On Mon, Mar 06, 2006 at 11:09:02PM +0100, Florian Weimer wrote:
> Das ist ziemlich nah an meiner These, daß das Fernmeldegeheimnis
> (präziser, für die Zukunft: das Fernmeldegeheimnis für *Inhaltsdaten*)
> mit dem Wegfall des TK-Monopols hinfällig ist. Der Kunde kann
> schließlich einen Anbieter
* Thomas Stadler:
> Zwischen dem was sich das BVerfG da so vorzustellen scheint und dem was
> praktiziert wird, liegen Welten.
Und das nur im privaten Bereich. Bei Durchsuchungen bei Unternehmen
wird das exakt so gehandhabt, wie das BVerfG es beschrieb. Das sollte
man im Hinterkopf behalten. Als
* Thomas Hochstein:
> "Thomas Stadler" schrieb:
>
>> Die Schlussfolgerungen des BVerfG sind offenbar von der Vorstellung
>> gepraegt, dass bereits beim Empfaenger zugestellte Briefe, die dieser
>> in seinem Schrank aufbewahrt, nicht mehr dem Briefgeheimnis
>> unterliegen. Diese Ueberlegung hat
"Thomas Stadler" schrieb:
> Die Schlussfolgerungen des BVerfG sind offenbar von der Vorstellung
> gepraegt, dass bereits beim Empfaenger zugestellte Briefe, die dieser
> in seinem Schrank aufbewahrt, nicht mehr dem Briefgeheimnis
> unterliegen. Diese Ueberlegung hat man dann 1:1 auf E-Mails
>
Am 3 Mar 2006, um 23:45 hat Florian Weimer geschrieben:
>
> Die Ermittlungspraxis weicht freilich grundlegend davon ab:
> Beschlagnahmt wird im privaten Bereich alles, was irgendwie nach
> Rechner oder Datenträger ausschaut,
Genau. Haeufig werden alle Rechner komplett, sowie alle CD-Roms und