[Talk-de] Coyprightbruch

2011-02-11 Per discussione Dieter Jäger
Hallo Leute,

ich habe gerade in meiner Region Wege gefunden, die als road eingetragen 
waren. Da ich die Wege z.T. kenne habe ich die korrekten Attribute 
eingetragen. Dabei ist mir aufgefallen, dass der Author als Quelle Bing 
angegeben hat. Wass soll ich damit machen? Benutzer anschreiben oder die 
Straßen und Wege löschen? Einige andere neue Wege ohne Quellangabe sind 
privat, die kann man nicht einfach so abfahren. Ich werde einige Zeit brauchen 
bis ich wenigstens die öffentlichen Wege selbst tracken kann und somit die Wege 
neu und ohne Bruch eines fremden Copyrights eintragen kann.

Es geht um diese Region, es handelt sich um etwa ein dutzend problematische 
Eintragungen.

http://www.openstreetmap.org/?lat=47.8218984603882lon=12.4230909347534zoom=14

Gruß

Dieter

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Re: [Talk-de] noexit=yes auch für tracks?

2010-05-03 Per discussione Dieter Jäger
Am Montag 03 Mai 2010 08:03:00 schrieb Andreas Pothe:
 Andreas Tille wrote:
  Ich habe auch highway=path so getaggt:
 

  http://www.openstreetmap.org/?lat=51.717565lon=10.80321zoom=18layers=B
 000FTF
 
  Der Hintergedanke war auch, daß ich nachfolgende davon abhalten wollte,
  hier entlangzulaufen bzw. es mit einem noch nicht fertig gemappten Weg
  zu verwechseln.  Hier wird das aber nicht gerendert ... :-(
 
 Weil du das noexit=yes an den Weg gepackt hast. Das gehört aber an den
 letzten Node, wo es nicht mehr weitergeht.


Laut 

http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Key:noexit

ist es korrekt, einen ganzen Weg zu Taggen, oder die letzte Node. Ob das dann 
auch gerendert wird, wenn's am Weg hängt, ist Sache des Renderers: mapnik 
scheint es komplett zu ignorieren, osmarender nur das an die node geklebte Tag 
zu berücksichtigen.

Ich selbst mach im Augenblick beides. Das Tag zu benutzen ist auch gut, wenn 
Wege in der Nähe enden, dann warnt einen josm und Konsorten nicht, dass da 
möglicherweise unverbundene Wege gemappt wurden.

Gruß

Dieter

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Re: [Talk-de] Wirtschaftswege, die nur für bestimmte Fahrzeuge zulässig sind

2010-05-03 Per discussione Dieter Jäger
Hallo Martin

Am Sonntag 02 Mai 2010 22:14:06 schrieb M∡rtin Koppenhoefer:
 Am 2. Mai 2010 18:58 schrieb Dieter Jäger die...@linuxjaeger.de:
  Konkretes Beispiel: Gut Weitmoos:
  http://www.openstreetmap.org/?lat=47.93896lon=12.40881zoom=16layers=B0
 00FTF Zugang von beiden Seiten nur über einen Waldweg. Jemand hat etwas
  willkürlich eine Seite des Weges als Zugangsstraße definiert, die
  Wegweisung erfolgt aber von beiden Seiten des Weges, jeweils mit zeichen
  419 ohne Einschränkung wie Anlieger frei.
 
 falls das hier missverstanden wird: es geht nicht um Wege im oder
 durch den Wald, die das mit den gen. Zeichen sind, sondern um
 Forstwege, also Wirtschaftswege im Wald. Mit diesen Hinweisen sind das
 eindeutig keine Wirtschaftswege sondern Teile des Straßennetzes und
 bei OSM mind. 
War mir klar. So wie ich das bayerische Wegegesetz verstehe und es bisher in 
entsprechenden Foren gelesen habe, ist wohl in Bayern jeder Weg erste einmal 
öffentlich zugänglich, wenn er durch die Landschaft führt und nicht eindeutig 
Hofzufahrt ist (selbst wenn er auf privatem Grund liegt). Andere Regelungen 
müssen wohl durch Beschilderung oder Schranke eindeutig gemacht werden, 
entsprechend findet man die auch allenthalben. Wir haben also eigtl drei 
mögliche Situationen hier in Bayern:

1) Weg mit Wegweisung - Teil des Wegenetzes, selbst wenn kaum befahrbar. Und 
auch wenn es hier bezweifelt wurde, ich habe im Raum Seeon/Seebruck einige 
solcher Wege gefunden, und man zweifelt da dann schon erstmal ob man mit dem 
Auto da durch darf.
2) Weg mit eindeutiger Zugangsbeschränkung durch Schilder und/oder Schranke
3) Wege ohne Beschilderung. Die sind nach bayerischem Recht wohl befahrbar, 
auch wenn das wohl keiner wirklich tut. Diese vergleichsweise seltenen Fälle 
müßten dann wohl nach persönlicher Einschätzung behandelt werden. Ich habe 
hier in der Gegend Beispiele gefunden, die einfach ins Nichts führen, oder 
nur um einen Weiler/Bauernhof rum, oder auch solche, die eindeutig 
unasphaltierte Wohn- bzw Zugangsstraßen sind (manchmal nicht gleich zu 
erkennen, weil evtl ein kleines Wäldchen dazwischen ist).

 unclassified (Z. 419) oder auch tertiary (Z. 418, kann
 auch unclassified sein). Das zeigt auch der Name der Zeichen: 418:
 Wegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung; 419:
 Wegweiser auf sonstigen Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung.
  Das Beispiel ist etwas willkürlich rausgepickt, in der Region gibt es
  eine Reihe Feld- oder Waldwege die einziger Zugang zu einem Hof oder
  Weiler sind, manche können sogar als Durchgangsstraßen genutzt werden.
  Man findet immer Zeichen 418 oder 419 and diesen Wegen, sie sind also
  offensichtlich öffentlich zugänglich.
 
 nicht nur das, sie sind auch Teil des Straßennetzes und daher keine tracks.

ich wollte genau das zeigen. Ein nicht asphaltierter und evtl sogar sehr 
schlechter Weg (wie die Südzufahrt zu Gut Weitlarn, grade4 ist da durchaus 
angemessen, weil teilweise kein Schotter, teilweise hoher Grasbewuchs und sehr 
uneben) muß nicht unbedingt Witschaftsweg sein, man kann aus dem Zustand nur 
bedingt auf die Funktion schließen. Genau diesen Fehler hatte ich aber bei der 
Erfassung gemacht, und ich denke man kann nicht der einfachen Regel folgen, 
der Weg ist schlecht also ist er nicht öffentlich.

 Ich persönlich habe als Anfänger viele dieser Wege als Feldwege
 
  gekennzeichnet und damit quasi aus Versehen für Auto-Routing gesperrt.
  Ein Fehler, den ich jetzt durch setzen von access-Tags nach und nach
  ändern werde.
 
 die solltest Du wieder hochtaggen in der highway-Klasse, es sind keine
 Wirtschaftswege, access-tags sind dafür eher nicht vorgesehen.

Du hast recht, ich hänge irgendwie daran, das track=Feldweg und 
Feldweg=unasphaltierter Weg durch ein Feld :)
So kann man das aber wohl nicht sehen. Für den von mir rausgepickten Fall 
ergibt sich aber das Problem, das eine Angabe surface=ground nur teilweise 
korrekt ist und den schlechten Zustand des Weges auch nicht wirklich 
beschreibt, gradeX aber wohl nur bei tracks zur Anwendung kommt.

Kann mir da jemand helfen?

Gruß

Dieter

 
 Gruß Martin
 
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Re: [Talk-de] Behandlung parallel zur Straße verlau fender Fuß-/Radwege

2010-05-03 Per discussione Dieter Jäger
Hi Rainer,

Am Samstag 01 Mai 2010 13:55:26 schrieb Rainer Kluge:
 Hallo,
 
 Gibt es eigentlich eine klare Regelung, wie Fuß- und/oder Radwege zu
  behandeln sind, die parallel zu einer Straße verlaufen, insbesondere wann
  diese über Attribute der Straße über die Tags cycleway und footway erfasst
  werden und wann als sparater Weg mit highway=footway bzw.
  highway=cycleway?
 
 Ich habe festgestellt, dass die Praxis in den OSM-Daten nicht besonders
 konsistent ist. Immer wieder stößt man auf Fragmente von separaten Fuß- und
 Radwegen, bei denen es sich um ganz normale Gehsteige handelt, die gar
  nicht oder nur durch Parkbuchten von der Fahrbahn getrennt sind, z.B.
  hier:
  http://www.openstreetmap.org/?lat=48.405378lon=9.992366zoom=18layers=B0
 00FTF
 
 Bevor ich solche Wege in meinem Umfeld lösche und die Information in die
  Straße integriere, würde ich gerne die vorherrschende Meinung dazu
  einholen.
 
 Grüße
 Rainer
 
 
Im deutschen Wikki habe ich dazu das gefunden:

http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Germany_roads_tagging#B.C3.BCrgersteig

Bürgersteig 
Empfohlene Tags für Bürgersteig : 
Noch gibt es dafür zwar keine verifizierte Regelung, aber empfehlenswert ist 
Folgendes: 
footway=both, footway=left, footway=right oder footway=none. 

vielleicht hilft das weiter ...
Gruß
Dieter
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Re: [Talk-de] Wirtschaftswege, die nur für bestimm te Fahrzeuge zulässig sind

2010-05-02 Per discussione Dieter Jäger
Am Sonntag 02 Mai 2010 11:57:48 schrieb Falk Zscheile:
 Am 2. Mai 2010 11:45 schrieb Bernd Wurst be...@bwurst.org:
  Am Sonntag 02 Mai 2010 11:37:16 schrieb Manuel Reimer:
  ergibt sich der Zusammenhang daraus,
  dass diese Angabe in Deutschland eigentlich Standard ist?
 
  Das ist offensichtlich nicht der Fall.
 
  Es ist in einigen Bundesländern grundsätzlich mal jeder Feld- und Waldweg
  für motorisierten Verkehr gesperrt, in anderen ist das nicht so.
 
  Also bitte alle beschilderten Einschränkungen in OSM abbilden!
 
 Es ist Dir ein leichtes den Beweis zu führen. Bitte nenne uns ein
 Bundesland, in welchem die Waldwege nicht für den öffentlichen
 KFZ-Verkehr gesperrt sind. Bis dahin stelle bitte keine solche
 Behauptungen auf.
 
 Auf der Suche nach einem Beweis für Deine Behauptung kannst Du Deine
 gesammelten Erkenntnisse gleich mit anderen teilen:
 http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Track:access
 
 Bis zum Beweis des Gegenteils: In allen Bundesländern sind Waldwege
 für den öffentlichen KFZ-Verkehr gesperrt. Waldwege bedürfen also
 keines zusätzlichen access-Tags.
 
 Gruß, Falk
 
 PS.: Manuel hat ausdrücklich nach Waldwegen gefragt und nur darauf
 beziehen sich meine Aussagen.

AFAIK sind in Bayern auch Waldwege öffentliche Wege, und damit ohne 
Beschilderung ein Befahren erlaubt, zumindest sind sie in Art. 3 Bayerisches 
Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) als öffentlich definiert. Wir haben auch 
in 
unserer Gegend eine ganze Menge Waldwege die nicht beschildert sind und zu 
Weilern oder Gutshöfen führen. Ich habe auch irgendwo gelesen, dass die 
Gemeinden hier eingene Verordnungen dazu erlassen können. Die Aussage 
Waldwege sind grundsätzlich nicht befahrbar müßte also für jede Bundesland 
und im schlimmsten Fall für jede Gemeinde extra überpfrüft werden. 

Die entsprechenden Stellen habe ich bei einer Schnellsuche nicht 
wiedergefunden, müßte also noch mal genauer Recherchieren wenn's gewünscht 
wird. In Bayern sind übrigens auch private Wege in vielen Fällen automatisch 
öffentlich zugänglich, das weiß ich weil ein Bauer hier das verhindern wollte, 
das Leute seine Feldwege benutzen, aber selbst nach Jahren Rechtsstreit kein 
Recht bekam.

Gruß

Dieter 

 
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Re: [Talk-de] Wirtschaftswege, die nur für bestimmte Fahrzeuge zulässig sind

2010-05-02 Per discussione Dieter Jäger
Am Sonntag 02 Mai 2010 15:33:33 schrieb M∡rtin Koppenhoefer:
 Am 2. Mai 2010 12:22 schrieb Falk Zscheile falk.zsche...@googlemail.com:
  Am 2. Mai 2010 12:07 schrieb Rainer Kluge rklug...@web.de:
  Falk Zscheile schrieb:
  Bis zum Beweis des Gegenteils: In allen Bundesländern sind Waldwege
  für den öffentlichen KFZ-Verkehr gesperrt. Waldwege bedürfen also
  keines zusätzlichen access-Tags.
 
  Und welche Tags kennzeichnen einen Weg als Waldweg?
 
  Gut das wir drüber gesprochen haben :-) das war dann von meiner Seite
  ein unnötiger Schnellschuß. Frei nach dem Motto seine Antwort war
  völlig richtig, aber zu nichts zu gebrauchen ;-)
 
  Dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig als mich von der
  juristischen auf eine allgemeine Argumentation zu verlegen: Wer ein
  Programm unterstützt/nutzt/programmiert das normalen öffentlichen
  KFZ-Verkehr über Wirtschaftswege routet (Feld-/Waldwege) ist selber
  schuld.
 
 Da es teilweise durchaus Sinn macht, einen Feldweg zu benutzen, und
 das z.T. auch erlaubt ist, und wir nicht nur Deutschland abdecken,
 wird man m.E. an einer Umsetzung des Verbots aus den deutschen
 Waldgesetzen in access-tags bei OSM nicht umher kommen.
 
  Access-Tags hin oder her. Er mutet anderen eine unter
  Umstanden misserable Strecke zu, bringt sie in die Gefahr eines
  Rechtsverstoßes (Waldwege immer für öffentlichen KFZ-Verkehr gesperrt
  (Feldwege meistens).
 
 das ist Deine Meinung, und Du kannst die Wirtschaftswege in Deinem
 Router ja deaktivieren, um das umzusetzen. Grundsätzlich ist eine
 unter Umständen-Argumentation in OSM nicht üblich: wir mappen die
 Umstände auch ;-)

Konkretes Beispiel: Gut Weitmoos: 
http://www.openstreetmap.org/?lat=47.93896lon=12.40881zoom=16layers=B000FTF
Zugang von beiden Seiten nur über einen Waldweg. Jemand hat etwas willkürlich 
eine Seite des Weges als Zugangsstraße definiert, die Wegweisung erfolgt aber 
von beiden Seiten des Weges, jeweils mit zeichen 419 ohne Einschränkung wie 
Anlieger frei.

Das Beispiel ist etwas willkürlich rausgepickt, in der Region gibt es eine 
Reihe Feld- oder Waldwege die einziger Zugang zu einem Hof oder Weiler sind, 
manche können sogar als Durchgangsstraßen genutzt werden. Man findet immer 
Zeichen 418 oder 419 and diesen Wegen, sie sind also offensichtlich öffentlich 
zugänglich. Ich persönlich habe als Anfänger viele dieser Wege als Feldwege 
gekennzeichnet und damit quasi aus Versehen für Auto-Routing gesperrt. Ein 
Fehler, den ich jetzt durch setzen von access-Tags nach und nach ändern werde. 
In einigen Fällen ist vielleicht sogar Aufwertung zu einer Zugangsstraße 
überlegenswert.

Gruß

Dieter

 
 Gruß Martin
 
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Re: [Talk-de] cycleway vs. path

2010-04-29 Per discussione Dieter Jäger
Am Freitag 23 April 2010 07:51:01 schrieb Andre Joost:
 Am 22.04.10 12:25, schrieb Andre Joost:
  Am 22.04.10 11:01, schrieb Chris66:
  Oopps, da war ich zu schnell, Rad und Fuss sind ja vertauscht !
  Interessant, muss ich mal gucken, ob es in Realitas beide
  Varianten gibt.
 
  scheint so:
  http://groups.google.de/group/de.rec.fahrrad/msg/202376ffab70c4de
  Ich meine, mir wäre neulich noch eins in Bochum begegnet.
 
 Und hier eines in Dortmund:
 http://bahnradwandern.bplaced.net/radfussweg.jpg
 
 Bei dem Bild kommt jetzt leider nicht so gut raus, dass man das
 Radfahren auf den Schildern im Hintergrund gleich wieder ganz verbietet.
 
 Diese beziehen sich aber eigentlich auf den rechterhand liegenden
 Rombergpark. In Gegenrichtung gibts das normale Schild 240 mit
 Fußgängern oben und Rad unten.

Hab übrigens grade im TV gesehen, dass diese alten Schilder grade alle ihre 
Gültigkeit verloren haben ... :P

Gruß

Dieter

 
 Gruß,
 André Joost
 
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Re: [Talk-de] cycleway vs. path

2010-04-29 Per discussione Dieter Jäger
Am Donnerstag 29 April 2010 21:54:14 schrieb Sven Geggus:
 Dieter Jäger die...@linuxjaeger.de wrote:
  Hab übrigens grade im TV gesehen, dass diese alten Schilder grade alle
  ihre Gültigkeit verloren haben ... :P
 
 Irgendjemand hat mir neulich erzählt, dass da inzwischen wieder
 zurückgerudert worden sei.
 
 Sven
 

Da mußte ich dann doch Grinsen: auf deine Anmerkung habe ich mal eine größere 
Suchmaschine bemüht und es scheint aktuell so zu sein, dass der Fall alles 
andere als klar ist. Es gibt inzwischen die Ansicht, dass die letzte Novelle, 
die die Schilder quasi ungültig macht, selbst nichtig ist. Zitat von 

http://www.ferner-alsdorf.de/2010/04/zitiergebot-bei-rechtsverordnungen-hier-
anderung-der-strassenverkehrsordnung/

Mit der letzten Novelle, die nun nichtig sein soll, wurden weitere Änderungen 
im Bereich der Verkehrsschilder vorgenommen. Abgesehen von der allgemeinen 
Frage, welche Fassung die StVO nun zur Zeit hat – was durchaus von praktischer 
Relevanz ist – dürfte fraglich sein, welche Schilder nach dieser Novelle 
verwendet wurden, die nun auf Grund der Nichtigkeit keine Gültigkeit haben 
werden.

Die rechtspolitische Einschätzung, die da folgt ist auch interessant. 
Offensichtlich geht es um eine Art Formfehler, der sich sehr wohl auf andere 
Novellen auswirken könnte, abgesehen davon dass es jetzt wohl zwei Ansichten 
gibt: entweder sind ein Teil der neuen Schilder ungültig (wenn die Novelle 
nichtig ist), oder alle alten Schilder sind ungültig ...

Es ist einfach schön, den Gesetzgebungsprozeß live mitzuerleben ;-) Meine 
Frage nun, hat das Einfluß auf OSM? Mein Bauchgefühl: theoretisch ja, 
praktisch: nein.

Gruß

Dieter

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