Ich möchte dazu raten, dass man, wenn man solchen Links nachgeht, einen 
Anonymizer 
verwendet. Eine gewisse Paranoia schadet in diesem Zusammenhang nicht - mit 
einer 
gewissen Wahrscheinlichkeit kann man davon ausgehen dass wer dem Link folgt 
auch 
tatsächlich Dreck am Stecken hat - und die IP liefert man mit dem Klick den 
Betrügern 
frei Haus. 


Rechtsanwalt Giese ist online, aber mit anderer Domain. Er distanziert sich auf 
seiner 
Homepage von den mails. Diesen Link scheint man also getrost anklicken zu 
können: 
http://www.rechtsanwalt-giese.de/ 


fra 




From: "eSeL" <e...@esel.at> 
To: BAGASCH@LISTS.MONOCHROM.AT 
Sent: Tuesday, 19 October, 2010 6:12:28 PM 
Subject: [monochrom] Fwd: Ermittlungsverfahren gg. Sie 

ist sicher inzwischen ein default spam - 
im appel ans unrechtsbewusstsein kannte ich es bisher noch nicht 



immerhin die anrede ist sicher von irgendeiner facebook app - aber nicht mal 
die ip stimmt 
aber ich frag mich ob sowas die leute noch schreckt... 



der darin angeführte link distanziert sich lustiger weise sogar schon von dem 
mail 
und empfiehlt nicht zu zahlen: 


http://www.petanews.de/it-news/urheberrecht-magdeburger-muss-3000-euro-schadensersatz-fur-132-musiktitel-zahlen/
 




www. rechtsanwalt-giese.info ist leider offline 


wohnt aber in moskau: 
http://www.easyname.eu/domains/whois/rechtsanwalt-giese.info 


>:e) 


Anfang der weitergeleiteten E-Mail: 


Guten Tag, 

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und 
Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH, 
Munchener Str. 63, 45145 Essen, an. 

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im 
sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk 
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant 
ist Inhaber der ausschliesslichen 
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an 
diesen Werken, bei denen es sich um 
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt. 

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut 
§ 106 Abs 1 UrhG i.V. mit 
§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht. 
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken 
dokumentiert worden. 

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am 
Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige 
gegen Sie gestellt. 

Aktenzeichen: 230 Js 413/10 Sta Stuttgart 

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 84.190.31.155 

Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 13 

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 21 

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage 
Urheberrechtverletzungen 
erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen 
Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt. 
Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen 

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot: 
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen 
Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, 
Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den 
Schadensersatzanspruch unseres Mandanten 
aussergerichtlich zu loesen. 
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 
22.10.2010 sicher und unkompliziert 
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode 
im Internet und 
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. 
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: 
http://www.ukash.com/de 
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende 
E-Mailadresse videor...@rechtsanwalt-giese.info 

* alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen 
Link: http://www.paysafecard.com/de 

Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an! 

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist 
keinen 19- stelligen 
Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges 
Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell 
aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird 
eingeleitet. Sie erhalten 
dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg. 

Hochachtungsvoll, 
Rechtsanwalt Florian Giese 

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