16. September 2014
Nr. 30/14

Quotenregelung in Unternehmen notwendig

Hannover/Berlin (DAV). Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und 
Jugend und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz haben 
einen Referentenentwurf für ein "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von 
Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im 
öffentlichen Dienst" vorgelegt. In seinem Grußwort zum 70. Deutschen 
Juristentag in Hannover hat der Bundesjustizminister das Vorhaben skizziert. 
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat sich durch seinen Vorstand bereits mehrfach 
ausdrücklich für die Einführung einer unionsrechtskonformen Quotenlösung und 
Aufsichtsräten und damit für aktive Maßnahmen zur Förderung von Frauen in 
Führungspositionen ausgesprochen.

Auf rechtlicher Ebene besteht seit langem eine vollständige Gleichstellung 
zwischen Mann und Frau, in faktischer Hinsicht gibt es aber in bestimmten 
gesellschaftlichen Bereichen erheblichen Nachholbedarf. Dieser Nachholbedarf 
kann offensichtlich - das zeigen die Erfahrungen der letzten 10 Jahre - nicht 
allein durch die Kräfte des Marktes reguliert werden. Daher bedarf es einer 
staatlichen Intervention, so der DAV.

Der nunmehr vorgelegte Entwurf sieht eine fixe Mindestquote in Höhe von 30 % 
für Aufsichtsräte von Unternehmen vor, die zugleich börsennotiert und voll 
paritätisch mitbestimmt sind. Etwa 3.500 weitere börsennotierte oder 
mitbestimmte Unternehmen sollen darüber hinaus verpflichtet werden, eigene 
verbindliche Quoten für Aufsichtsrat, Vorstand und die oberen Managementebenen 
festzulegen. Synchrone Regelungen sollen für die Besetzung von 
Führungspositionen in der Bundesverwaltung, den Gerichten und in Unternehmen 
des Bundes gelten.

Der DAV wird zu dem Entwurf eine detaillierte Stellungnahme erarbeiten. Vor 
allem müssten die Regeln europafest sein.

Anmerkung: Der DAV hat selbst eine "Referentinnenquote" bei Veranstaltungen 
eingeführt, nach der ein Drittel der Referenten weiblich sein muss.
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