Re: [Talk-de] Tag für freiwillig x km/h

2008-07-05 Diskussionsfäden Karl Eichwalder
Bernd Wurst [EMAIL PROTECTED] writes:

 Mein Einwand war nur, dass ich das Freiwillig 30-Schild paradox finde und 
 daher irgendwie gerne wüsste, ob das irgend eine verkehrsrechtliche Relevanz 
 hat. Sei es z.B. die Anerkennung als besonderen Grund, langsamer fahren zu 
 dürfen.

Natürlich.  Das betrifft doch oft nur wenige hundert meter.  Wenn einer
mal eine kurze strecke langsamer hinter dir herzockeln muss, ist das
bestimmt nicht wirklich eine behinderung.

Anders sieht es wohl aus, wenn du kilometerlang 40 fährst, um die
landschaft zu genießen.  Aber auch da kannst du prinziell 40 fahren,
wenn du alle paar kilometer (?) rechts ran fährst, um den rückwärtigen
verkehr passieren zu lassen.  (So war's jedenfalls vor 20 oder 30
jahren, mittlerweile berühren mich diese probleme nur noch perifer.)

-- 
Karl Eichwalder

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Re: [Talk-de] Tag für freiwillig x km/h

2008-07-01 Diskussionsfäden Bernd Wurst
Hallo Karl.

Deine Mail hat einen Tonfall als würdest du mir widersprechen wollen. Wenn 
du das willst, tu es bitte auch inhaltlich. ;-)


Am Dienstag, 1. Juli 2008 schrieb Karl Eichwalder:
 Bernd Wurst [EMAIL PROTECTED] writes:
  Interessant wäre IMHO grade die Rechtsrelevanz, weil eigentlich ist es
  verboten, auf einer Straße die eigentlich für 50 zugelassen ist, ohne
  besonderen Grund nur 30 zu fahren. ;-)
 50 ist die maximal zulässige Geschwindigkeit, die du nur unter
 günstigesten Bedingungen fahren darfst.  Bei Dunkelheit, wenn du
 z.B. mit plötzlich auftauchenden Fußgängern, oder wenn du mit
 spielenden Kindern oder wenn Horden von Schulkindern auf dem Gehweg
 rechnen musst, sind 50 oftmals eine schon nicht mehr angepasste
 Geschwindigkeit.

Ich sagte ohne besonderen Grund. Duneklheit ist ein Grund. Kinder am 
Straßenrand sind auch ein Grund. 


 Überhaupt kannst du solange 30 oder weniger fahren, solange du niemand
 anderen behinderst.

Ja, aber ohne Grund langsam zu fahren zählt grundsätzlich als 
Behinderung/Nötigung gegen den Hintermann. Natürlich wird sowas i.d.R. nicht 
bestraft, weil besser sollte man 20 mal zu langsam fahren als einmal zu 
schnell. Aber rein verkehrsrechtlich ist es nicht erlaubt, ohne besonderen 
Grund langsamer zu fahren. 
Mein Einwand war nur, dass ich das Freiwillig 30-Schild paradox finde und 
daher irgendwie gerne wüsste, ob das irgend eine verkehrsrechtliche Relevanz 
hat. Sei es z.B. die Anerkennung als besonderen Grund, langsamer fahren zu 
dürfen.


 Und wenn du andere gefährenden würdest 
 (z.B. Radfahrer), dann musst du langsamer als 50 fahren.

Was bitte denkst du, dass ich mit besonderem Grund meine, wenn nicht die 
Gefährdung von anderen? 

Gruß, Bernd

-- 
Ich bevorzuge junge Männer. Sie wissen zwar nicht, was sie tun - 
aber sie tun es die ganze Nacht.
  -  Madonna (am. Sängerin und Schauspielerin)


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Re: [Talk-de] Tag für freiwillig x km/h

2008-06-30 Diskussionsfäden Garry
Michael Bemmerl schrieb:
 Hallo zusammen,

 haben wir schon ein Tag für z.B. Freiwillig 30 km/h?

 Bin gerade an so einem Schild vorbeigekommen:

 http://www.flickr.com/photos/doreen1082/434047198/

Wer stellt die Schilder eigentlich auf?
Sind die in irgendeiner Form rechtsrelevant?

Wenn Du sie mappen willst - bitte. Bin aber dagegen dass die in den  
normalen
Karten auftauchen, und vor allem nicht in Verbindung mit maxspeed! .

Garry

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Re: [Talk-de] Tag für freiwillig x km/h

2008-06-30 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
2008/6/30 Garry [EMAIL PROTECTED]:
 Michael Bemmerl schrieb:
 Hallo zusammen,

 haben wir schon ein Tag für z.B. Freiwillig 30 km/h?

 Bin gerade an so einem Schild vorbeigekommen:

 http://www.flickr.com/photos/doreen1082/434047198/

 Wer stellt die Schilder eigentlich auf?
 Sind die in irgendeiner Form rechtsrelevant?

 Wenn Du sie mappen willst - bitte. Bin aber dagegen dass die in den
 normalen
 Karten auftauchen, und vor allem nicht in Verbindung mit maxspeed! .

 Garry


sehe ich genauso. Man kann meinetwegen auch Schilder mappen:
Angeschnallt?, Krötenwanderung, Rollsplit etc., aber für
sinnvoll halte ICH das nicht. Welche Information soll man denn aus
freiwillig 30 ziehen? M.E. nicht mehr als aus Saure Gurken, 0.79
EUR.

Martin

PS: Ich fahre nur sehr selten 30 oder darüber, meistens bergab.
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Re: [Talk-de] Tag für freiwillig x km/h

2008-06-30 Diskussionsfäden Bernd Wurst
Hallo.

Am Montag, 30. Juni 2008 schrieb Martin Koppenhoefer:
 Welche Information soll man denn aus
 freiwillig 30 ziehen?

Durchfahrt dauert eventuell länger weil der Fahrer im Wagen vor einem sich 
dran hält?


Interessant wäre IMHO grade die Rechtsrelevanz, weil eigentlich ist es 
verboten, auf einer Straße die eigentlich für 50 zugelassen ist, ohne 
besonderen Grund nur 30 zu fahren. ;-)

Gruß, Bernd

-- 
Wo alle das selbe denken, wird nicht viel gedacht.  -  Karl Valentin


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Re: [Talk-de] Tag für freiwillig x km/h

2008-06-30 Diskussionsfäden Karl Eichwalder
Bernd Wurst [EMAIL PROTECTED] writes:

 Interessant wäre IMHO grade die Rechtsrelevanz, weil eigentlich ist es 
 verboten, auf einer Straße die eigentlich für 50 zugelassen ist, ohne 
 besonderen Grund nur 30 zu fahren. ;-)

50 ist die maximal zulässige Geschwindigkeit, die du nur unter
günstigesten Bedingungen fahren darfst.  Bei Dunkelheit, wenn du
z.B. mit plötzlich auftauchenden Fußgängern, oder wenn du mit
spielenden Kindern oder wenn Horden von Schulkindern auf dem Gehweg
rechnen musst, sind 50 oftmals eine schon nicht mehr angepasste
Geschwindigkeit.

Überhaupt kannst du solange 30 oder weniger fahren, solange du niemand
anderen behinderst.  Und wenn du andere gefährenden würdest
(z.B. Radfahrer), dann musst du langsamer als 50 fahren.

-- 
Karl Eichwalder

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