Hallo zusammen,

hier der Bericht vom letzten Treffen am 8. April:

Insgesamt waren 9 Teilnehmer anwesend, zwei davon aus Düsseldorf!
Die Juristenschaft war mit RA Dr. Michael Stehmann und einem weiteren
Juristen unter den Besuchern überdurchschnittlich gut vertreten. :)
Dies war sicherlich dem Thema geschuldet: Lizenzen Freier Software

Michael Stehmann legte zunächst dar, dass eine Software-Lizenz in Deutschland 
als ein
Vertrag zu verstehen sei.
Rechtlich betrachtet handelt es sich bei Freier Software um Software, die unter 
einer
freien Lizenz steht, unabhängig von deren Entwicklungsgang.
Die Freiheit der Lizenzen liegt dabei immer beim Anwender der Software und 
lässt sich
in den Punkten
- Verwenden (für jeden Zweck)
- Studieren (das beinhaltet Zugriff auf den vollständigen Quellcode)
- Kopieren und 
- Verbessern (und Verbesserungen weitergeben) [0]
zusammenfassen. 
OSI [1] bzw. DFSG [2] geben detailliertere Kriterien vor.

Lizenzen: Es gibt zu viele davon!

Zeitweise erfand jede Firma anscheinend die Lizenzen neu, so dass es sehr viele 
ähnliche
Lizenzen gibt [3].
Dies führt dazu, dass die Prüfung von Lizenzen sehr aufwendig wird.
Außerdem sind nicht alle Lizenzen miteinander kompatibel.
So sind insbesondere verschiedene stark schützende Lizenzen ("Copyleft") nicht
miteinander kompatibel (z.B. GNU GPL und CDDL).
BSD-artige freie ("copyleft-lose") Lizenzen sind wiederum mit z.B. den
GPL-Lizenzen vereinbar, das Gesamtwerk fällt dann unter die stärker
schützende, also GPL.

Im Anschluss fand ein reger Austausch über verschiedene Anwendungsfälle und 
Probleme von Lizenzen
statt.

Viele Grüße
Michael

[0] https://fsfe.org/about/basics/freesoftware.en.html
[1] https://opensource.org/osd
[2] https://www.debian.org/social_contract#guidelines
[3] https://www.gnu.org/licenses/license-list.html





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