27. Juni 2014 Nr. 19/14 DAV warnt: Mit weiteren Straftatbeständen ist Cybermobbing nicht in den Griff zu bekommen
Berlin (DAV). Der DAV warnt davor, das Problem Cybermobbing durch weitere Straftatbestände lösen zu wollen. Damit reagiert er auf die Bitte der Landesjustizminister vom 25./26. Juni 2014 an den Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz, zu prüfen, ob das Unrecht des Cybermobbings durch die geltenden strafrechtlichen Vorschriften angemessen erfasst wird. Es sei schwierig, dieses Verhalten strafrechtlich in den Griff zu bekommen und möglicherweise sogar kontraproduktiv. Das Phänomen Cybermobbing müsse vielmehr außerhalb strafrechtlicher Sanktionierung an der Wurzel gepackt werden. Die Zahl von Diffamierungen im Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken, ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Laut einer Studie, auf welche die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Uta-Maria Kuder (CDU), laut ntv verwies, wurden bereits 32 Prozent der Kinder und Jugendlichen Opfer von Cybermobbing. 22 Prozent der Befragten könnten sich sogar vorstellen, selber Täter zu werden. "Der Gesetzgeber muss sich gut überlegen, Straftatbestände zu schaffen, die in erster Linie Jugendliche und Heranwachsende treffen würden", erklärt Rechtsanwalt Dr. Stefan König, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des DAV. Bei der überwiegenden Mehrzahl der Täter und Opfer handele es sich offensichtlich um Jugendliche in einem Altersfenster von 11 bis 16 Jahren. Kinder seien aber erst mit 14 Jahren strafmündig (vgl. § 19 StGB). Somit liefe eine Pönalisierung des Cybermobbings bei einem nicht unwesentlichen Anteil der in Frage kommenden Täter mangels Strafmündigkeit ins Leere. Bei den in Betracht kommenden Jugendlichen, die bereits strafmündig sind, handele es sich offenbar um solche, die 14- bis 16-jährig sind, sich also am unteren Rand der Lebensphase befinden, die nach dem Gesetz strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Jugendlichen begründet (14 bis 18 Jahre). Hier sei aus erzieherischen Gründen Zurückhaltung mit strafrechtlichen Sanktionen anzuraten. Hinzu komme, dass das mit "Mobbing" bezeichnete Verhalten bereits jetzt unter Bestimmungen des Strafgesetzbuchs falle, wie z. B. Beleidigung (§ 185 StGB), Nachstellung (§ 238 StGB), Bedrohung (§ 240 StGB) und möglicherweise auch Körperverletzung (§ 223 StGB), wenn eine depressive Reaktion mit Schlaf- und Konzentrationsstörungen Folge des Mobbings ist. "Unklar ist auch, inwiefern ein Ausweichen auf im Ausland angemeldete Server die Strafverfolgung erschwert oder gar unmöglich macht", fährt König fort. Das könnte gerade bei einer Pönalisierung des Cybermobbings einen besonderen Anreiz für solche Straftaten liefern. Wichtig sei deshalb zu prüfen, inwiefern Gegenstrategien unterhalb strafrechtlicher Sanktionierung Abhilfe verschaffen könnten. "Cybermobbing sollte möglichst an der Wurzel gepackt werden" schlussfolgert König, "also in der Schule bzw. auf dem Schulhof oder auch durch Zusammenarbeit mit Internet-Netzwerk-Anbietern (Facebook o.ä.)". Insofern begrüßt der DAV die weiteren Appelle der Landesjustizminister an die Betreiber sozialer Netzwerke, ihrerseits gegen Cybermobbing vorzugehen, und an das Bundesjustizministerium, mit den Betreibern sozialer Netzwerke nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. _____________________________________________________________________________ Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Pressesprecher Swen Walentowski, Tel.: 030 726152-129, Sekretariat: Manja Jungnickel, Tel.: 030 726152-139, Katrin Schläfke, Tel. 030 726152-149, Fax: 030 726152-193 Pressemitteilungen auch im Internet: www.anwaltverein.de<http://www.anwaltverein.de/> Mit freundlichen Grüßen RA Swen Walentowski, Pressesprecher stellv. Hauptgeschäftsführer ------------------------------------------------- Deutscher Anwaltverein Littenstraße 11, 10179 Berlin Tel. +49 30 72 61 52 - 129 Fax +49 30 72 61 52 - 193 walentow...@anwaltverein.de<mailto:walentow...@anwaltverein.de> Der 65. Deutsche Anwaltstag vom 26. bis 28. Juni 2014 in Stuttgart: www.anwaltstag.de<http://www.anwaltstag.de/> [cid:image002.jpg@01CF3DD7.95442D90]<http://www.anwaltstag.de/>
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