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N A B U - P R E S S E D I E N S T  ----  NR. 138/12 ---- 6.12.2012 
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Umwelt/Jagd
NABU: Bundesregierung blamiert sich bei geplanter Novelle des
Jagdgesetzes
Tschimpke: Einknicken vor Jagdlobby ist inakzeptabel
 
Berlin – Im Zuge der geplanten Novellierung des Bundesjagdgesetzes
kritisiert der NABU das offensichtliche Einknicken der Bundesregierung
unter der Einflussnahme der Jagdlobby. „Die Bundesregierung lässt sich
bei der geplanten Neugestaltung des Jagdgesetzes die Marschrichtung von
rückwärtsgewandten Jägern diktieren. Besonders peinlich ist dabei, dass
dies auch noch erstaunlich dilettantisch erfolgt“, so NABU-Präsident
Olaf Tschimpke. 
In einem Schreiben an die Umwelt- und Jagdverbänden hatte das
Bundeslandwirtschaftsministerium Ende November einen Gesetzentwurf zur
Änderung des Jagdrechts verschickt und die Verbände um Stellungnahme
gebeten. Der innerhalb der Bundesregierung abgestimmte Entwurf enthielt
einige notwendige und sinnvolle Korrekturen. So muss ein Urteil des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom Juni dieses
Jahres umgesetzt werden, wonach die Pflichtmitgliedschaft von
Flächeneigentümern in einer Jagdgenossenschaft die
Menschenrechtskonvention verletzt. Darüber hinaus sollten etwa die
Fütterung oder die Abgabe von Arzneimitteln und Aufbaupräparaten an
Wildtiere verboten und die Jagdzeiten angepasst werden. 
Nur eine Woche später zog das Bundeslandwirtschaftsministerium den
Entwurf überraschend zurück. Man wolle den Gesetzentwurf nunmehr
ausschließlich auf die Umsetzung des EGMR-Urteils begrenzen, alle
anderen im Entwurf vorgesehenen Änderungen würden nicht weiter verfolgt.
„Dass das Bundeslandwirtschaftsministerium so unvermittelt einen
Gesetzentwurf zurückzieht, entlarvt den Einfluss der Jagdlobby auf die
Politik. Offensichtlich haben die Jäger alle Hebel in Bewegung gesetzt,
um selbst zaghafte ökologische Verbesserungen sofort wieder zu
streichen“, kritisierte Tschimpke. 
Der NABU fordert seit etlichen Jahren eine ökologische Modernisierung
der Jagd. So müssen wichtige Erkenntnisse der Wildtierökologie und des
Natur-, Arten- und Tierschutzes ebenso berücksichtigt werden wie die
veränderten gesellschaftlichen Anforderungen an die Jagdausübung.
Dazu zählen insbesondere eine Reduzierung der jagdbaren Arten, eine
Harmonisierung der Jagdzeiten, ein Fütterungsverbot sowie ein sofortiges
Verbot bleihaltiger Munition.


Den Gesetzentwurf vom 27. November 2012 sowie die Schreiben des
Bundeslandwirtschaftministeriums zur geplanten Änderung des Jagdrechts
erhalten Sie über die NABU-Pressestelle (Tel. 030-284984-1510, -1952,
-1722). Die Stellungnahme des NABU zu den geplanten Gesetzesänderungen
kann ab 7. Dezember unter www.NABU.de/Jagd ( http://www.nabu.de/Jagd )
heruntergeladen werden.
 
Für Rückfragen:
Stefan Adler, NABU-Jagdexperte, Tel. 030-284984-1623, E-Mail:
stefan.ad...@nabu.de  
 
Im Internet zu finden unter www.NABU.de/Jagd ( http://www.nabu.de/Jagd
)  
 
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Telefax: 0 30.28 49 84-2500, E-Mail: pre...@nabu.de 
Redaktion: Kathrin Klinkusch, Britta Hennigs, Iris Barthel
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