Hi,
Am 26.03.2010 21:38, schrieb Andreas Saeger:
> Josef Latt wrote:
>
>> Normalerweise von OOo ein entsprechender Hinweis mit der Frage, ob diese
>> Datei zum Bearbeiten geöffnet werden soll.
>>
>> Gruß
>> Josef
>
> Ist bei mir nicht so. Welche Datei überhaupt? Weißt Du genau welche
> Datei Du bearbeitest wenn Du einen Anhang öffnest?
Na klar, eben den Anhang. Näheres dürfte sich wohl aus der Mail ergeben.
Wenn nicht, sollte man die Finger davon lassen.
> Ich kann in OOo den besagten Knopf drücken und bekomme ein
> ungespeichertes Dokument. Spätestens wenn ich es dann geändert habe und
> schließen will muß ich einen mir bekannten Pfadnamen angeben.
> Der Benztzer muss irgendeine Chance bekommen, zu erfaren welche Datei er
> eigentlich bearbeitet.
Siehe oben.
Habe eben mal einen Anhang einer Mail mit OOo geöffnet.
Im Titel steht der Dateiname und in Klammern
'schreibgeschützt'. Klicke ich auf den 'Datei Bearbeiten' Button,
erhalte ich folgende Meldung: Datei Kann aufgrund fehlender Rechte nicht
bearbeitet werden. Wollen Sie stattdessen mit einer Kopie
weiterarbeiten. Die neue Datei nennt sich erstmal 'Unbenannt'.
Gleiches passiert, wenn man eine schreibgeschützte OOo-Datei öffnen
will. Wenn ich diese nun bearbeite, kann sie logischerweise nicht den
gleichen Dateinamen beibehalten, außer man speichert sie an einem
anderen Ort.
OOo hat in beiden Fällen keine Schreibrechte (temporäre bzw.
schreibgeschützte Datei). Deshalb müßte bei einer Übernahme des
Dateinames (bei einer temporären eh nicht möglich) entweder der Pfad
oder der Name selbst geändert werden. Da erscheint mir das momentane
Verhalten doch griffiger und programmtechnisch einfacher zu sein.
Gruß
Josef
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