Entwürfe
der Rückantwort vorlagen.

Copy+Paste ist ansich ja nicht möglich, da Vektorgrafiken vorliegen.
Allerdings könnte so durch die Blume gesagt sein, dass das reine
Abzeichnen verboten ist.

Ich werde diesbezüglich nochmal Kontakt mit unseren RVR-Leuten
aufnehmen, damit hier Klarheit geschaffen wird.

Viele Grüße
Tobias

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Re: [Talk-de] WMS-Server f?r das Ruhrgebiet

2009-02-11 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Frederik Ramm schrieb:
>> - Die OpenStreetMap-Gemeinschaft erfüllt in Teilen die Bedingungen für eine
>> Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und kann daher eine juristische 
>> Person sein. 
> 
> Das ist aber Quark. Eine GbR hat keine eigene Rehtspersoenlichkeit (sie 
> ist keine juristische Person).

Beim Treffen war ein Jurist des RVRs anwesend. Die werden dies
hinreichend untersucht haben.

Auch was Bernd schreibt ist korrekt, denn eine GbR ist neben dem Verein
die kleinste Form einer juristischen Person. Soweit ich weiß liegt es
daran, dass ein Verein, eine GbR beim Gericht eingetragen sind.

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Re: [Talk-de] WMS-Server f?r das Ruhrgebiet

2009-02-11 Diskussionsfäden Bernd Wurst
Hallo.

Am Mittwoch, 11. Februar 2009 schrieb Frederik Ramm:
> Das ist aber Quark. Eine GbR hat keine eigene Rehtspersoenlichkeit (sie
> ist keine juristische Person).

Wollte ich auch gestern gleich entrüstet antworten. :)

Aber lies mal die einschlägigen Wikipedia-Artikel (z.B. "Personengesellschaft" 
oder "Juristische Person"). In machen Rechtsbeziehungen kann eine GbR als 
Ganzes Verträge eingehen und daher wird sie einer juristischen Person 
teilweise gleichgestellt.

Gruß, Bernd

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Re: [Talk-de] WMS-Server f?r das Ruhrgebiet

2009-02-11 Diskussionsfäden Frederik Ramm
Hallo,

OSM wrote:
> - Die OpenStreetMap-Gemeinschaft erfüllt in Teilen die Bedingungen für eine
> Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und kann daher eine juristische 
> Person sein. 

Das ist aber Quark. Eine GbR hat keine eigene Rehtspersoenlichkeit (sie 
ist keine juristische Person).

Bye
Frederik


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Re: [Talk-de] WMS-Server f?r das Ruhrgebiet

2009-02-11 Diskussionsfäden Dirk Stöcker

On Wed, 11 Feb 2009, Sven Geggus wrote:


OSM  wrote:


- Die OpenStreetMap-Gemeinschaft erfüllt in Teilen die Bedingungen für
eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und kann daher eine
juristische Person sein. Dennoch vereinbaren die Gebietskörperschaften,
keine Verträge mit der OpenStreetMap-Gemeinschaft abzuschließen, weil OSM
als Community über keine Geschäftsführung verfügt und die Einhaltung von
Verträgen nicht garantieren kann.


Huch! Genau dafür gibt es den FOSSGIS e.V.!


Nein. Der FOSSGIS kann vielleicht gerade mal für seine Mitglieder 
sprechen. Für die Community kann er das nicht.


Aber auch die staatlichen Stellen werden lernen mit solchen Situationen 
umzugehen.


Ciao
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Re: [Talk-de] WMS-Server f?r das Ruhrgebiet

2009-02-11 Diskussionsfäden Sven Geggus
OSM  wrote:

> - Die OpenStreetMap-Gemeinschaft erfüllt in Teilen die Bedingungen für
> eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und kann daher eine
> juristische Person sein. Dennoch vereinbaren die Gebietskörperschaften,
> keine Verträge mit der OpenStreetMap-Gemeinschaft abzuschließen, weil OSM
> als Community über keine Geschäftsführung verfügt und die Einhaltung von
> Verträgen nicht garantieren kann.

Huch! Genau dafür gibt es den FOSSGIS e.V.!

Sven

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Re: [Talk-de] WMS-Server f?r das Ruhrgebiet

2009-02-10 Diskussionsfäden Johannes Haller

> Hallo,
> also das Antwortschreiben auf meine Anfrage kam von Herrn Schöpper, der 
> Ansprechpartner in Sachen Geodaten beim RVR. Hier nochmal einen Anhang der 
> Antwortmail, es hatten schon mal OSMler eine Anfrage gestellt:
>
> Stellungnahme „Datenspende für OpenStreetMap“
> (Entwurf)
> Anlass:Mitglieder der OpenStreetMap-Gemeinschaft (OSM) haben in den
>vergangenen Wochen bei mehreren Kommunen und beim RVR um
>„Datenspenden“ gebeten.
> Darauf folgte am 17.09.2008 eine Informations- und Diskussionsveranstaltung 
> beim
> RVR mit Vertretern der Kommunen und der OpenStreetMap-Gemeinschaft.
> Die Besprechung hatte nachstehende Ergebnisse, die den nicht anwesenden
> Mitgliedern des Stadtplanwerkes Ruhrgebiet sowie des Arbeitskreises Regionale
> Kartographie als Handlungsempfehlungen vorgelegt werden:
> - Die OpenStreetMap-Gemeinschaft erfüllt in Teilen die Bedingungen für eine
>Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und kann daher eine juristische 
> Person
>sein. Dennoch vereinbaren die Gebietskörperschaften, keine Verträge mit 
> der
>OpenStreetMap-Gemeinschaft abzuschließen, weil OSM als Community über
>keine Geschäftsführung verfügt und die Einhaltung von Verträgen nicht
>garantieren kann.
> - Die Gebietskörperschaften vereinbaren, keine Daten an OSM zu spenden bzw.
>dorthin zu verschenken. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz hätte 
> ansonsten
>jeder Interessent Anspruch darauf, ebenfalls mit Daten beschenkt zu 
> werden.
> - Das Urheberrechtsgesetz erlaubt es OSM, aus den öffentlich zugänglichen
>Quellen der Gebietskörperschaften (gedruckte Stadtkarten, Webdienste usw.)
>Daten für die Erstherstellung und die Fortführung des OSM-Datenbestandes
>auszuwerten, sofern dabei ein eigenständiges Werk geschaffen wird (kein 
> „Copy
>and Paste“). Daher erlauben die Gebietskörperschaften es der 
> OpenStreetMap-
>Gemeinschaft die im Rahmen der GDI-NRW veröffentlichten WebMapping-
>Dienste zu nutzen. Die Nutzung ist beschränkt auf die Verifikation der 
> durch die
>OpenStreetMap-Gemeinschaft selbstständig erhobenen Daten
> - Aus demselben Grund ist es den Gebietskörperschaften erlaubt,
>Fortführungsinformationen aus den öffentlich zugänglichen OSM-Daten
>auszuwerten, sofern dabei ein eigenständiges Werk geschaffen wird.
>
>
> Der erste Teil ist für uns meines Erachtens ja gar nicht relevant da wir ja 
> keine Daten geschenkt bekommen. Wir bekommen durch die Luftbilder ja keine 
> in OSM direkt verwertbaren Daten. Die Daten werden ja erst, auf Grundlage 
> des Bildes wohlgemerkt, von uns erzeugt.
>
> Um das auch klarzustellen: Ich bin auch sehr daran interessiert das alles im 
> rechtlichen Rahmen bleibt.
>   
Ich sehe das ganz ähnlich - das läuft für mich auf eine Erlaubnis 
hinaus, die natürlich noch schriftlich bestätigt werden sollte. Aber 
wenn es uns, wie oben geschrieben "erlaubt" wird, "Daten für die 
_Erstherstellung_ (sic!) und die Fortführung des OSM-Datenbestandes 
auszuwerten, sofern dabei ein eigenständiges Werk geschaffen wird", und 
es ja bei unseren von Hand erstellten Nodes und Vektoren um "selbständig 
erhobene" und nicht automatisiert ("copy and paste") übertragene oder i. 
e. S. kopierte Daten handelt, braucht es m. E. wirklich nur noch ein 
Bestätigungsschreiben.

(OT und abgesehen davon: die Bilder sind gegenüber Yahoo eine echte 
Verbesserung, was die Auflösung angeht. Und vor allem i. Ggs. zu Yahoo 
vollständig, bezogen auf die Fläche des Ruhrgebietes. Als erstes 
bräuchte man aber irgend ein JOSM-Tool, das die merkwürdig verschobene 
Position des Luftbildes gegenüber der Karte korrigiert).

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Re: [Talk-de] WMS-Server f?r das Ruhrgebiet

2009-02-10 Diskussionsfäden OSM
Hallo,
also das Antwortschreiben auf meine Anfrage kam von Herrn Schöpper, der 
Ansprechpartner in Sachen Geodaten beim RVR. Hier nochmal einen Anhang der 
Antwortmail, es hatten schon mal OSMler eine Anfrage gestellt:

Stellungnahme „Datenspende für OpenStreetMap“
(Entwurf)
Anlass:    Mitglieder der OpenStreetMap-Gemeinschaft (OSM) haben in den
           vergangenen Wochen bei mehreren Kommunen und beim RVR um
           „Datenspenden“ gebeten.
Darauf folgte am 17.09.2008 eine Informations- und Diskussionsveranstaltung 
beim
RVR mit Vertretern der Kommunen und der OpenStreetMap-Gemeinschaft.
Die Besprechung hatte nachstehende Ergebnisse, die den nicht anwesenden
Mitgliedern des Stadtplanwerkes Ruhrgebiet sowie des Arbeitskreises Regionale
Kartographie als Handlungsempfehlungen vorgelegt werden:
- Die OpenStreetMap-Gemeinschaft erfüllt in Teilen die Bedingungen für eine
   Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und kann daher eine juristische 
Person
   sein. Dennoch vereinbaren die Gebietskörperschaften, keine Verträge mit 
der
   OpenStreetMap-Gemeinschaft abzuschließen, weil OSM als Community über
   keine Geschäftsführung verfügt und die Einhaltung von Verträgen nicht
   garantieren kann.
- Die Gebietskörperschaften vereinbaren, keine Daten an OSM zu spenden bzw.
   dorthin zu verschenken. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz hätte 
ansonsten
   jeder Interessent Anspruch darauf, ebenfalls mit Daten beschenkt zu 
werden.
- Das Urheberrechtsgesetz erlaubt es OSM, aus den öffentlich zugänglichen
   Quellen der Gebietskörperschaften (gedruckte Stadtkarten, Webdienste usw.)
   Daten für die Erstherstellung und die Fortführung des OSM-Datenbestandes
   auszuwerten, sofern dabei ein eigenständiges Werk geschaffen wird (kein 
„Copy
   and Paste“). Daher erlauben die Gebietskörperschaften es der 
OpenStreetMap-
   Gemeinschaft die im Rahmen der GDI-NRW veröffentlichten WebMapping-
   Dienste zu nutzen. Die Nutzung ist beschränkt auf die Verifikation der 
durch die
   OpenStreetMap-Gemeinschaft selbstständig erhobenen Daten
- Aus demselben Grund ist es den Gebietskörperschaften erlaubt,
   Fortführungsinformationen aus den öffentlich zugänglichen OSM-Daten
   auszuwerten, sofern dabei ein eigenständiges Werk geschaffen wird.


Der erste Teil ist für uns meines Erachtens ja gar nicht relevant da wir ja 
keine Daten geschenkt bekommen. Wir bekommen durch die Luftbilder ja keine 
in OSM direkt verwertbaren Daten. Die Daten werden ja erst, auf Grundlage 
des Bildes wohlgemerkt, von uns erzeugt.

Um das auch klarzustellen: Ich bin auch sehr daran interessiert das alles im 
rechtlichen Rahmen bleibt.

Gruß, donDH

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