Hallo zusammen, hier der Bericht vom letzten Treffen am 8. April:
Insgesamt waren 9 Teilnehmer anwesend, zwei davon aus Düsseldorf! Die Juristenschaft war mit RA Dr. Michael Stehmann und einem weiteren Juristen unter den Besuchern überdurchschnittlich gut vertreten. :) Dies war sicherlich dem Thema geschuldet: Lizenzen Freier Software Michael Stehmann legte zunächst dar, dass eine Software-Lizenz in Deutschland als ein Vertrag zu verstehen sei. Rechtlich betrachtet handelt es sich bei Freier Software um Software, die unter einer freien Lizenz steht, unabhängig von deren Entwicklungsgang. Die Freiheit der Lizenzen liegt dabei immer beim Anwender der Software und lässt sich in den Punkten - Verwenden (für jeden Zweck) - Studieren (das beinhaltet Zugriff auf den vollständigen Quellcode) - Kopieren und - Verbessern (und Verbesserungen weitergeben) [0] zusammenfassen. OSI [1] bzw. DFSG [2] geben detailliertere Kriterien vor. Lizenzen: Es gibt zu viele davon! Zeitweise erfand jede Firma anscheinend die Lizenzen neu, so dass es sehr viele ähnliche Lizenzen gibt [3]. Dies führt dazu, dass die Prüfung von Lizenzen sehr aufwendig wird. Außerdem sind nicht alle Lizenzen miteinander kompatibel. So sind insbesondere verschiedene stark schützende Lizenzen ("Copyleft") nicht miteinander kompatibel (z.B. GNU GPL und CDDL). BSD-artige freie ("copyleft-lose") Lizenzen sind wiederum mit z.B. den GPL-Lizenzen vereinbar, das Gesamtwerk fällt dann unter die stärker schützende, also GPL. Im Anschluss fand ein reger Austausch über verschiedene Anwendungsfälle und Probleme von Lizenzen statt. Viele Grüße Michael [0] https://fsfe.org/about/basics/freesoftware.en.html [1] https://opensource.org/osd [2] https://www.debian.org/social_contract#guidelines [3] https://www.gnu.org/licenses/license-list.html
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